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PD: SPK für Drittstaatenregelung im Asylgesetz

(ots)

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) begrüsst die Drittstaatenregelung, wie sie der Bundesrat im Rahmen der Teilrevision des Asylgesetzes vorschlägt. Vor der Weiterberatung des Gesetzes wird sie den Städteverband zu neuen Vorschlägen in der Asyldiskussion anhören.

Im Rahmen ihrer intensiven Beratungen zur Drittstaatenregelung 
lehnte die Kommission zahlreiche Einzelanträge ab und bestätigte 
damit die vorgesehene Regelung zur Bezeichnung sicherer Drittstaaten 
durch den Bundesrat (Art. 6a) sowie die vorgeschlagenen 
Nichteintretensgründe bei Sicherheit vor Verfolgung im Ausland (Art. 
34). So lehnte die Kommission mit 9 zu 14 Stimmen die Forderung ab, 
dass der Bundesrat vor der Bezeichnung von sicheren Drittstaaten 
anerkannte Menschenrechtsorganisationen und Hilfswerke konsultieren 
soll. Ein Antrag, der den Bundesrat verpflichten will, seine 
Bezeichnungen von sicheren Drittstaaten öffentlich zu begründen, 
unterlag mit 10 zu 11 Stimmen. Mit jeweils 15 zu 8 Stimmen lehnte 
die Kommission weiter ab, im Asylgesetz explizit festzuschreiben, 
dass die betreffenden Drittstaaten die Flüchtlingskonvention 
erfüllen sowie Zugang zu einem Asyl- und Wegweisungsverfahren bieten 
müssen, das im Vergleich mit dem schweizerischen Verfahren 
gleichwertig ist. Auch verzichtete die Kommission darauf, die 
Nichteintretensgründe enger zu fassen, als der Bundesrat vorschlägt. 
Mit 14 zu 6 Stimmen lehnte sie den Antrag ab, dass auf Asylgesuche 
generell nicht eingetreten werden soll, wenn Asylsuchende über einen 
gemäss Art. 6a als sicher bezeichneten Drittstaat eingereist sind, 
in dem sie ein Asylgesuch gestellt haben oder hätten stellen können. 
Schliesslich sprach sich die Kommission einstimmig dafür aus, den 
Schweizerischen Städteverband anzuhören, der in der Folge des 
"Zürcher Manifestes" neue Vorschläge betreffend Arbeitsberechtigung 
und Arbeitspflicht von Asylsuchenden einbringt sowie die Einberufung 
einer nationalen Asylkonferenz zur Diskussion stellt. 
__________________ Im Übrigen hat die Kommission die 
parlamentarische Initiative 99.430 Gross Andreas 
(Abstimmungskampagnen. Offenlegung höherer Beiträge) behandelt. Der 
Nationalrat hatte dieser Initiative am 23. März 2000 Folge gegeben. 
Die mit der Umsetzung beauftragte Staatspolitische Kommission hat 
durch eine Subkommission verschiedene Modelle ausarbeiten lassen. Es 
hat sich jedoch gezeigt, dass kein Modell dem Ziel des Initianten 
gerecht werden kann, da alle mit unerwünschten Nebeneffekten 
behaftet sind. Wird eine Pflicht zur Deklaration von Beiträgen für 
Abstimmungskampagnen vorgesehen, dann ist mit Umgehungen zu rechnen. 
Wenn Anreize für die Offenlegung geschaffen werden, dann werden 
gerade die finanzstarken Komitees, welche für die Öffentlichkeit am 
interessantesten sind, nicht offen legen. Darum beantragt die 
Kommission dem Rat mit 14:8 Stimmen, die Initiative abzuschreiben. 
Die Kommission tagte am 20./21. Februar 2003 in Bern unter dem 
Vorsitz von Nationalrat Charles-Albert Antille (FDP/VS).
Bern, 21. Februar 2003  Parlamentsdienste
Auskünfte:
Charles-Albert Antille, Kommissionspräsident, Tel. 079 629 03 20
Ruth Lüthi, stv. Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 04

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