SUVA: Bundesrat bestätigt die Strategie der Suva
Luzern (ots)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Eckwerte für die Vernehmlassungsvorlagen zur UVG-Revision festgelegt. Er bestätigt damit die langjährige Strategie der Suva und festigt deren Zukunftsfähigkeit. Dadurch bleibt der umfassende Versicherungsschutz für industrielle und gewerbliche Betriebe zu vernünftigen Prämien gewährleistet.
Die Suva versichert seit 1918 erfolgreich Branchen mit hohen Unfallrisiken. Sie arbeitet selbsttragend und wird nicht durch Steuergelder subventioniert. Seit 1984 ist der Markt der obligatorischen Unfallversicherung aufgeteilt in Branchen hauptsächlich aus Industrie und Gewerbe, die zwingend bei der Suva versichert sein müssen, und andere, die bei privaten Versicherern und Krankenkassen angeschlossen sind.
Die Suva stellt ihre Kernkompetenzen zur Verfügung Der Bundesrat hiess im Dezember 2004 die bestehende Marktaufteilung zwischen der Suva und den Privatversicherern gut. Mit seinem heutigen Entscheid hat der Bundesrat bekräftigt, dass er die Strategie der Suva unterstützt. Damit soll die Suva ihre Kernkompetenzen dem schweizerischen Gesundheitswesen zur Verfügung stellen können. Dies gilt auch für die Vermögensverwaltung für öffentliche Institutionen und private Vorsorgeeinrichtungen.
Reorganisation der Suva Der Bundesrat stellt sich grundsätzlich hinter die Vorschläge des Verwaltungsrates der Suva zur Reorganisation ihrer Führungsstrukturen. Der heutige Verwaltungsrat soll in eine Delegiertenversammlung und einen eigentlichen Verwaltungsrat aufgegliedert werden, der aus 5 bis 7 Mitgliedern bestehen soll. Damit erhält die Suva zeitgemässe Organisationsstrukturen, die den gängigen Corporate-Governance-Richtlinien entsprechen. Im Verwaltungsrat und der Delegiertenversammlung der Suva sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterhin paritätisch vertreten sein. Sie können ihre Interessen somit weiterhin direkt einbringen und die Höhe der Prämien festlegen.
Kein materieller Schaden im Immobilienbereich Die Behebung der von externen Experten festgestellten Mängel im Bereich Immobilien wurde von der Suva mit hoher Priorität angegangen und zu einem grossen Teil bereits abgeschlossen. Angesichts der bisher getroffenen Massnahmen sieht der Bundesrat davon ab, weitere Sofortmassnahmen zu fordern. Die Suva hat ihren Finanzbereich reorganisiert, die internen Kontrollen verstärkt und eine eigenständige Abteilung Immobilien geschaffen. Sämtliche Objekte, die in das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft einbezogen wurden, sind durch Rückübertragung wieder in den Besitz der Suva gelangt. Damit konnte verhindert werden, dass die Suva materiell geschädigt wird.
Auskunft an Medienschaffende erteilen: Suva, Public Relations Manfred Brünnler, Leiter PR, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern; Tel: 041 419 59 03; Fax: 041 419 60 62, E-Mail: pr@suva.ch
Suva, Relations publiques Henri Mathis, responsable RP Suisse romande, Rue de Locarno 3, 1701 Fribourg; Tel: 026 350 37 80; Fax: 026 350 36 23, E-Mail: pr@suva.ch
* * * Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Ihre Kunden können kompetente, ergebnisorientierte Arbeit und eine faire, zuvorkommende Behandlung erwarten. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keine Subventionen. Im Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund vertreten. Per 1. Juli 2005 wurde der Suva auch die Führung der Militärversicherung übertragen. www.suva.ch
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