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euro adhoc: UNIQA Versicherungen AG
Aktienrückkauf / Veröffentlichung einer Änderung des am 30.4.2004 veröffentlichten Wiederveräußerungsprogramms gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl. II 2002/112)

Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
  Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
23.02.2005
Der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG (UNIQA) hat am 30.4.2004
veröffentlicht, dass UNIQA nach Beschlußfassungen des Vorstands und
Aufsichtsrats vom 28.4. bzw. 29.4. 2004 erworbene eigene Aktien
wieder zu veräußern beabsichtigt. Mit der selben Veröffentlichung
wurden gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung die beabsichtigte
Wiederveräußerung und das Wiederverkaufsprogramm  bekanntgemacht.
Der Vorstand hat am 21.2.2005 den Beschluß gefaßt, das
Wiederveräußerungsprogramm in Punkt 6. (höchster und niedrigster zu
erzielender Gegenwert) dahingehend abzuändern, dass mit Wirkung ab
28.2.2005 der höchste zu erzielende Gegenwert je Aktie EUR 20,00
beträgt.
Der Aufsichtsrat von UNIQA hat am 22.2.2005 dem Beschluß des
Vorstands zugestimmt.
Wien, am 23.2.2005
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

UNIQA Versicherungen AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller@uniqa.at

Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
WKN: 082110
Index: ATX Prime, WBI
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt

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