Tous Actualités
Suivre
Abonner Suva

Suva

SUVA: Bundesrat bestätigt die Strategie der Suva

Luzern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die
Eckwerte für die Vernehmlassungsvorlagen zur UVG-Revision 
festgelegt. Er bestätigt damit die langjährige Strategie der Suva 
und festigt deren Zukunftsfähigkeit. Dadurch bleibt der umfassende 
Versicherungsschutz für industrielle und gewerbliche Betriebe zu 
vernünftigen Prämien gewährleistet.
Die Suva versichert seit 1918 erfolgreich Branchen mit hohen 
Unfallrisiken. Sie arbeitet selbsttragend und wird nicht durch 
Steuergelder subventioniert. Seit 1984 ist der Markt der 
obligatorischen Unfallversicherung aufgeteilt in Branchen 
hauptsächlich aus Industrie und Gewerbe, die zwingend bei der Suva 
versichert sein müssen, und andere, die bei privaten Versicherern 
und Krankenkassen angeschlossen sind.
Die Suva stellt ihre Kernkompetenzen zur Verfügung
Der Bundesrat hiess im Dezember 2004 die bestehende Marktaufteilung 
zwischen der Suva und den Privatversicherern gut. Mit seinem 
heutigen Entscheid hat der Bundesrat bekräftigt, dass er die 
Strategie der Suva unterstützt. Damit soll die Suva ihre 
Kernkompetenzen dem schweizerischen Gesundheitswesen zur Verfügung 
stellen können. Dies gilt auch für die Vermögensverwaltung für 
öffentliche Institutionen und private Vorsorgeeinrichtungen.
Reorganisation der Suva
Der Bundesrat stellt sich grundsätzlich hinter die Vorschläge des 
Verwaltungsrates der Suva zur Reorganisation ihrer 
Führungsstrukturen. Der heutige Verwaltungsrat soll in eine 
Delegiertenversammlung und einen eigentlichen Verwaltungsrat 
aufgegliedert werden, der aus 5 bis 7 Mitgliedern bestehen soll. 
Damit erhält die Suva zeitgemässe Organisationsstrukturen, die den 
gängigen Corporate-Governance-Richtlinien entsprechen. Im 
Verwaltungsrat und der Delegiertenversammlung der Suva sollen 
Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterhin paritätisch vertreten sein. 
Sie können ihre Interessen somit weiterhin direkt einbringen und die 
Höhe der Prämien festlegen.
Kein materieller Schaden im Immobilienbereich
Die Behebung der von externen Experten festgestellten Mängel im 
Bereich Immobilien wurde von der Suva mit  hoher Priorität 
angegangen und zu einem grossen Teil bereits abgeschlossen. 
Angesichts der bisher getroffenen Massnahmen sieht der Bundesrat 
davon ab, weitere Sofortmassnahmen zu fordern. Die Suva hat ihren 
Finanzbereich reorganisiert, die internen Kontrollen verstärkt und 
eine eigenständige Abteilung Immobilien geschaffen. Sämtliche 
Objekte, die in das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft einbezogen 
wurden, sind durch Rückübertragung wieder in den Besitz der Suva 
gelangt. Damit konnte verhindert werden, dass die Suva materiell 
geschädigt wird.
Auskunft an Medienschaffende erteilen:
Suva, Public Relations
Manfred Brünnler, Leiter PR, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern; 
Tel: 041 419 59 03; Fax: 041 419 60 62, E-Mail:  pr@suva.ch
Suva, Relations publiques
Henri Mathis, responsable RP Suisse romande, Rue de Locarno 3, 
1701 Fribourg; Tel: 026 350 37 80; Fax: 026 350 36 23, E-Mail:  
pr@suva.ch
*        *        *
Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert 
die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige 
und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. 
Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und 
Rehabilitation. Ihre Kunden können kompetente, ergebnisorientierte 
Arbeit und eine faire, zuvorkommende Behandlung erwarten. Die Suva 
arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keine Subventionen. Im 
Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund 
vertreten. Per 1. Juli 2005 wurde der Suva auch die Führung der 
Militärversicherung übertragen.
www.suva.ch
Suva

Plus de actualités: Suva
Plus de actualités: Suva