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Das Bundesgericht hebt die vorsorgliche Massnahme der Wettbewerbskommission gegenüber der Cablecom AG auf

Zürich (ots)

Am 23. September 2002 hat die Wettbewerbskommission
im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Untersuchungsverfahrens
gegenüber der Cablecom-Holding vorsorgliche Massnahmen erlassen.
Aufgrund dieses Entscheids wurde Cablecom verpflichtet, ab sofort das
digitale Fernsehprogrammangebot der Teleclub AG, welches zehn Kanäle
umfasst, auf allen ihren Kabelnetzen zu übertragen (vgl. dazu die
entsprechende Medienmitteilung der Wettbewerbskommission vom
26.9.2002: www.wettbewerbskommission.ch).
Gegen den Erlass dieser vorsorglichen Massnahmen hat die Cablecom
vorerst an die eidgenössische Rekurskommission für Wettbewerbsfragen
Beschwerde erhoben. Diese kam in der Folge in einem ausführlich
begründeten Entscheid  ebenfalls zum Schluss, dass der Erlass
vorsorglicher Massnahmen gegenüber der Cablecom für die
Sicherstellung des Wettbewerbes im digitalen Fernsehmarkt unabdingbar
sei (www.reko.admin.ch/Files/FB20025.pdf).
Das schweizerische Bundesgericht hat nun aber die dagegen erhobene
Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Cablecom im Wesentlichen
gutgeheissen und den Massnahmeentscheid der Wettbewerbskommission
teilweise aufgehoben. Das Bundesgericht basiert dabei seinen
Entscheid nicht etwa auf der Erkenntnis, dass die von der
Wettbewerbskommission festgestellten Anzeichen von
Wettbewerbsverletzungen seitens Cablecom nicht vorliegen würden.
Vielmehr begründet das Bundesgericht die Gutheissung der Beschwerde
mit dem Hinweis darauf, dass die hohen Anforderungen, welche an den
Erlass vorsorglicher Massnahmen gestellt würden, im vorliegenden Fall
- entgegen den Feststellungen der Wettbewerbs- und der
Rekurskommission - nicht erfüllt seien.
Die Teleclub AG bedauert diesen Entscheid. Sie ist nach wie vor
der Auffassung, dass der Erlass von vorsorglichen Massnahmen
unerlässlich ist, um im Sinne der Medienvielfalt und einem freien
Radio- und Fernsehmarkt den Wettbewerb im Bereiche des digitalen
Fernsehens zu gewährleisten. Nach ihrer Auffassung besteht eine
grosse Gefahr, dass Cablecom ihre Machtstellung dafür nutzt, die
Teleclub-Programme oder diejenigen andere Veranstalter zum Nachteil
der Konsumenten zu benachteiligen, um das von ihr lancierte
Programmangebot zu fördern. Die Teleclub AG ist der Meinung, dass es
(auch) dem Kabelfernseh-Konsumenten überlassen sein sollte zu
entscheiden, welche Fernsehprogramme er mit welcher technischen
Einrichtung empfangen will und dies nicht dem Diktat des
Kabelnetzbetreibers überlassen sein soll.
Es ist aber in Erinnerung zu rufen, dass der ergangene Entscheid
nur die Regelung vorsorglicher Massnahmen zum Gegenstand hatte. Vom
Urteil des Bundesgerichtes unberührt bleibt deshalb die Weiterführung
der von der Wettbewerbskommission gegenüber der Cablecom Holding
eröffneten Untersuchung.
Die Teleclub AG wird jedenfalls ihr digitales Fernsehangebot
weiterhin aufrechterhalten und es in alle Kabelnetze einspeisen, die
es den ihnen angeschlossenen Haushaltungen anbieten möchten.
Im Rahmen von "Teleclub Digital"  wird dem Kunden auf zehn Kanälen
ein vielseitiges Fernsehvergnügen geboten:
TELECLUB CINEMA zeigt aktuelle Kinohits als exklusive
Erstausstrahlungen. In TELECLUB STAR finden sich Wiederausstrahlungen
von Höhepunkten der Filmgeschichte. PREMIERE SERIE bietet nonstop die
besten Fernsehserien. KRIMI & CO. sorgt mit Filmen und Serien aus dem
entsprechenden Genre für Spannung. Der DISNEY CHANNEL bringt
Unterhaltung für die ganze Familie und mit FOX KIDS ist Fernsehspass
für die Kleinen garantiert. Der DISCOVERY CHANNEL zeigt hochwertige
Dokumentationen aus den Bereichen Natur und Tiere, Gesundheit,
Wissenschaft und Technik, Reisen und Abenteuer sowie Geschichte. Und
auf 3 SPORT KANÄLEN werden laufend unzählige Sportereignisse
übertragen. Alle diese Programme werden ohne Werbeunterbrechungen
ausgestrahlt.

Kontakt:

Teleclub AG
Dr. Wilfried Heinzelmann
Löwenstrasse 11
8001 Zürich
Tel. +41/1/225'25'25
Fax +41/1/225'25'00

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