PD: Ja für eine höhere Entschädigung für Rekruten Ja zur Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes
(ots)Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragt, die Erwerbsausfallentschädigungen der Rekruten und jene der anderen Militärdienstleistenden zu erhöhen. Hingegen will sie den Erwerbsersatz für Wehrpflichtige klar von der Mutterschaftsversicherung getrennt haben. Deshalb verlangt sie eine Zweiteilung der Vorlage Triponez. Im Weiteren beantragt die Kommission, der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis zum 31. Dezember 2005 zuzustimmen.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt, beim Erwerbsersatz der Erhöhung des Rekrutenansatzes (03.020) zuzustimmen, d.h. den heutigen Tagesansatz um Fr. 11.- von 43 auf 54 Franken anzuheben. Sie prüfte diese Frage im Rahmen eines Mitberichts an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) und gelangte dabei zum Schluss, dass diese Massnahme sich vollauf rechtfertigt, da der Sozialdienst der Armee jährlich 2,5 Millionen Franken Unterstützungsgelder ausrichtet, wovon ein grosser Teil an Rekruten in finanziellen Schwierigkeiten geht. Mit dieser Erhöhung soll auch der im Rahmen der Armee XXI vorgesehenen Verlängerung der Rekrutenschule Rechnung getragen werden. Die Kommission hatte sich bereits bei der 6. Revision des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) für eine solche Erhöhung ausgesprochen, allerdings vergeblich. Diese Erhöhung hat Mehrkosten von 30 Millionen Franken zur Folge. Die Kommission befürwortet auch den in der parlamentarischen Initiative Triponez (01.426) enthaltenen Antrag, die Grundentschädigung für die anderen Militärdienstleistenden von 65 auf 80% des massgebenden Einkommens anzuheben. Damit sollen in den Augen der Kommission insbesondere die militärischen Kaderleute, die im Zivilleben selbständig erwerbend sind, entlastet werden. Diese Erhöhung zieht Mehrkosten von 62 Millionen Franken nach sich. Die Kommission ist der Meinung, dass der EO-Fonds diese Erhöhung verkraften kann, ohne dass der Beitragssatz von heute 3 Promille erhöht werden muss. Hingegen schlägt die SiK-S der SGK-S vor, den Erwerbsersatz für Dienstpflichtige klar von den Mutterschaftsleistungen zu trennen. Sie beantragt mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, alle Bestimmungen betreffend den militärischen Erwerbsersatz in die Vorlage des Bundesrates aufzunehmen (03.020) und in der Vorlage Triponez (01.426) nur das Element der Mutterschaftsversicherung zu belassen. Ihrer Auffassung nach handelt es sich dabei um zwei grundverschiedene Anliegen, die getrennt zu regeln sind. Aus dem gleichen Grunde muss über die beiden Bereiche getrennt Buch geführt werden, damit bezüglich der Kosten und der Leistungen Transparenz geschaffen wird. Die SiK-S beantragt mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis zum 31. Dezember 2005 (03.024) zuzustimmen. Sie ist der Auffassung, dass diese Militärpräsenz für die Stabilität der Region sowie für die Fortführung der weiteren Tätigkeiten vor Ort (insbesondere jene der DEZA, aber auch des Seco und des Bundesamtes für Flüchtlinge) unerlässlich ist und deshalb verlängert werden muss. Dieser Entscheid ist eine logische Folgerung der ersten Verlängerung, welche die Bundesversammlung im Dezember 2001 beschlossen hat, sowie des Berichts über die Ablösung der Militärpräsenz durch zivile Strukturen. Auftrag und Umfang der Swisscoy bleiben dabei unverändert. Seit Oktober 2002 sind die Swisscoy-Mitglieder zum Selbstschutz mit einer persönlichen Waffe ausgerüstet (Sturmgewehr, Pistole, Maschinenpistole, bei Bedarf Pfefferspray). Seither verfügt das Kontingent zudem über einen mechanisierten Infanteriezug mit Radschützenpanzern und über ein Lufttransportelement (Transporthelikopter SUPER PUMA). Der Bestand wurde seit Oktober 2002 von 160 auf 220 Personen aufgestockt. Die SiK-S ist der Meinung, dass im Kosovo eine Militärpräsenz solange nötig ist, bis die Statusfrage gelöst ist. Im Rahmen eines Mitberichts an die Aussenpolitische Kommission des Ständerats prüfte die SiK-S die Vorlage zu einem Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung (02.077) sowie zwei Rahmenkreditvorlagen (02.076 und 02.091). Sie empfiehlt der APK-S, zu prüfen, ob sich diese drei Geschäfte in eine einzige Vorlage zusammenfassen lassen, ob angesichts der Lage der Bundesfinanzen der Rahmenkredit das geeignete Instrument sei und ob die vorgesehenen Beträge angemessen seien. Sie ersucht den Bundesrat in einem Postulat, die politische Führung und Koordination der zivilen Friedensförderung und Konfliktbearbeitung departementsübergreifend zu strukturieren. Schliesslich befasste sich die Kommission mit dem Anteil der Milizoffiziere unter den Kommandanten von Aktivbataillone. Sie hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass gemäss Planung 66% der Bataillonskommandanten Milizoffiziere sind. Artikel 10 der Verordnung über die Organisation der Armee sieht nämlich vor, dass die Truppenkörper-Kommandos mehrheitlich von Milizoffizieren sicherzustellen seien. Die Kommission hat am 27. und 28. März unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) und im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des EDA, und von Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.
Bern, 28. März 2003 Parlamentsdienste
Auskunft: Hans Hess, Präsident SiK-S, Tel. 041 / 660 11 47 Pierre-Yves Breuleux, Kommissionssekretär, Tel. 031 / 322 24 28