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Erfolgsgeschichte Frühpensionierung

Zürich (ots)

Der heutige 1. Juli ist ein bedeutender Meilenstein
für viele Beschäftigte auf Schweizer Baustellen. Während die 
Frühpensionierung auf dem Bau mit diesem Datum erfolgreich einjährig 
wird und gleich ein weiterer Jahrgang von deren Vorzügen profitieren 
kann, erhält der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Ausbaugewerbe in 
der Romandie mit dem gleichen Datum seine 
Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) durch den Bundesrat. Auf der 
anderen Seite sperren sich die Maler- und Gipsermeister der 
Deutschschweiz nach wie vor gegen einen GAV mit Frühpensionierung. 
Deshalb feiern die Kolleginnen und Kollegen in der Romandie ihre AVE 
heute auf der SUVA-Baustelle in Neuenburg, wo sie gleichzeitig die 
Mitarbeiter/-innen der zwei dort tätigen Malerbetriebe aus der 
GAV-losen Deutschschweiz in die Feier einbeziehen und ihnen Mut zum 
Kampf für einen eigenen GAV mit Frühpensionierung machen werden.
Als sich Ende 2002 die GBI und der Schweizerische Baumeisterverband 
auf einen neuen GAV mit Rentenalter 60 für alle Beschäftigten des 
Bauhauptgewerbes einigen konnten, bestand vor allem auf 
Arbeitgeberseite massive Skepsis, ob dieses neue Sozialwerk bis zum 
1. Juli 2003, dem Datum der ersten Frühpensionierungen, 
funktionsfähig und auch überlebensfähig gemacht werden könnte. Die 
Befürchtungen erwiesen sich als falsch. Pünktlich vor einem Jahr 
konnten die ersten Berechtigten vom Bau in die wohl verdiente 
Frührente. Bis heute konnten über 1200 Bauleute von einer solchen 
Rente profitieren. Und die finanzielle Absicherung der paritätisch 
getragenen Stiftung FAR, welche für die Abwicklung der 
Frühpensionierungen zuständig ist, zeigt sich gesunder als selbst 
von Gewerkschaftsseite erwartet. Und die Betroffenen selbst zeigen 
sich mehr als zufrieden mit dem neuen Sozialwerk, das ihnen eine 
durchschnittliche Rente von ca. 4500 Franken monatlich ausbezahlt.
Eine ähnlich hohe Zufriedenheit dürften auch die Beschäftigten des 
Ausbaugewerbes in der Romandie zeigen, wenn sie ab dem 1. Juli 2004 
von den Vorzügen der Frühpensionierung profitieren können. Die 
Arbeitgeber in der Romandie haben früh eingesehen, dass die 
Frühpensionierung eine dringende Notwendigkeit für ihre 
Beschäftigten ist und auch ihren Betrieben hilft. Deshalb haben sie 
letztes Jahr in den Verhandlungen für einen neuen GAV in das 
entsprechende Frühpensionierungsmodell eingewilligt, das nun per 1. 
Juli in Kraft tritt und vom Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit 
für das ganze Vertragsgebiet in der Romandie erhalten hat. Die 
gleiche Einsicht verweigern die Arbeitgeber des Ausbaugewerbes in 
der Deutschschweiz noch immer. Zwar konnte mit den Maler- und 
Gipsermeistern ein entsprechender GAV verhandelt und unterzeichnet 
werden, dieser wurde aber dann von deren Delegiertenversammlung 
abgelehnt. Somit herrscht im Deutschschweizer Maler- und 
Gipsergewerbe der vertragslose Zustand.
Dies bedeutet auch, dass die GBI nicht nur weiter für einen GAV mit 
Frühpensionierung für die Deutschschweiz kämpfen wird, sondern auch 
alles daran setzen wird, dass künftig keine Deutschschweizer Maler- 
und Gipserbetriebe mehr auf dem Vertragsgebiet in der Romandie tätig 
werden und so von ihren unfairen Wettbewerbsvorteilen gegenüber den 
GAV-unterstellten Westschweizer Betrieben profitieren können.
Aus diesem Grund feiern die Kolleginnen und Kollegen aus dem 
Westschweizer Ausbaugewerbe die Inkrafttretung ihres neuen GAV auf 
der SUVA-Baustelle in Neuenburg, wo die Deutschschweizer 
Malerbetriebe Eggli aus Belmund und Frepa aus Biel noch tätig sind. 
Deren Mitarbeiter werden in die Feier zum GAV in der Romandie 
einbezogen und ihnen so auch Mut gemacht, weiter für einen GAV mit 
Frühpensionierung in der Deutschschweiz zu kämpfen.
Weitere Auskünfte
Rolf Beyeler, Abt. Kommunikation GBI, 079 603 27 22

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