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PD: Exportförderung behandelt

(ots)

Wegen fehlender Entscheidungsgrundlagen beantragt die WAK-S bei der Exportförderung 2004 – 2007 nicht einen Rahmenkredit für 4 Jahre zu gewähren. Vielmehr will sie einen Kredit von 34 Millionen Franken für die Jahre 2004 und 2005 sprechen und gleichzeitig den Bundesrat beauftragen, bis Ende März 2005 einen Evaluationsbericht der Exporttätigkeit sowie eine Analyse dreier alternativer Strategiemodelle zu erarbeiten. Im Jahr 2005 soll dann ein Strategieentscheid samt der weiteren Finanzierung behandelt werden. Der Nationalrat hatte einen Kredit von 17 Millionen Franken nur für das Jahr 2004 beschlossen und verlangte die Entscheidungsgrundlagen schon bis Ende März 2004.

1. Exportförderung 2004 – 2007 Am 1. März 2001 trat das neue 
Exportförderungsgesetz in Kraft. Für die Periode 2001 – 2003 wurde 
die Exportförderung an die OSEC Business Network Switzerland 
vergeben. Der Bundesrat präsentierte in seiner Botschaft (03.021) 
eine erste Evaluation und schlug Massnahmen zur Weiterentwicklung 
sowie Finanzierung der Periode 2004 – 2007 vor. Für diese Periode 
wurde ein Zahlungsrahmen von 62,4 Millionen Franken vorgesehen.
Beschluss des Nationalrates Am 4. Juni 2003 beschloss der 
Nationalrat mit 99 zu 36 Stimmen, der Exportförderung lediglich 
einen Zahlungsrahmen von 17 Millionen Franken nur für das Jahr 2004 
zu bewilligen. Zudem beauftragte er den Bundesrat, bis Ende März 
2004 für die Weiterführung der Exportförderung notwendige 
Entscheidungsgrundlagen vorzulegen. Konkret wird ein 
Evaluationsbericht verlangt, der u.a. den Nutzen der Exportförderung 
für KMU, Kantone und Branchen darlegt und bezüglich der Abgrenzung 
zwischen privatwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen 
Tätigkeiten der OSEC und der Konkurrenzierung von Privaten Klarheit 
schaffen soll. Weiter soll der Zugang zu den Instrumenten der 
Exportförderung vereinfacht werden („one stop shop Prinzip“). 
Gleichzeitig soll der Bundesrat auch die Vor- und Nachteile 
mindestens folgender drei Entwicklungsmodelle für die zukünftige 
Exportförderung darlegen: erstens die Weiterführung des Status Quo 
bei der Exportförderung, zweitens deren verstärkte Integration in 
die Bundesverwaltung und drittens die Beschränkung der OSEC auf 
Kerntätigkeiten, welche private Institutionen und Unternehmen nicht 
konkurrenzieren.
Anträge der WAK-S Das Eintreten wurde einstimmig beschlossen. 
Generell war sich die Kommission einig, dass die Exporttätigkeit 
zentral sei für die Wettbewerbsfähigkeit und das 
Arbeitsplatzpotential der Schweizer Unternehmen. Grossmehrheitlich 
wurden auch die Leistungen der OSEC für Kleinbetriebe in der 
Anfangsphase der Evaluation einer Exporttätigkeit anerkannt. 
Eingehend diskutiert und teilweise kritisiert wurden jedoch die 
(fehlende) Abgrenzung zwischen den gemein- und 
privatwirtschaftlichen Tätigkeiten der OSEC, die Möglichkeit von 
Quersubventionen von staatlich finanzierten Dienstleistungen 
zugunsten privatwirtschaftlicher Tätigkeiten der OSEC und damit die 
Konkurrenzierung privater Leistungsanbieter. Wie bereits der 
Nationalrat, befand die Kommission, dass sie zurzeit nicht im 
Besitze der notwendigen Unterlagen sei, um einem Rahmenkredit für 4 
Jahre zuzustimmen. Daher beantragt die Kommission ebenfalls einen 
Evaluationsbericht der Exporttätigkeit sowie eine Analyse dreier 
alternativer Strategiemodelle als Entscheidungsgrundlage vom 
Bundesrat. Sie fordert die Ausarbeitung dieser Unterlagen im 
Gegensatz zum Nationalrat, der diese schon bis Ende März 2004 
verlangt jedoch erst bis Ende März 2005. Sie ist der Ansicht, dass 
eine fundierte Evaluation in der vom Nationalrat angesetzten Frist 
nicht möglich ist. Im Gegensatz zum Nationalrat, der einen 
Zahlungsrahmen von 17 Millionen Franken für das Jahr 2004 beschloss, 
beantragt die WAK-S dem Ständerat, einen Zahlungsrahmen von 34 
Millionen Franken für die Jahre 2004 und 2005 zu sprechen. Damit 
soll auch einer allfälligen Verunsicherung beim Personal der OSEC 
entgegengewirkt und der Organisation eine mittelfristige Planung 
ihrer Tätigkeit ermöglicht werden. Anträge auf Änderung der Höhe des 
Zahlungsrahmens für die beiden Jahre wurden klar verworfen.
2. Weitere Geschäfte Gemäss Art. 44 des Regierungs- und 
Verwaltungsorganisationsgesetz muss der Bundesrat die zuständige 
parlamentarische Kommission bezüglich der Leistungsaufträge 
konsultieren. In diesem Sinne prüfte die Kommission die 
Leistungsaufträge zur Landwirtschaftlichen Forschung 2004-2007, zum 
Nationalgestüt 2004-2007 und zum Bundesamt für Metrologie und 
Akkreditierung und stimmte ihnen zu. Schliesslich hat die Kommission 
auch eine vom Kanton Waadt eingereichte Standesinitiative (02.309) 
behandelt. Diese verlangt die Förderung der Produktion von 
Pflanzenproteinen über einen Ökobeitrag im Rahmen der Agrarpolitik. 
Mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission der 
Initiative nicht Folge zu geben. Für die Mehrheit waren finanzielle 
Gründe ausschlaggebend für den Entscheid.
Die Sitzung fand am 2. September 2003 in Bern unter dem Vorsitz von 
Ständerat Fritz Schiesser (FDP/GL) und im teilweisen Beisein von 
Bundesrat Deiss statt.
Bern, 3. September 2003
Auskünfte:
Ständerat Fritz Schiesser, Präsident der Kommission:
Tel.: 055 645 60 30
Alexandre Füzéssery, Stv. Kommissionssekretär, Tel.: 031 322 98 58
Fabian Cohn, Sekretariat, Tel.: 031 323 53 82

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