PD: SPK für Drittstaatenregelung im Asylgesetz
(ots)Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) begrüsst die Drittstaatenregelung, wie sie der Bundesrat im Rahmen der Teilrevision des Asylgesetzes vorschlägt. Vor der Weiterberatung des Gesetzes wird sie den Städteverband zu neuen Vorschlägen in der Asyldiskussion anhören.
Im Rahmen ihrer intensiven Beratungen zur Drittstaatenregelung lehnte die Kommission zahlreiche Einzelanträge ab und bestätigte damit die vorgesehene Regelung zur Bezeichnung sicherer Drittstaaten durch den Bundesrat (Art. 6a) sowie die vorgeschlagenen Nichteintretensgründe bei Sicherheit vor Verfolgung im Ausland (Art. 34). So lehnte die Kommission mit 9 zu 14 Stimmen die Forderung ab, dass der Bundesrat vor der Bezeichnung von sicheren Drittstaaten anerkannte Menschenrechtsorganisationen und Hilfswerke konsultieren soll. Ein Antrag, der den Bundesrat verpflichten will, seine Bezeichnungen von sicheren Drittstaaten öffentlich zu begründen, unterlag mit 10 zu 11 Stimmen. Mit jeweils 15 zu 8 Stimmen lehnte die Kommission weiter ab, im Asylgesetz explizit festzuschreiben, dass die betreffenden Drittstaaten die Flüchtlingskonvention erfüllen sowie Zugang zu einem Asyl- und Wegweisungsverfahren bieten müssen, das im Vergleich mit dem schweizerischen Verfahren gleichwertig ist. Auch verzichtete die Kommission darauf, die Nichteintretensgründe enger zu fassen, als der Bundesrat vorschlägt. Mit 14 zu 6 Stimmen lehnte sie den Antrag ab, dass auf Asylgesuche generell nicht eingetreten werden soll, wenn Asylsuchende über einen gemäss Art. 6a als sicher bezeichneten Drittstaat eingereist sind, in dem sie ein Asylgesuch gestellt haben oder hätten stellen können. Schliesslich sprach sich die Kommission einstimmig dafür aus, den Schweizerischen Städteverband anzuhören, der in der Folge des "Zürcher Manifestes" neue Vorschläge betreffend Arbeitsberechtigung und Arbeitspflicht von Asylsuchenden einbringt sowie die Einberufung einer nationalen Asylkonferenz zur Diskussion stellt. __________________ Im Übrigen hat die Kommission die parlamentarische Initiative 99.430 Gross Andreas (Abstimmungskampagnen. Offenlegung höherer Beiträge) behandelt. Der Nationalrat hatte dieser Initiative am 23. März 2000 Folge gegeben. Die mit der Umsetzung beauftragte Staatspolitische Kommission hat durch eine Subkommission verschiedene Modelle ausarbeiten lassen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass kein Modell dem Ziel des Initianten gerecht werden kann, da alle mit unerwünschten Nebeneffekten behaftet sind. Wird eine Pflicht zur Deklaration von Beiträgen für Abstimmungskampagnen vorgesehen, dann ist mit Umgehungen zu rechnen. Wenn Anreize für die Offenlegung geschaffen werden, dann werden gerade die finanzstarken Komitees, welche für die Öffentlichkeit am interessantesten sind, nicht offen legen. Darum beantragt die Kommission dem Rat mit 14:8 Stimmen, die Initiative abzuschreiben. Die Kommission tagte am 20./21. Februar 2003 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Charles-Albert Antille (FDP/VS).
Bern, 21. Februar 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte: Charles-Albert Antille, Kommissionspräsident, Tel. 079 629 03 20 Ruth Lüthi, stv. Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 04