PD: Embryonenforschungsgesetz: Positionen bezogen Entscheide vertagt
(ots)Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) ist auf das Embryonenforschungsgesetz eingetreten, hat eine Rückweisung abgelehnt und die Klärung von offenen Fragen veranlasst. Ferner kam die Kommission zum Schluss, dass auch der Bereich Bildung, Forschung und Technologie seinen Anteil zu den Sparbemühungen des Bundes beitragen müsse.
Zu Beginn der Sitzung hat sich die Kommission erneut Themen im Kontext der BFT-Botschaft (Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 20042007; 02.089 n) gewidmet. Die Vorlage selbst hatte die Kommission bekanntlich bereits im Februar fertig beraten, doch waren noch einige Fragen offen geblieben. Zum Auftakt erläuterten Bundespräsident Couchepin und Bundesrat Deiss der Kommission die vom Bundesrat gleichentags vorgenommene Verteilung der Kreditsperre für den BFT- Bereich in den Jahren 20042007 und versicherten, dass der Bundesrat zum gegenwärtigen Zeitpunkt hier keine weiteren Sparmassnahmen geplant habe. Die Kommissionsmehrheit kam zum Schluss, dass die Kreditsperre angesichts der Finanzlage des Bundes zu akzeptieren sei. Mit 10:7 Stimmen wurde deshalb der im Februar sehr knapp gefallene Entscheid, eine Kommissionsmotion zur Aufhebung der Kreditsperre einzureichen, wieder rückgängig gemacht. Als realitätsnahere Alternative wurde jedoch einstimmig eine Motion verabschiedet, welche verlangt, dass der BFT-Bereich von weiteren Streichungen im Rahmen eines allfälligen zweiten Sparprogramms des Bundes auszunehmen sei. Die Kommissionsminderheit hält zusätzlich an der ursprünglichen Motion fest.
Das Bereinigen der ursprünglich 17 Anträge auf Kommissionsvorstösse stellte die Kommission vor keine leichte Aufgabe. Mit dem Vorsatz, sich auf möglichst wenige Vorstösse zu konzentrieren, hat die Kommission schliesslich insgesamt vier Motionen und vier Postulate beschlossen, die alle dem übergeordnete Ziel folgen, den Bildungs-, Forschungs- und Technologiestandort Schweiz zu fördern und strukturell effizienter zu gestalten.
Bereits im Februar hatte die Kommission beschlossen, die für den Technologietransferbereich vorgesehenen 16 Millionen Franken (BB G) zu streichen und stand nun vor der Frage, wie die so frei gewordene Summe zu verwenden sei. Sie einigte sich darauf, das Geld für die Aufstockung des Beitrags an die Integration der GSK-Berufe auf Fachhochschulebene zu verwenden. Der Antrag, den dafür vorgesehenen Kredit von 40 auf 56 Mio. Franken zu erhöhen, wurde mit 14:2 Stimmen angenommen.
Als Kommission des Zweitrates hatte sich die WBK erstmals mit dem Embryonenforschungsgesetz (02.083 s) zu befassen, welches der Ständerat bekanntlich auf ein Stammzellenforschungsgesetz reduziert und so verabschiedet hat. Die im Anschluss an ein Hearing engagiert geführte Eintretensdebatte brachte die Brisanz dieser Vorlage und die kontroversen Standpunkte deutlich zum Ausdruck. Diese widerspiegelten sich auch darin, dass der Kommission ein Nichteintretens- und zwei Rückweisungsanträge vorlagen. Wie bereits in der Kommission des Erstrates stand vor allem die Frage der Verfassungsmässigkeit der Gesetzesvorlage im Zentrum der Diskussion. Schliesslich lehnte die Kommission den Antrag, auf die Vorlage nicht einzutreten, mit 9 zu 4 Stimmen ab. Mit 8 Stimmen gegen 1 bei sieben Enthaltungen unterlagen auch die Rückweisungsanträge. Die Verwaltung erhielt im Hinblick auf die Sitzung von Mitte Mai den Auftrag, einen umfangreichen Katalog von offenen Fragen zu klären. In der Detailberatung wird die Kommission Farbe bekennen müssen, ob sie der vom Ständerat beschlossenen engen Fassung (Beschränkung auf die Gewinnung von und Forschung an embryonalen Stammzellen, Ausklammerung der Embryonenforschung) oder dem Entwurf des Bundesrates (inkl. Embryonenforschung) folgen will. Zeigen wird sich auch, ob allenfalls ein dritter, dem von Deutschland eingeschlagenen vergleichbarer Weg, der eine restriktivere Regelung vorsieht, eine Kommissionsmehrheit findet.
Ferner hatte die WBK in Anwesenheit von Bundesrätin Calmy-Rey über einen Verpflichtungskredit von 15 Mio. Franken für das Schweizer Projekt im Rahmen der Weltausstellung Expo 2005 Aichi in Japan zu befinden (Botschaft 02.080 s). Das Konzept des Schweizer Pavillons wurde wie bereits im Ständerat insgesamt sehr positiv beurteilt. Ein Antrag, den Verpflichtungskredit um 3 Mio. zu kürzen, fand deshalb kaum Gehör und wurde mit 14:2 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss bei einer Enthaltung einstimmig gutgeheissen.
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin, Bundesrat Joseph Deiss und Bundesrätin Micheline Calmy- Rey vom 09.11. April 2003 in Bern.
Auskünfte: Hans Widmer, Kommissionspräsident, Tel. 041 360 12 10 Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38