Rettungsschirm für Elektrizitätsunternehmen: Der VSE fordert grundlegende Überarbeitung
Aarau (ots)
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE begrüsst den Grundsatz einer subsidiären, freiwilligen Notfallmassnahme, um auch bei einer ausserordentlichen, nicht antizipierbaren Marktentwicklung die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Der Vorschlag des Bundesrates ist jedoch in seiner Eingriffstiefe unverhältnismässig, präjudizierend und in seinem Ausmass beispiellos. Der VSE lehnt den Vorschlag in dieser Form ab.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen, tiefgreifenden Staatseingriffe in die operative Geschäftsführung von Unternehmen verletzen in ihrer Tragweite verfassungsmässige Rechte und Grundsätze der Wirtschaftsordnung. Eine Notfallmassnahme muss auf die Gewährleistung der Systemstabilität abzielen: Statt sie selektiv auf einzelne Unternehmen auszurichten, ist sie auch weiteren Unternehmen zugänglich zu machen.
Die Bedingungen der Notfallmassnahme müssen verhältnismässig, nicht prohibitiv und nicht präjudizierend ausgestaltet und im Voraus klar umrissen sein. Pflichten und Auflagen sind erst im konkreten Fall einer Finanzhilfe zu erfüllen. Der VSE schlägt ein Modell mit zwei Optionen vor:
- Option 1: Die Unternehmen schliessen freiwillig einen Vertrag für Finanzhilfen ab.
- Option 2: Die Unternehmen schliessen keinen solchen Vertrag ab. Tritt der Notfall ein, so gelten für diese Unternehmen verschärfte, jedoch verhältnismässige Konditionen des Bundes.
Elektrizitätsunternehmen haben bereits Zusatzmassnahmen ergriffen
Die Unternehmen der Schweizer Strombranche sind finanziell gut aufgestellt. Sie haben aufgrund der aktuellen Ereignisse (hohe Volatilität an den Energiemärkten mit starken Preisausschlägen, die durch den Krieg in der Ukraine in bisher unbekanntem Ausmass verschärft wurden) bereits Zusatzmassnahmen ergriffen, um sich gegen die Risiken abzusichern. Alle Eventualitäten lassen sich jedoch nicht ausschliessen, insb. ein allfälliges Gasembargo mit unabsehbaren Folgen.
Stellungnahme VSE zum Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft
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