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PD: Neue Finanzordnung und Alcopops behandelt

(ots)

Die WAK des Nationalrats hat an ihrer Sitzung vom 23. und 24. Juni 2003 einen Beitrag zum Entlastungspaket und der Alkoholprävention bei Jugendlichen geleistet indem die Erhöhung der Besteuerung der Alcopops beantragt wird. Ausserdem wurde die Neue Finanzordnung beraten, welche mindestens bis 2020 die finanziellen Grundlagen des Bundes regeln soll. Schliesslich behandelte die WAK-N den bundesrätlichen Bericht zu den Parallelimporten.

I. Neue Finanzordnung 1. Hintergrund Die direkte Bundessteuer und 
die Mehrwertsteuer stellen die wichtigsten Einnahmequellen des 
Bundes dar. Bisher musste die Finanzordnung periodisch nachgeführt 
und dem Volk vorgelegt werden. Die NFO verfolgt drei Ziele: Erstens 
die langfristige Sicherung der beiden Haupteinnahmequellen, zweitens 
die Nachführung der Bundesverfassung und drittens die Vereinfachung 
des Steuersystems. Der Bundesrat schlägt keine Erhöhung der 
Steuersätze vor. Eintreten wird von der WAK-N einstimmig 
beschlossen.
2. Einzelne Beschlüsse Veränderung des Unternehmenssteuersatzes 
(Art. 128 Abs. 1 Bst. b BV): Der Bundesrat schlägt vor, den 
Unternehmenssteuersatz auf die heute geltenden 8,5% festzuschreiben, 
womit Rechtssicherheit geschaffen werde. Anträge auf einerseits ein 
Beibehalten des geltenden Rechts (9,8%) im Sinne einer Reserve für 
die anstehende Unternehmenssteuerreform II und andererseits ein 
Senken des Unternehmenssteuersatzes auf 8% wurden abgelehnt (je 
15:6).
Verankerung der Steuerquotenneutralität bei Steuersatzveränderungen 
auf Bundesebene: Insbesondere vor dem Hintergrund steigender MWST- 
Sätze wurden Anträge gestellt, dass bei Anpassungen der 
Bundessteuern oder des Steuersystems eine steigende Steuerbelastung 
– z.B. durch ein Senken der direkten Bundessteuern – zu kompensieren 
sei. Die Mehrheit lehnt – namentlich wegen der demographischen 
Entwicklung – ein solch starres Korsett für die Bundesfinanzen 
ebenso ab wie die Vermischung der Frage der Steuerquotenneutralität 
mit der Weiterführung der NFO. Schliesslich sei die Bestimmung auch 
nicht notwendig, da jede Steuersatzerhöhung vom Volk abgesegnet 
werden müsse.
Sondersteuersatz für Beherbergungsleistungen (Art. 130, Abs. 1bis 
BV): Die bundesrätliche Vorlage sieht vor, auf den Sondersteuersatz 
ab 2006 zu verzichten (Steuervolumen ca. 150 Mio. Franken). Der 
Ständerat beschloss, die Möglichkeit eines zweiten reduzierten 
Satzes, der zwischen dem reduzierten und dem Normalsatz liegen soll. 
Dem schliesst sich die Mehrheit (12:8) der WAK-N an: Der Tourismus 
sei zu sehr der Volatilität des Schweizer Frankens ausgesetzt und 
die ausländische Konkurrenz profitiere ebenfalls von reduzierten 
Steuersätzen. Für die Minderheit soll der Sondersteuersatz als 
Giesskannensubvention abgeschafft werden.
Verwendung von 5% des nicht zweckgebundenen MWST-Ertrags für die 
Prämienverbilligung der Krankenkassenversicherung (Art. 130 Abs. 3 
BV): Wie bisher schlägt der Bundesrat für die NFO vor, dass 5% des 
nicht zweckgebundenen Ertrags für die Prämienverbilligung der 
Krankenkassenversicherung verwendet werden. Damit soll die 
verfassungsmässig vorgesehene Entlastung der unteren Einkommen als 
Kompensation der nicht progressiven MWST erreicht werden. Der 
Ständerat beschloss, diese Entlastung für die ganze Dauer der NFO 
einzuführen, sofern der Gesetzgeber nicht eine andere Verwendung des 
Geldes zugunsten unterer Einkommen beschliesst.
Befristung der Neuen Finanzordnung: Der Bundesrat schlägt vor, die 
NFO nicht mehr zu befristen. Anders der Ständerat, der eine 
Befristung bis 2020 vorsieht. Die Mehrheit der WAK-N folgt diesem 
Beschluss mit 13:9 Stimmen: Auch für sie ist die Steuerpolitik in 
regelmässigen Abständen zu überdenken, und Volk und Stände sollen in 
grösseren zeitlichen Abständen über die Grundlagen der 
Bundesfinanzordnung entscheiden können. Nachdem die z.Z. geltende 
Finanzordnung auf 12 Jahre befristet ist, soll die Befristung der 
NFO gemäss Antrag der WAK-N auf 2020 auslaufen.
II. Alcopops Zur Bekämpfung des Alkoholkonsums von Jugendlichen 
beantragt der Bundesrat in seiner Botschaft (03.019), die 
Alkoholsteuer auf Alcopops um 300 Prozent zu erhöhen, was bedeutet, 
dass die Steuerbelastung von 50 Rappen pro Flasche auf 1,8–2 Franken 
steigt. Anlässlich der Sommersession verabschiedete der Ständerat 
die Gesetzesvorlage ohne Gegenstimmen.
Die Kommission wies in ihrer Sitzung darauf hin, dass Alcopops bei 
