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Kein Zutritt für wilde Deutschschweizer Maler- und Gipserbetriebe in der Romandie - Grenzwacht am Röschtigraben

Zürich (ots)

Seit Anfang Juni ist es jetzt offiziell und
definitiv: Der Bundesrat hat den neuen Gesamtarbeitsvertrag für das 
Ausbaugewerbe in der Romandie mit Rentenalter 62 für allgemein 
verbindlich erklärt und gleichzeitig dem abgelaufenen GAV für das 
Maler- und Gipsergewerbe in der Deutschschweiz die 
Allgemeinverbindlichkeit entzogen, weil der Schweizerische Maler- 
und Gipserunternehmerverband den bereits unterschriebenen neuen 
Vertrag abgelehnt hat. Jetzt herrscht in der Deutschschweiz 
definitiv der vertragslose Zustand, das heisst in der Branche gelten 
keine Regeln mehr. Mit einer symbolischen Grenzwacht am Röstigraben 
hat die GBI angezeigt, dass sie willens und bereit ist, die «Grenze» 
für Deutschschweizer Maler- und Gipserunternehmen zu schliessen.
Kurzfristig profitieren die Deutschschweizer Betriebe von diesem 
Zustand, indem sie gegenüber ihrer Westschweizer Konkurrenz mit GAV 
geringere Kosten zu tragen haben. Aus diesem Grund kann es natürlich 
nicht angehen, dass Deutschschweizer Betriebe aus dem vertragslosen 
Gebiet weiterhin bei öffentlichen oder privaten Arbeitsvergaben in 
der Romandie berücksichtigt werden. Die GBI ruft deshalb alle 
öffentlichen und privaten Auftraggeber in der Romandie auf, ihre 
soziale Verantwortung wahr zu nehmen und keine Deutschschweizer 
Maler- und Gipserbetriebe zu Offertrunden einzuladen oder bei 
Auftragsvergaben zu berücksichtigen, bis die Deutschschweizer 
Unternehmer zur Vernunft gekommen sind und den neuen 
Gesamtarbeitsvertrag mit Rentenalter 62 akzeptiert haben. Die GBI 
wird zudem mit allen gewerkschaftlichen und politischen Mitteln 
beidseits des Röstigrabens darüber wachen, dass tatsächlich keine 
Deutschschweizer Betriebe in der Romandie tätig sind.
Diese Trennung mitten durch die Schweiz ist sehr bedauerlich, aber 
die Verantwortung trägt allein der Schweizerische Maler- und 
Gipserunternehmerverband, der sich in der Deutschschweiz mit 
fadenscheinigen Argumenten aus der Vertragspartnerschaft 
verabschiedet hat. Er will den Maler- und Gipser/-innen verwehren, 
was ihnen zusteht, und sich so auf dem Buckel der Angestellten 
Wettbewerbesvorteile verschaffen. Denn wenn ein Gesamtarbeitsvertrag 
mit Rentenalter 62 für die Westschweizer Unternehmen tragbar ist und 
von diesen auch begrüsst wird, dann ist eine entsprechende 
Vereinbarung auch in der Deutschschweiz möglich.
Durch die Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit des alten 
Gesamtarbeitsvertrages in der Deutschschweiz fühlen sich auch einige 
Unternehmer versucht, jetzt einseitig die Arbeitsbedingungen in 
ihren Betrieben zu Ungunsten der Arbeitnehmenden zu ändern. Auch 
hier wird die GBI weiterhin wie vor zwei Tagen beim Streik in der 
Firma SAA in Altbüron mit allen gewerkschaftlichen Mitteln darüber 
wachen, dass solche Formen des Sozialdumpings nicht einreissen.
Dass mit dem Fehlen eines allgemein verbindlichen 
Gesamtarbeitsvertrages in der Deutschschweiz da jetzt auch die 
Grenzen für Maler- und Gipserbetriebe aus dem benachbarten Ausland 
offen stehen, ist weiter eine Folge der unverständlichen Haltung des 
Schweizerischen Maler- und Gipsermeisterverbandes smgv. Wie er mit 
dieser neuen Konkurrenz umgehen will, ist allerdings Sache des smgv.
Weitere Auskünfte zur Grenzwacht am Röschtigraben:
Hansueli Scheidegger, Zentralsekretär GBI, 079 441 74 35

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