Saubere Holzenergie: Branche begrüsst neue LRV
Zürich (ots)
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Am 4. Juli 07 hat der Bundesrat die neue Luftreinhalte-Verordnung LRV 07 verabschiedet. Sie bringt für Holzheizungen stufenweise strengere Feinstaub-Grenzwerte mit sich. Diese sorgen dafür, dass nur noch saubere Holzheizungen installiert werden dürfen und dass schlechte Produkte endlich vom Markt verschwinden. Die Holzenergiebranche begrüsst die strenge LRV 07 und fordert einen konsequenten Vollzug der neuen Vorschriften.
Schon lange forderte die Dachorganisation Holzenergie Schweiz strengere Vorschriften zur Begrenzung der Feinstaubemissionen aus Holzheizungen. Leider kann heute in der Schweiz praktisch jeder "Schrott" als Holzheizung im kleineren Leistungsbereich verkauft werden. So kommt es, dass schlechte Produkte das Image der Holzenergie generell vermiesen. Damit ist zum Glück schon bald Schluss. Denn die LRV 07 setzt neue Massstäbe und verbietet faktisch den Verkauf schlechter, ungeprüfter Anlagen. Endlich erhalten gute Holzheizungen mit moderner Technik die verdienten Vorteile am Markt. Augenfälligste Änderung ist die Einführung einer obligatorischen Konformitätserklärung und damit verbundener Emissionsgrenzwerte für kleinere Holzheizungen. Dies zwingt den Hersteller oder Importeur, mit seiner Unterschrift zu garantieren, dass alle durch ihn verkauften Holzheizungen an einer anerkannten Prüfanstalt gemäss Vorschriften der europäischen Normen erfolgreich geprüft wurden und die neuen Schweizer Grenzwerte einhalten. Wer noch mehr tun und eine Holzheizung der Spitzenklasse kaufen will, schaut ab 1.1.08 nicht nur auf die Konformitätserklärung, sondern zusätzlich noch auf das Qualitätszeichen von Holzenergie Schweiz (www.holzenergie.ch). Holzheizungen dagegen, bei denen der Verkäufer keine Konformitätserklärung vorzeigen kann, dürfen nicht mehr installiert und betrieben werden. Für die Endkunden wird es somit auf einfache Art möglich, gute Qualität zu kaufen. Das heisst ab 1.1.08: Hände weg von Holzheizungen ohne Konformitätserklärung!
Bei den grösseren, regelmässig messpflichtigen Holzheizungen verlangt die neue LRV mittels strenger Feinstaub-Grenzwerte den Einbau von Filtern. Je nach Grösse der Anlage sind Filter schon ab 2008 oder erst ab 2012 obligatorisch. Erreicht eine Heizung den Grenzwert ohne Filter, kann natürlich darauf verzichtet werden. Das ist sicher eine interessante Herausforderung für einen weiteren Innovationsschub bei der Technik von Holzheizungen.
Damit aber wirklich etwas zugunsten der Umwelt passiert, sind die Bestimmungen der LRV 07 konsequent zu vollziehen. Holzenergie Schweiz verlangt deshalb von den Vollzugs- und Bewilligungsbehörden auf kantonaler und kommunaler Ebene mit Nachdruck die kompromisslose Umsetzung der Vorschriften. Nur so wird es gelingen, die zweifellos auch nach dem 1.1.08 agierenden, schwarzen Schafe zu eliminieren. Wenn die öffentliche Hand und die Holzenergiebranche gemeinsam die LRV-Vorschriften sowie energiepolitische Förderprogramme wie z.B. EnergieSchweiz umsetzen, erreichen sie das wichtige Ziel, die CO2-neutrale Holzenergienutzung dem Klima zuliebe zu verdoppeln und gleichzeitig die Feinstaubemissionen mittelfristig zu halbieren. Weitere Informationen: www.holzenergie.ch, www.sfih.ch, www.vhp.ch
Kontakt:
Holzenergie Schweiz
Neugasse 6
8005 Zürich
Tel.: +41/44/250'88'11