PD: Im Vorfeld des neuen Kulturförderungsgesetzes
(ots)Das neue Kulturförderungsgesetz wird zwar erst in der neuen Legislatur zur Diskussion stehen, es hing jedoch sozusagen permanent im Raum, als die WBK S zwei wichtige Vorlagen aus dem Kulturbereich diskutierte: Die Kredite für die Stiftung Pro Helvetia und das neue Landesmuseumsgesetz. Die Diskussion zu den beiden Vorlagen zeigte die Dringlichkeit eines neuen Gesetzes auf.
Zum Auftakt hatte die Kommission über den Zahlungsrahmen für die Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2004 2007 (03.043 n) zu befinden. Der gegenüber der ursprünglichen Eingabe der Pro Helvetia bereits gekürzte Budgetantrag des Bundesrates von 137 Mio. Franken wurde ohne Gegenstimmen gutgeheissen. Die Kommission liess sich über laufende und geplante Aktivitäten der Stiftung informieren. Sie bemängelte die nach wie vor komplizierten Organisationsstrukturen, musste aber eingestehen, dass diese Mängel zum Teil erst mit dem geplanten neuen Gesetz behoben werden können. Im Weiteren erwartet die Kommission, dass der hohe Anteil der Betriebskosten gesenkt wird. Es wurde ferner festgestellt, dass Pro Helvetia zu viele gebundene Verpflichtungen zu erfüllen hat, was die Möglichkeiten in ihrer Hauptaufgabe, der eigentlichen Förderungstätigkeit, schmälert. Grundsätzlich herrscht aber Einigkeit darüber, dass die Arbeiten am Kulturförderungsgesetz und am Pro Helvetia - Gesetz dringend nötig sind und der Stiftung nicht nur die Möglichkeit geben werden, ihre Abläufe weiter zu optimieren, sondern auch punkto Aufgabenteilung zwischen dem Bundesamt für Kultur, der Pro Helvetia und den Institutionen des EDA eine Klärung bringen sollten.
Soll das Schweizerische Landesmuseum (SLM) zu einer öffentlichrechtlichen Stiftung werden? Vor diese Frage sah sich die WBK gestellt, legt doch der Bundesrat mit seiner Botschaft 02.088s einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Die WBK stellte sich generell die Frage, ob es angebracht sei, im Vorfeld der Beratung eines neuen Kulturförderungsgesetzes, das ein eigentliches Dach über dem kulturellen Aufgabenbereich des Bundes bilden soll, für das Landesmuseum ein Spezialgesetz zu erlassen. Die Kommission machte sich die Aufgabe nicht leicht; die Verwaltung sah sich mit zahlreichen kritischen Fragen konfrontiert. Die Kulturkommission verschliesst sich weder den vom SLM angestrebten Neuerungen noch dem Wunsch nach mehr Selbständigkeit, sie hegt jedoch erhebliche Zweifel, ob die Form der Stiftung zur Erreichung der angestrebten Ziele eine Voraussetzung sei. Die Skepsis gegenüber der Idee einer Stiftung wurde dadurch erhärtet, dass das Landesmuseum auch in Zukunft zum grössten Teil von Bundesmitteln abhängig und bezüglich Infrastruktur und Personal sehr eng mit der Bundesverwaltung verbunden bleiben würde. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, Alternativen zum Stiftungsmodell, zum Beispiel die Schaffung eines FLAG-Amtes, zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Die Kommission setzte sich ferner mit der Frage auseinander, was die eigentliche Kernaufgabe eines Schweizerischen Landesmuseums sein und bleiben solle und thematisierte auch das Verhältnis zwischen dem Landesmuseum in Zürich, der Zweigstelle in Prangins und den übrigen Aussenstellen. Entscheide wurden noch keine gefällt. Die WBK wird zu Beginn der nächsten Legislatur Jahres auf die Vorlage zurückkommen, sobald sie im Besitz der neuen Vorschläge sein wird.
Das Haager Abkommen über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (03.050 s) wurde mit massgeblicher Unterstützung der Schweiz ausgearbeitet. Die Genehmigung und Ratifikation des 2. Protokolls vom 26. März 1999 wurde in der Kommission nicht in Frage gestellt. Dem Rat wird einstimmig beantragt, dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Unabhängig von diesem Entscheid wurden aber Fragen zur Anwendung des humanitären Völkerrechtes anhand der Beispiele Irak und Afghanistan gestellt und die Haltung anderer Staaten - namentlich der USA - in diesem Kontext diskutiert. Die Kommission tagte am 27. und 28. Oktober 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri (CVP/ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin In Walchwil (ZG).
Bern, 29. Oktober 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte: Peter Bieri, Kommissionspräsident, Tel. 041 784 59 60 Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38