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SWISSMEDIC: Swissmedic stoppt illegalen Internethandel mit Arzneimitteln

(ots)

Swissmedic sperrte eine von der Schweiz aus betriebene Internetseite, welche nicht zugelassene Arzneimittel mit teilweise beträchtlichem Gesundheitsrisiko zum Verkauf anbot. Einige der aus dem Ausland stammenden, behördlich nicht geprüften Produkte waren mit stark irreführenden Heilversprechen gegen schwere Erkrankungen angepriesen worden. Ware und Dokumente wurden beschlagnahmt.

Zum Verkauf angeboten wurden rund 40 Präparate wie 
Schlankheitsmittel, Mittel gegen die Alterung, Erektionsstörungen 
oder zur Stärkung des Immunsystems und der Hirnleistung sowie 
Produkte zur Aktivierung der Leberfunktion oder Antidepressiva. Die 
teilweise stark irreführenden Heilanpreisungen umfassten zahlreiche 
schwere Erkrankungen, welche eine ärztlichen Diagnose und Therapie 
erfordern. Aufgrund der wissenschaftlich nicht belegten und 
behördlich nicht genehmigten Heilversprechen bestand die Gefahr, 
dass Patientinnen und Patienten sich keiner adäquaten Therapie 
unterzogen. Wegen der ungenügenden Beschreibung von unterwünschten 
Wirkungen und Vorsichtsmassnahmen bestand zudem die Gefahr einer 
unzweckmässigen Einnahme. Die Herstellungsbedingungen der 
hauptsächlich aus den USA stammenden Produkte sind weder bekannt 
noch belegt. Ein gesundheitliches Risiko bei der Einnahme war damit 
nicht auszuschliessen.
Nach Meldungen der Zollbehörden über verdächtige 
Arzneimittelsendungen hatte Swissmedic eine Untersuchung eingeleitet 
und die für die Kontrolle des Detailhandels zuständigen kantonalen 
Behörden informiert. Das Institut hat in den vergangenen Monaten 
anlässlich einer Hausdurchsuchung mehrere Dutzend Kilogramm dieser 
Arzneimittel sowie Unterlagen beschlagnahmt und anschliessend den 
Waren- und Geldfluss analysiert.
Dies ist kein Einzelfall. Sofern der Server einer Website in der 
Schweiz ist oder der Versandhandel auf Schweizer Territorium 
stattfindet, kann Swissmedic juristisch einschreiten. So wurde vor 
Kurzem eine weitere Internetseite gesperrt, auf welcher nicht 
zugelassene Arzneimittel beworben und zum Kauf angeboten wurden.
Ein Risiko für die Gesundheit 
Die Anpreisung und der Verkauf von Arzneimitteln im Internet birgt 
gesundheitliche Risiken. Über das World Wide Web lassen sich 
Hunderte von nicht zugelassenen, gefälschten, qualitativ schlechten, 
wirkungslosen Arzneimitteln oder rezeptpflichtige Präparate ohne 
ärztliche Verschreibung anpreisen und verkaufen. Das weltweite 
Angebot gegen alle möglichen Erkrankungen ist immens. Der illegale 
Internet-Verkauf von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und 
psychotropen Stoffen nahm in den letzten Jahren stark zu, wie der 
Internationale Suchtkontrollrat (International Narcotics Control 
Board) der Vereinten Nationen im Jahresbericht 2004 festhält. Genaue 
Zahlen liegen jedoch keine vor.
Internethandel boomt 
Swissmedic schätzt, dass pro Jahr bis zu 40'000 von Privatpersonen 
über Internet bestellte Medikamentensendungen in die Schweiz 
gelangen. Bei rund einem Fünftel der Präparate dürfte es sich um 
Stoffe mit Abhängigkeitspotential wie Schlaf-, Beruhigungs- 
oder Aufputschmittel handeln. Der Import von 
betäubungsmittelhaltigen oder psychotropen Arzneimitteln ist für 
Private gemäss Betäubungsmittelgesetz verboten. Wer andere Präparate 
für den Eigengebrauch aus dem Ausland bezieht, macht sich nicht 
strafbar, geht jedoch ein Gesundheitsrisiko ein, namentlich wenn die 
Bezugsquelle und die eingeführten Arzneimittel nicht behördlich 
autorisiert sind.
Versandhandel mit Arzneimitteln in der Schweiz 
Der Verkauf von Arzneimitteln via Internet in der Schweiz stellt 
einen Spezialfall des Versandhandels dar (geregelt in Art. 27 
Heilmittelgesetz). Der Versandhandel ist in der Schweiz nur 
zulässig, wenn im Einzelfall eine entsprechende kantonale 
Bewilligung für eine Apotheke vorliegt, die auch über eine kantonale 
Detailhandelsbewilligung verfügen muss. Im Versandhandel muss für 
jedes Präparat eine Verschreibung (Rezept) durch einen Arzt, eine 
Ärztin vorliegen. Dies gilt auch für Medikamente, welche sonst 
rezeptfrei erhältlich sind. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass 
die notwendige fachliche Beratung vor der Bestellung stattfand.
Hinweis:
Der Leitfaden der Swissmedic greift das Thema "Arzneimittel und 
Internet" für das medizinische Laienpublikum auf. Die Hinweise auf 
Risiken sowie praktische Tipps, Links und eine Checkliste sollen das 
gezielte Suchen erleichtern und von unvorsichtigen Einkäufen 
abhalten.
Direkter Link: http://www.swissmedic.ch/files/pdf/Internetleitfaden-
D.pdf
Weitere Auskünfte:
Monique Helfer, Leiterin Kommunikation, Tel. 031 322 02 76

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