PD: Stammzellenforschungsgesetz: Differenzen vom Tisch
(ots)Das Stammzellenforschungsgesetz dürfte in der Wintersession reif für die Schlussabstimmung sein. Die WBK beantragt, bei den verbliebenen Differenzen dem Nationalrat zu folgen. Bei den beantragten Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz und an die Stiftung Bibliomedia bleibt die Kommission auf der Linie des Bundesrates.
Zu Beginn der Sitzung hatte die Kommission die durch den Nationalrat geschaffenen Differenzen zum Stammzellenforschungsgesetz (SFG, 02.083 s) zu behandeln. Währenddem zwei kleine inhaltliche Differenzen sowie redaktionelle Anpassungen zu keinen weiteren Diskussionen Anlass gaben, erörterte die Kommission eingehend die Frage der Parthenotenregelung. Der Nationalrat hatte als Zweitrat ein vorsorgliches Verbot der Parthenogenese (= Jungfernzeugung) zur Erzeugung von menschlichen embryonalen Stammzellen in den Gesetzestext aufgenommen. Schliesslich beschloss die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen, auch in diesem Punkt dem Nationalrat zu folgen. Die Kommission will ihren Entscheid jedoch in dem Sinne verstanden wissen, dass sie dieses Verbot im Gesamtkontext des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz) nochmals eingehend aufgrund des dannzumaligen Wissensstandes studiert werden sollte. Sofern der Ständerat den Anträgen seiner Kommission folgt, kann das Stammzellenforschungsgesetz in der Wintersession durch die beiden Räte verabschiedet werden. Der Entscheid über die Höhe des Beitrages an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2004 2007 (03.054 ns), ist der Kommission schwer gefallen, da sie einerseits die Tätigkeit der Stiftung einhellig unterstützt, andererseits aber unter dem Eindruck der geforderten Spardisziplin steht. Der Bundesrat beantragt für die vier Jahre einen Rahmenkredit von 7 Millionen, während der momentan noch laufende Kredit 8 Millionen beträgt. Die WBK führte die Grundsatzdiskussion bereits an ihrer letzen Sitzung Ende Oktober. Der Entscheid wurde aber vertagt und von der Verwaltung wurden Informationen bezüglich Wechselwirkungen mit dem Entlastungsprogramm (EP 03) erbeten. In Anbetracht der bereits erfolgten Beschlüsse im EP 03 beantragt die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen, dem Bundesrat zu folgen und den Kredit auf 7 Millionen zu begrenzen. Die Minderheit gewichtet die Bedeutung der Leseförderung höher. Sie möchte den Kredit in der bisherigen Höhe belassen und diesen gegenüber dem Vorschlag in der bundesrätlichen Vorlage um eine Million aufstocken. Die Finanzhilfe des Bundes an das Verkehrshaus Schweiz in den Jahren 2004 2007 (03.055 ns) in der Höhe von 6,4 Millionen wird als sinnvoll erachtet, ist nicht bestritten und wird einstimmig unterstützt. - Das Stichwort Verkehrshaus stand gleich zweimal auf der Traktandenliste: Die Motion des Nationalrates (Widmer) (02.3068) verlangt die Integration des Verkehrshauses in die Musée suisse Gruppe und dessen Führung mittels Leistungsauftrag. Die Kommission unterstützt die Zielsetzung des Vorstosses, beantragt jedoch mit 6 zu 2 Stimmen, die Motion gemäss dem Willen des Bundesrates lediglich als Postulat zu überweisen um Doppelspurigkeiten und Vorwegentscheide im Zusammenhang mit der laufenden Restrukturierung des Landesmuseums zu vermeiden.
Ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen stimmte die WBK schliesslich der Motion des Nationalrates (Randegger) (02.3492) zu, welche u.a. die Einführung des Systems Bologna an den Fachhochschulen auf den Beginn des Studienjahres 2005/06 verlangt. Dabei wurde vermerkt, dass die Ansetzung des Starts als zeitkritisch betrachtet wurde und ein Verschiebung um ein Jahr möglich ist. Die Kommission tagte am 18. November 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri (CVP/ZG) in Bern.
Bern, 19. November 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte: Peter Bieri, Kommissionspräsident, Tel. 041 784 59 60 Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38