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PD: Bundesgericht: Die Präsidenten der Subkommissionen "Gerichte" beantragen den Geschäftsprüfungskommissionen eine Untersuchung

(ots)

Die Präsidenten der Subkommissionen "Gerichte" der Geschäftsprüfungskommis-sionen beantragen den Geschäftsprüfungskommissionen, eine Untersuchung am Bundesgericht durchzuführen. Die beiden Geschäftsprüfungskommissionen ent-scheiden darüber während der Frühlingssession.

Die Präsidenten der Subkommissionen "Gerichte" der 
Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte, Ständerat Hans Hess und 
Nationalrat Hubert Lauper, werden den Ge-schäftsprüfungskommissionen 
beantragen, die im Zusammenhang mit dem Spuck-Vorfall laut 
gewordenen Vorwürfe von Unregelmässigkeiten in der Geschäftsführung 
des Kassa-tionshofes abzuklären. Sie nehmen den klaren Entscheid des 
Bundesgerichts zur Kennt-nis, Bundesrichter Martin Schubarth in der 
Rechtsprechung nicht mehr einzusetzen. Die Präsidenten sind der 
Meinung, dass die Geschäftsprüfungskommissionen im Interesse des 
Ansehens des obersten Gerichts und zur Wiederherstellung des 
uneingeschränkten Vertrauens in seine Institutionen eine vertiefte 
Untersuchung am Bundesgericht durchfüh-ren sollten.
Die beiden Geschäftsprüfungskommissionen werden während der 
Frühlingssession über die Durchführung einer Untersuchung 
entscheiden und das Untersuchungsmandat festle-gen. Sie können die 
Subkommissionen "Gerichte" oder eine aus beiden Räten zusam- 
mengesetzte Arbeitsgruppe mit der Untersuchung betrauen.
Bern, 20. Februar 2003  Parlamentsdienste
Auskünfte:	
Ständerat Hans Hess, Präsident der Subkommission "Gerichte" S, 
Tel. 041 660 11 47; Natel: 079 340 26 71
Nationalrat Hubert Lauper, Präsident der Subkommission "Gerichte" N, 
Tel. 026 475 33 44 (Büro); 026 475 18 44 (Privat)

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