Jugendlichen (manche von ihnen sind erst 12, ja sogar erst 10 Jahre 
alt) auf enormen Zuspruch stossen, was ein ernstes 
Gesundheitsproblem aufwirft. Sie ist ohne Gegenstimme auf den 
Entwurf eingetreten. Die Erhöhung des Preises dieser alkoholischen 
Getränke durch eine höhere Steuerbelastung ist nach Auffassung der 
WAK-N eine Massnahme, die bei diesem Zielpublikum wirksam sein wird. 
Das Beispiel Frankreichs, welches ebenfalls eine zusätzliche Steuer 
auf alkoholhaltigen Süssgetränken eingeführt hat, beweist dies; 
nachdem die entsprechende Nachfrage in unserem Nachbarland nämlich 
gesunken war, verzichteten die Hersteller darauf, Alcopops weiterhin 
auf den Markt zu bringen. Uneinigkeit bestand in der Kommission 
hingegen über das Ausmass der Steuererhöhung: Eine Erhöhung um 
lediglich 100 Prozent wurde mit 13 gegen 10 Stimmen verworfen. Die 
Minderheit hatte geltend gemacht, auch mit einer geringeren Erhöhung 
würde die angestrebte Wirkung erzielt. Gleichzeitig würden damit 
diejenigen Personen, welche Alcopops in vernünftigem Mass 
konsumieren, nicht mit einer in den Augen der Minderheit 
prohibitiven Steuer bestraft. Die Mehrheit war der Auffassung, dass 
nur mit einer bedeutenden Steuererhöhung die gewünschte Wirkung 
erzielt werden kann, was auch die Erfahrungen im Ausland bestätigen. 
Angesichts der extrem schädlichen Auswirkungen des Konsums von 
Alcopops auf die Jugendlichen vertritt die sie die Ansicht, dass 
eine halbherzige Massnahme nicht zu verantworten wäre.
III. Parallelimporte 1. Hintergrund Ende 1999 erging der 
Bundesgerichtsentscheid Kodak SA gegen Jumbo Markt, in welchem in 
Schliessung einer echten Gesetzeslücke für den Bereich des 
Patentrechts der Grundsatz der nationalen Erschöpfung statuiert 
wurde. Das Postulat (00.3612) „Parallelimporte. Bericht zur 
Erschöpfungsproblematik bis Ende 2002“ verlangte im Anschluss vom 
Bundesrat einen vertieften Bericht, den die Kommission an ihrer 
heutigen Sitzung beraten hat.
Der Bericht, der auf drei umfassenden Studien basiert, zeigt, dass 
die internationale Erschöpfung zwar aus wirtschaftstheoretischer 
Sicht sachgerecht wäre, aber mit einem zusätzlichen Wachstum von 
0,0% - 0,1% des BIP einen kaum messbaren Nutzen bringen würde. Damit 
können die negativen Effekte auf nationaler (Forschungsplatz 
Schweiz) und internationaler (keine Preisdifferenzierung für 
Drittweltländer und somit Gefahr des Lieferstopps) Ebene nicht 
wettgemacht werden, weshalb der Bundesrat die internationale 
Erschöpfung verwirft. Die auf die EU beschränkte, regionale 
Erschöpfung kann nicht unilateral verfügt werden und bedarf eines 
bilateralen Übereinkommens mit der EU.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat eine mögliche 
Gesetzesänderung vor, welche den Missbrauch von Patenten 
unterbindet. Damit soll die mit der KG-Revision bereits beschlossene 
Missbrauchsverbot (Art. 3 Abs. 2 KG) das Verbot gewisser 
Vertikalabreden (Art. 5 Abs. 4 KG) ergänzt werden: So sollen 
Produkte, die durch Immaterialgüter mehrfach geschützt werden, (z.B. 
die Parfumflache (Markenschutz), deren Verschluss durch ein Patent 
geschützt wird) sich nicht auf den Patentschutz stützen können, wenn 
der Charakter des patentrechtlich geschützten Produktteils nur von 
untergeordnete Bedeutung ist.
2. Weiteres Vorgehen Für die Kommission steht die internationale 
Erschöpfung z.Z. nicht zur Diskussion. Mit Stichentscheid des 
Präsidenten (12:12) überweist die Kommission ein Postulat, das vom 
Bundesrat bis Mitte 2004 einen Bericht zur regionalen Erschöpfung 
verlangt, auf welchem anschliessend – d.h. nach den bilateralen 
Verhandlungen II – gegebenenfalls die entsprechenden Verhandlungen 
mit der EU aufgenommen werden können. Dabei soll der Bereich der 
administrierten Preise bei Pharmaprodukte separat analysiert werden. 
Die Kommissionsminderheit lehnt das Postulat ab, da der Forschungs- 
und Produktionsplatz Schweiz nicht geschädigt werden dürfe.
Die Sitzung fand am 23. und 24. Juni 2003 in Bern unter dem Vorsitz 
von Nationalrat Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) und im teilweisen 
Beisein von Bundesrat Villiger statt.
Bern, 24. Juni 2003
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Auskünfte:
Nationalrat Jean-Philippe Maitre, Präsident der Kommission:
022/703 47 50
Stefan Brupbacher, Kommissionssekretär, Tel.: 079/789 13 81 
Alexandre Füzesséry, Stv. Kommissionssekretär, Tel.: 031/322 98 58

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