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SUVA: Immobiliengeschäfte und Reorganisation der Suva

Luzern (ots)

Der Verwaltungsrat der Suva hat an seiner
ordentlichen Sitzung vom 10./11. November 2005 die Zwischenberichte 
der drei externen Gutachter zu den Immobiliengeschäften diskutiert 
und die daraus abzuleitenden Konsequenzen besprochen. Zudem hat der 
Verwaltungsrat Kenntnis genommen von den Diskussionsvorschlägen der 
Geschäftsleitung für die Reorganisation der Suva. Diese sollen auf 
Wunsch des Bundesrates in die geplante Revision des 
Unfallversicherungsgesetzes (UVG) integriert werden. Um eine 
sozialpartnerschaftlich konsolidierte Haltung einbringen zu können, 
wird sich der Verwaltungsrat der Suva anlässlich einer 
ausserordentlichen Sitzung im März 2006 vertieft mit dem 
Reformprojekt befassen.
Das Strafverfahren gegen die Personen, die verdächtigt werden, 
der Suva im Rahmen von Immobiliengeschäften erheblichen Schaden 
zugefügt zu haben, fällt in die Zuständigkeit der 
Bundesanwaltschaft. Über den konkreten Stand der Ermittlungen kann 
zurzeit nur soviel festgehalten werden: Ein ehemaliger Mitarbeiter 
der Suva und ein Immobilienhändler befinden sich weiterhin in Haft; 
ihre Vermögenswerte bleiben blockiert. Die betroffenen Grundstücke 
wurden grundbuchrechtlich gesperrt, um eine allfällige 
Rückabwicklung der umstrittenen Immobiliengeschäfte zu ermöglichen.
Zur Hauptsache hat sich der Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 
10./11. November 2005 mit den drei externen Gutachten befasst, in 
denen die Immobilienstrategie der Suva kritisch durchleuchtet worden 
ist. Der Akquisitionsprozess wird grundsätzlich als funktionierend 
beurteilt. Auch der Entscheid, die umstrittenen Immobilien im Tessin 
zu verkaufen, war vertretbar, es bestand aber keine Dringlichkeit. 
In den Berichten wird aber dargelegt, dass es organisatorische 
Schwachstellen im Immobilienbereich gebe. Diese wurden zwar schon 
früher erkannt. Deshalb wurde die Reorganisation der 
Immobilienabteilung eingeleitet. In der laufenden 
Reorganisationsphase war es möglich, die internen Kontrollsysteme 
vorsätzlich zu umgehen. Positiv gewürdigt wird, dass die Suva die 
notwendigen Verbesserungsmassnahmen bereits eingeleitet hat. Als 
massgebende Gründe für die Vorkommnisse im Tessin werden genannt: 
ungenügendes Fachwissen, unzureichende Markteinschätzungen und 
mangelhaftes Controlling. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens 
bleibt unklar, ob und in welchem Ausmass ein finanzieller Schaden 
für die Suva entstanden ist.
Der Verwaltungsrat erinnert daran, dass er im Rahmen der 
Ausschusssitzung vom 26. Oktober 2005 bereits eine Reihe von 
Beschlüssen gefasst hat, die der Bewältigung der Vorkommnisse im 
Immobilienbereich dienen.
Der Verwaltungsrat hat auch Vorschläge für eine Reorganisation 
der Suva diskutiert. Die Ideen, welche die Geschäftsleitung auf 
Wunsch von Bundesrat Pascal Couchepin erarbeitet hat, dienen als 
Diskussionsgrundlage für eine Revision der Suva-Bestimmungen im 
Unfallversicherungsgesetz (UVG Artikel 61 bis 65). Thematisiert 
werden unter anderem Grösse, Aufgabenbereich und Zusammensetzung des 
Verwaltungsrates, Verstärkung der Finanzaufsicht sowie die 
Oberaufsichtsfunktion des Bundesrates. Der Verwaltungsrat hat an 
seiner Sitzung die Bereitschaft signalisiert, mehr Verantwortung zu 
übernehmen, zum Beispiel als Wahlbehörde für die Geschäftsleitung.
Der Verwaltungsrat erachtet es unverändert als sinnvoll, dass 
Mitglieder der Geschäftsleitung nebenamtliche Tätigkeiten ausüben 
können. Diese sind der Kaderlohnverordnung des Bundes unterstellt. 
Das interne Bewilligungsverfahren ist klar geregelt.
Auskunft an Medienschaffende erteilen:
Suva, Public Relations
Manfred Brünnler, Leiter PR, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern
Tel: 041 419 59 03; Fax: 041 419 60 62,
E-Mail:  pr@suva.ch
Suva, Relations publiques
Henri Mathis, responsable RP Suisse romande, Rue de Locarno 3, 
1701 Fribourg Tel: 026 350 37 80; Fax: 026 350 36 23,
E-Mail:  pr@suva.ch
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Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts 
versichert die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen 
Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und 
Berufskrankheiten. Die Dienstleistungen der Suva umfassen 
Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Ihre Kunden können 
kompetente, ergebnisorientierte Arbeit und eine faire, zuvorkommende 
Behandlung erwarten. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und 
erhält keine Subventionen. Im Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, 
Arbeitnehmer und der Bund vertreten. Die Suva wurde 2004 mit dem 
Esprix für Kundenorientierung und dem Innovationspreis der Schweizer 
Assekuranz für das New Case Management und die wirkungsvolle 
Wiedereingliederung Verunfallter ausgezeichnet.
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