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SYNA legt klares Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft in der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie ab

Zürich (ots)

Industriekonferenz stimmt der Verlängerung des Gesamtarbeitsvertrages
zu
Die Mitglieder der Industriekonferenz der
Gewerkschaft SYNA haben am Mittwoch, 9. April 2003 nach intensiven
Diskussionen und sorgfältigem Abwägen, der Fortführung des
bestehenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Maschinen-, Elektro-
und Metall-Industrie (MEM-Industrie) grossmehrheitlich zugestimmt.
Der auf den 31. Juni 2003 auslaufende GAV soll nach dem Willen der
drittgrössten Schweizer Gewerkschaft somit um zweieinhalb Jahre,
nämlich bis Ende 2005, verlängert werden. Dieser Entscheid sei von
Seiten der Arbeitgeber als klares Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft
in der MEM-Industrie zu werten, bewertete der Leiter Sektoren und
Branchen, Charles Steck, den Entscheid.
Die Delegierten der Industriekonferenz der Gewerkschaft SYNA,
jubelten nicht, als sie der Verlängerung des auf den 31. Juni 2003
auslaufenden GAV um zweieinhalb Jahre zustimmten. Im Gegenteil:
Einige wehrten sich energisch dagegen; andere enthielten sich sich
der Stimme. Die grosse Mehrheit der Delegierten stimmte der
Verlängerung des bestehenden Vertragswerkes jedoch zu, dies in der
Überzeugung eine Win-Win-Situation zwischen den Sozialpartnern zu
schaffen.
Zusammenfassend die wichtigsten Beweggründe des Entscheides:
1. Angesichts der schwierigen Wirtschaftssituation und der momentan
sehr ungewissen politischen und wirtschaftlichen Perspektiven, kamen
die Mitglieder der SYNA-Industriekonferenz zum Schluss, dass es am
vernünftigsten ist, den bestehenden Vertrag zu verlängern. Eine
Verlängerung bis Ende 2005 sahen sie unter den gegebenen Umständen
als realistisch an.
2. Die Gewerkschaft SYNA hat der Sozialpartnerschaft schon immer
einen hohen Stellenwert eingeräumt. Sie will mit dieser Entscheidung
einen konstruktiven Beitrag für die Zukunft des Werkplatzes Schweiz
leisten und ein positives Zeichen der gelebten Sozialpartnerschaft
setzen.
3. Ein weiterer materieller Ausbau des GAV, der heute schon ein hohes
Niveau aufweist, hätte infolge zusätzlicher Mehrkosten zu einer
weiteren Schwächung der Konkurrenzfähigkeit des Werkplatzes Schweiz
geführt. Auch hätte dies vermutlich Austritte aus dem
Arbeitgeberverband zur Folge gehabt. Beides hätte zu einer Schwächung
des Gesamtarbeitsvertrages geführt. Diese negativen Auswirkungen galt
es aus Sicht der Gewerkschaft SYNA zu verhindern.
4. Für die Gewerkschaft SYNA ist der Entscheid zur Verlängerung des
Gesamtarbeitsvertrages in dieser Form einmalig und als Akt der
Vernunft in einer schwierigen Zeit zu interpretieren. SYNA will damit
weder für sich noch für die Verhandlungspartner anderer Branchen ein
Präjudiz schaffen. Eine Wiederholung in zweieinhalb Jahren wird es
jedoch nicht geben.
Ein Ja mit Auflagen
  • Die Vertragsparteien verhandeln bis zum 31. Dezember 2003 über ein Verfahren zur Verhinderung bzw. Behebung von Lohn- und Sozialdumping im Zusammenhang mit der Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU.
  • Die in den Verhandlungen über die Gesamtarbeitsvertragserneuerungen 2003 gebildeten Arbeitsgruppen bleiben in Funktion. Sie sollen die bisher gefundenen Ansätze für gemeinsame Lösungen vertiefen sowie die gegenseitigen Positionen in den kontrovers gebliebenen materiellen Fragen wie "vorzeitige Pensionierung/gleitender Ruhestand", "Arbeitszeit/Überzeit", "Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall" näher ausloten.
  • Die Leiter der Verhandlungsdelegationen treffen sich periodisch zu einem Meinungsaustausch in der MEM-Industrie. "Die Tätigkeit der Arbeitsgruppen" sowie "Die Anwendung bzw. Umsetzung des GAV" sind unter anderem Themen an diesen Treffen.
  • Die Verhandlungen für den GAV ab Januar 2006 werden im August 2005 aufgenommen. Versprechen oder Zusagen wurden von keiner Partei gemacht. Die Ausgangslage für diese Verhandlungen ist heute noch völlig offen.
Die Gewerkschaft SYNA erwartet von den Arbeitgebern in der
MEM-Industrie, dass sie ihren Beitrag zugunsten des Arbeits- und
Wirtschaftsplatzes Schweiz honorieren und insbesondere in der
heutigen schwierigen Situation keine Arbeitsplätze verlagern oder
Geschäftsbereiche schliessen, um kurzfristig die Jahresergebnisse zu
korrigieren!
Die SYNA-Delegierten fordern die Arbeitgeber auf, die geltenden
gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen einzuhalten und gemeinsam mit
den Sozialpartnern die Durchsetzung in den einzelnen Betrieben zu
gewährleisten.

Kontakt:

Charles Steck,
Leiter Sektoren und Branchen,
Mediendienste
Zentralsekretariat
Josefstrasse 59
8031 Zürich
Tel.: +41-(0)1-279'71'71
Mobile: +41-(0)79-685'73'17
E-Mail: charles.steck@syna.ch

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