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GBI: Einigung nur über ehrliche und verbindliche Lösungen möglich - Korrektur zu verwirrenden Meldungen über eine Lösung in der Maler-/Gipserbranche

Zürich (ots)

Wie anlässlich der heutigen Medienkonferenz
bereits dargelegt, sind die Vertragspartner im Maler- und
Gipsergewerbe leider noch immer weit von einer Lösung für einen neuen
Gesamtarbeitsvertrag entfernt. Entgegen den Aussagen einer
verwirrenden Medienmitteilung der Minderheitsgewerkschaft syna waren
die Maler- und Gipsermeister nicht dazu zu bewegen, einer
verbindlichen Lösung für das Rentenalter 62 und einer substanziellen
Lohnerhöhung zuzustimmen. Tatsächlich haben die Arbeitgeber ein
Modell angeboten, das für 62jährige eine Frühpension ab dem Jahr 2008
in Aussicht stellt, falls dies dannzumal mit einem Kostendach von 2,4
Lohnprozenten finanzierbar wäre.
Leider lässt sich jetzt schon ausrechnen, dass mit dem SMGV-Modell
die Frühpension für die 62jährigen nicht finanzierbar sein wird und
sie deshalb leer ausgehen werden. Aus diesem Grund hat die GBI schon
lange vorgeschlagen, auch in der Deutschschweiz das
Frühpensionierungsmodell anzuwenden, wie es ab diesem Sommer in der
Romandie in Kraft treten wird. Bei diesem günstigeren Modell kann den
62jährigen die Frühpensionierung garantiert werden. Zudem kostet
dieses Modell lediglich 2,2 Prozent der Lohnsumme und könnte
wesentlich schneller eingeführt werden. Angesichts der Tatsache, dass
die Arbeitgeberseite das real günstigere Modell Romandie ablehnt und
dafür in der Deutschschweiz ein teureres Modell favorisiert, bei dem
die Frühpensionierung für die 62jährigen nicht gesichert ist, legt
die Vermutung nahe, dass die Arbeitgeber mit diesem taktischen
Schachzug bewusst verhindern wollen, dass die Frühpension für die
62jährigen Realität wird.
Ähnlich verhält es sich mit den in Aussicht gestellten
Lohnerhöhungen. Auch hier stiftete die Medienmitteilung der
Minderheitsgewerkschaft syna eine gewisse Verwirrung, indem sie
verkündete, die Arbeitgeber hätten 1,3 Prozent Lohnerhöhung in
Aussicht gestellt. Von diesen 1,3 Prozent sind nämlich 0,3 Prozent
individuell, das heisst willkürlich zu verteilen. Also bleibt für
alle Maler- und Gipser/-innen noch 1 Prozent. Neu müssten sich nach
Vereinbarung des SMGV mit der Minderheitsgewerkschaft syna die Maler-
und Gipser/-innen auch noch mit 10 Franken an der
Krankentaggeldversicherung beteiligen, was weitere 0,22 Prozent in
Abzug bringt. Tatsächlich bleibt so eine Lohnerhöhung von 0,78
Prozent auf drei Jahre hinaus! Mit diesen 0,78 Prozent muss die
Teuerung von ca. 0,5 Prozent ausgeglichen werden und sollten zudem
die gestiegenen Krankenkassenprämien kompensiert werden, um nur die
Kaufkraft zu halten. Angesichts der dargelegten Zahl ist dieses
Postulat mit der Vereinbarung zwischen dem smgv und der
Minderheitsgewerkschaft syna nicht zu realisieren.
Die GBI ist weiterhin bereit, in der geringen verbleibenden Zeit
in Verhandlungen einen neuen GAV zu erreichen. Aber die Verhandlungen
sollten ehrlich und nach dem Prinzip von Treu und Glauben ablaufen
und das Resultat eine rechtlich verbindliche Frühpensionierung mit 62
und eine substanzielle Lohnerhöhung beinhalten. Dieser Meinung ist
auch die überwiegende Mehrheit der Maler- und Gipser/-innen in der
Deutschschweiz. Deshalb werden sie zusammen mit ihrer Gewerkschaft
GBI am Montag bei wichtigen Betrieben und Baustellen in allen
Regionen in einen eintägigen Streik treten und damit ihre
Entschlossenheit demonstrieren, für ihre Rechte zu kämpfen.

Kontakt:

Hansueli Scheidegger
Verhandlungsleiter GBI Maler- und Gipser/-innen
Mobile: +41-(0)79-441'74'35

Rolf Beyeler
Abt. Kommunikation GBI
Mobile: +41-(0)79-603'27'22

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