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LOA III - Vertrag zwischen Apothekern und santésuisse gegenseitig genehmigt

Liebefeld (ots)

Der Verwaltungsrat von santésuisse hat an seiner
Sitzung vom 25. Oktober 2006 den weiterentwickelten Vertrag mit
pharmaSuisse, dem Schweizerischen Apothekerverband genehmigt. Der
neue Vertrag sieht einen Verzicht auf die wenig populäre
Patientenpauschale vor.
Der neue Vertrag sieht zwei Tarifpositionen für Dienstleistungen
des Apothekers vor: erstens den Medikamenten-Check, welcher pro
Medikament für die Prüfung des Rezeptes, der Dosierung, der
individuellen Verträglichkeit und für die Instruktion beim Bezug in
Rechnung gestellt wird. Neu ist der Bezugs-Check, der die
Nachverfolgbarkeit der abgegebenen Medikamente sicherstellt sowie
allfällige problematische Wechselwirkungen zwischen den abgegebenen
Medikamenten prüft.
Mit dem Vertrag zu einem leistungsorientierten Abgeltungssystem
(LOA) haben die Apothekerschaft und die Krankenversicherer die
Modalitäten über die Abgeltung der Dienstleistungen in der Apotheke
erneuert. Dabei gilt nach wie vor der Grundgedanke, dass der
Apotheker nicht über eine Preismarge, sondern für seine spezifische
Dienstleistung entschädigt sein soll. Mit der leistungsorientierten
Abgeltung ist es seit ihrer Einführung im Juli 2001 gelungen, trotz
Wachstum der Medikamentenkosten, die Apothekenkosten zu plafonieren.
Unter der alten Margenordnung wären diese um 750 Millionen Franken
stärker gestiegen.
Mit der neu genehmigten Abgeltungsstruktur bieten die
Vertragspartner santésuisse und pharmaSuisse eine adäquate Lösung auf
die Kritik aus Konsumentenkreisen und auf die Vorbehalte des
Bundesrates. Damit soll insbesondere den Barzahlern bei dem Bezug
einzelner Medikamente eine transparentere Lösung angeboten werden.
Neu wird nur noch die effektiv bezogene Leistung bezahlt und nicht
mehr der durchschnittliche Dreimonatsaufwand.
Der von den beiden Vertragsparteien unterzeichnete Vertrag wird
nun den Patienten- und Konsumentenorganisationen vorgestellt. Nach
der Prüfung der entsprechenden Eingaben wird der Bundesrat über eine
Genehmigung entscheiden. Es wird erwartet, dass die Entscheide noch
in diesem Jahr gefällt werden, weil das Inkrafttreten per 1. Januar
2007 vorgesehen ist
Der LOA-Tarifvertrag III garantiert einen nahtlosen Übergang per
1. Januar 2007. Die Apotheker übernehmen wie bisher für die Patienten
die elektronische Abrechnung mit den Versicherern (so genanntes
Tiers-payant-System). So kann vermieden werden, dass die Patientinnen
und Patienten ihre Medikamente zuerst aus der eigenen Tasche bezahlen
müssen und den entsprechenden Betrag erst im Nachhinein von der
Krankenkasse zurück erstattet bekommen (Tiers-garant-System).
Diese Mitteilung finden Sie auf www.santesuisse.ch und
www.pharmasuisse.org

Kontakt:

santésuisse
Peter Marbet
Leiter Abt. Politik und Kommunikation
Tel. +41/32/625'42'57
Mobile +41/79/648'45'41
E-Mail: peter.marbet@santesuisse.ch

pharmaSuisse
Marcel Wyler
Leiter Abt. Kommunikation und Marketing
Tel. +41/31/978'58'20
Mobile +41/79/300'82'30
E-Mail: marcel.wyler@pharmasuisse.org

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