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UNIQA Versicherungen AG

euro adhoc: UNIQA Versicherungen AG
Aktienrückkauf
beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien (D)

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
  Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
UNIQA Versicherungen AG
V E R Ö F F E N T L I C H U N G
der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien gemäß
§§  4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112)
Die 1., 2. sowie 4. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA
Versicherungen AG mit dem Sitz in Wien ("UNIQA" oder "die
Gesellschaft") haben den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eigene Aktien, und zwar
höchstens 11,977.780 auf Inhaber lautende Stückaktien, zu erwerben.
Der Vorstand von UNIQA hat jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, von den Ermächtigungen der 1., 2. sowie 4. ordentlichen
Hauptversammlung Gebrauch zu machen und eigene Aktien von UNIQA im
Rahmen von drei Aktienrückkaufprogrammen zu erwerben. Die mit
Zustimmung des Aufsichtsrats von UNIQA gefassten Beschlüsse des
Vorstands von UNIQA und die Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82
Abs 8 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV veröffentlicht worden.
Diese Veröffentlichungen wurden im Internet auf der Homepage von
UNIQA http://www.uniqagroup.com unter Aktienrückkaufprogramm bekannt
gemacht.
Die 1., 2. sowie 4. Hauptversammlung von UNIQA haben den Vorstand von
UNIQA unter anderem auch ausdrücklich dazu ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates erworbene eigene Aktien auf andere Weise als über
die Börse oder durch öffentliches Angebot zu veräußern, wenn die
erworbenen eigenen Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von
Unternehmen, Betrieben, Teilbereichen oder Anteilen an Gesellschaften
im In- und Ausland verwendet werden.
Am 17.02.2003 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, dass UNIQA
bereits erworbene eigene Aktien  wiederum veräußert, um es UNIQA
(und/oder mit UNIQA verbundenen Unternehmen) zu ermöglichen von R+V
ALLGEMEINE VERSICHERUNG AG (R+V), mit dem Sitz in Wiesbaden,
Bundesrepublik Deutschland, deren Aktien an R+V Poist’ovòa, a.s.,
Slowakei (100 % des Grundkapitals), sowie Korporacja Ubezpieczeniowa
Filar Spólka Akcyjna, Polen (knapp unter 90 % des Grundkapitals), zu
erwerben. Nach erfolgter Bewertung ergab sich für die von R+V an die
beiden genannten Gesellschaften gehaltenen Aktien ein
Unternehmenswert von rund EUR 36,6 Mio.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Arbeitsausschuss des
Aufsichtsrats haben in  Sitzungen vom 24.02.2003 bzw. 31.03.2003 dem
Beschluss des Vorstands zugestimmt und gleichlautende Beschlüsse
gefasst. Nach Unterfertigung einer bindenden Vereinbarung über den
Aktienankauf zwischen UNIQA und R+V am 22.05.2003 wurde durch UNIQA
am 23.05.2003 eine entsprechende ad hoc Mitteilung gemäß § 82 Abs 8
BörseG iVm § 4 VeröffentlichungsV veröffentlicht.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung werden aufgrund des Beschlusses
des Vorstands von UNIQA vom 17.02.2003, dem der Aufsichtsrat von
UNIQA mit Beschluss vom 24.03.2003 und der Arbeitsausschuss des
Aufsichtsrats mit Beschluss vom 31.03.2003 zugestimmt haben, gemäß §§
4 und 5 VeröffentlichungsV die beabsichtige Wiederveräußerung eigener
Aktien von UNIQA (und das Wiederverkaufsprogramm) bekannt gemacht.
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65
Abs 1 Z 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG (idF nach Inkrafttreten des
AOG): 19.05.2003 (Erneuerung der Beschlüsse der 1. und 2.
Hauptversammlung von UNIQA).
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses:
19.05.2003 gemäß § 82 Abs 8 BörseG auf der Homepage von UNIQA
(www.uniqagroup.com).
3.Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufprogramms:
Dezember 2003 (Stichtag voraussichtlich 15.12.2003).
4. Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht:
Auf Inhaber lautende Sückaktien von UNIQA (einheitliche
Aktiengattung).
5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) der Wiederveräußerung eigener
Aktien, insbesondere auch Anteil der wieder zu veräußernden eigenen
Aktien am Grundkapital: 3,329.213 auf Inhaber lautende Stückaktien
von UNIQA, das sind insgesamt rund 2,78 % des Grundkapitals von
UNIQA.
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie:  EUR
11,00.
7. Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob
der Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse
erfolgen soll: Die Aktien, die Gegenstand der Wiederveräußerung sind
(siehe oben 5. dieser Veröffentlichung),  werden als Vorauszahlung
auf die Gegenleistung für den Erwerb von 100 % der Aktien an R+V
Poist’ovòa, a.s., Slowakei, sowie knapp unter 90 % der Aktien an
Korporacja Ubezpieczeniowa Filar Spólka Akcyjna, Polen, an die
Verkäuferin R+V ALLGEMEINE VERSICHERUNG AG, mit dem Sitz in
Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland, gegeben.
8. Die Veräußerung erworbener eigener Aktien auf andere Art als über
die Börse oder durch öffentliches Angebot ist gemäß den Beschlüssen
der 1., 2. sowie 4. ordentlichen Hauptversammlungen von UNIQA unter
anderem dann zulässig, wenn - wie vorliegend - eigene Aktien als
Gegenleistung für den Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft
veräußert werden. Die Wiederveräußerung der eigenen Aktien gemäß
diesem Wiederverkaufsprogramm erfolgt außerhalb der Börse.
9. Allfällige Auswirkung des Wiederverkaufprogramms auf die
Börsezulassung der Aktien der Emittentin: Keine.
10. Ausmaß der gegenwärtig eingeräumten oder geplanten Aktienoptionen
im Rahmen von Stock Option Plänen an leitende Angestellte oder
Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Nicht
anwendbar für Wiederverkaufsprogramm. Gegenwärtig gibt es keine
Aktienoptionen für leitende Angestellte oder Vorstands- oder
Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin.
10. Dezember 2003                                                    
            Der Vorstand

Rückfragehinweis:

UNIQA Versicherungen AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller@uniqa.at

Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
WKN: 082110
Index: ATX, Prime.market
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt

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