Raumplanung darf die erneuerbaren Energien nicht ausbremsen
Aarau (ots)
Der VSE lehnt die Volksinitiative "Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)" ab, weil sie im Widerspruch zu einer sicheren erneuerbaren Energieversorgung steht, und bevorzugt den indirekten Gegenvorschlag (Revision Raumplanungsgesetz). Zahlreiche für die Energie- und Klimastrategie notwendige Anlagen stehen in Konflikt mit den Grundsätzen der Raumplanung. Die Revision des Raumplanungsgesetzes muss genutzt werden, um die Grundlagen für eine sichere Versorgung mit erneuerbarer Energie zu schaffen: Sie muss die Bewilligungsfähigkeit der Anlagen sicherstellen und damit Rechts- und Planungssicherheit verbessern.
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE lehnt die Volksinitiative "Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)" ab: Sie steht in diametralem Widerspruch zu einer sicheren und erneuerbaren Energieversorgung. Der VSE bevorzugt den Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe: Der als indirekter Gegenvorschlag unterbreitete Entwurf der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes muss so weiterentwickelt werden, dass er mit einer sicheren Versorgung mit erneuerbarer Energie, der Bereitstellung eines effizienten Netzes und der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie vereinbar ist. Der VSE hat seine Stellungnahme zur Initiative und zum Gegenvorschlag heute eingereicht.
Flächenbedarf für Energieversorgung wird zunehmen
Um die Ziele der Klima- und Energiestrategie zu erreichen, ist der starke Ausbau der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien im Inland zentral. Für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz wiederum wird insbesondere der Zubau von Anlagen für die Winterproduktion entscheidend sein. Dazu gehören vor allem die alpine Photovoltaik, die Windenergie und die Wasserkraft. Alle diese Produktionsanlagen für erneuerbare Energie benötigen Erschliessungsleitungen und weitere Netzinfrastrukturen zum Abtransport und zur Verteilung der Energie. Zudem werden Speicher benötigt, um überschüssige Energieproduktion für einen späteren Verbrauch bereitzuhalten. Mit der Transformation des Energiesystems wird der Flächenbedarf der Energieversorgung deshalb zunehmen. All diese Infrastrukturen benötigen Bodenflächen, die sich über das Baugebiet und das Nichtbaugebiet erstrecken. Zahlreiche Anlagen, die zur Umsetzung der Energie- und Klimastrategie und für die Winterversorgung unabdingbar sind, liegen ausserhalb des heutigen Baugebiets, denn ihre Standorte können nicht beliebig gewählt werden.
Bau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energie möglich machen
Das Raumplanungsgesetz setzt für die Realisierung dieser Bauten die Rahmenbedingungen. Das Gesetz muss so angepasst werden, dass der Umbau des Energiesystems nicht ausgebremst wird und die Rechts- und Planungssicherheit verbessert werden. Dazu müssen die Planung besser koordiniert und die Bewilligungsfähigkeit der Bauten sichergestellt werden. Auch muss die Raumplanung verstärkt und frühzeitig die verschiedenen Nutzungen und Interessen aufeinander abstimmen. Dazu gehören sowohl die verschiedenen Interessen an der Nutzung der Oberflächen im Bau- und Nichtbaugebiet als auch die Interessen an der Nutzung des Untergrunds. Werden Mehr- oder Umnutzungen ausserhalb des Baugebiets zugelassen, ist auch deren Erschliessung einzuplanen. Sinnvoll wäre auch, bestehende Bauten und deren Umschwung für die Energieversorgung nutzbar zu machen, da dies ohne erhebliche zusätzliche Bodennutzung möglich wäre. Schliesslich sollen für Anlagen, die der sicheren Energieversorgung und der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie dienen, im Sinne der Standortgebundenheit Ausnahmeregelungen vom Grundsatz der Trennung des Baugebiets und des Nichtbaugebiets gelten.
Die Revision des Raumplanungsgesetzes muss auf die erneuerbare und dezentrale Energieversorgung der Zukunft ausgerichtet werden. Dafür wird sich der VSE einsetzen.
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