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OMV Aktiengesellschaft

EANS-News: OMV Aktiengesellschaft
Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Kapitalmaßnahmen/OMV / Österreich / Öl / Gas 

OMV Aktiengesellschaft
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT 0000743059

ACHTUNG:
Dieser Bericht ist aus rechtlichen Gründen notwendig, um Aktien unter den
langfristigen, leistungsabhängigen Incentive- und Vergütungsprogrammen an
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die Geschäftsführung im OMV Konzern
übertragen zu können. Bei den im Dokument angeführten Aktien-Anzahlen handelt es
sich um Maximum-Angaben. Die tatsächlich zu übertragende Anzahl an Aktien hängt
von der Erreichung verschiedener Kriterien ab, kann wesentlich geringer
ausfallen und hängt insbesondere noch von einem Beschluss des Aufsichtsrats der
OMV Aktiengesellschaft ab.


Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der OMV Aktiengesellschaft
("OMV" oder "Gesellschaft") vom 17. Mai 2011 wurde der Vorstand der Gesellschaft
ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des
Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien
der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere auch zur
Bedienung von Long Term Incentive Plänen für Arbeitnehmer, leitende Angestellte
und Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines
mit ihr verbundenen Unternehmens sowie sonstigen
Mitarbeiterbeteiligungs-Modellen und zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen
Zweck.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV beabsichtigen, von dieser Ermächtigung
Gebrauch zu machen und zu beschließen, maximal 139.972 Stück (für
Vorstandsmitglieder), maximal 541.426 Stück (für sonstige Führungskräfte) sowie
maximal 22.200 Stück (für Potentials) an eigenen Aktien der Gesellschaft im
Rahmen des von der Hauptversammlung der OMV am 15. Mai 2013 genehmigten Long
Term Incentive Plans 2013 (LTIP 2013) und des von der Hauptversammlung der OMV
am 19. Mai 2015 genehmigten Matching Share Plans 2015 (MSP 2015) an Mitglieder
des Vorstands und Führungskräfte sowie an Potentials des OMV Konzerns
zuzuteilen. Die tatsächliche zu übertragende Anzahl an eigenen Aktien hängt von
der tatsächlichen Zielerreichung aus den angeführten Programmen sowie von
einem Beschluss des Aufsichtsrats der OMV Aktiengesellschaft ab und wird separat
veröffentlicht. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV 
Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vergütungsausschuss, erstatten daher
folgenden

B E R I C H T :

1. Long Term Incentive Plan 2013

Zweck und Ziele des Plans

Beim Long Term Incentive Plan (LTIP) 2013 handelt es sich um ein
leistungsbasiertes und langfristiges Vergütungsinstrument für die
Vorstandsmitglieder, ausgewählte Führungskräfte und sonstige Mitarbeiter des OMV
Konzerns, das die mittel- und langfristige Wertschöpfung in der OMV fördern und
die Interessen
der Geschäftsleitung und der Aktionäre verbinden soll, indem der
Geschäftsleitung die Möglichkeit eingeräumt wird, leistungsabhängig (gemessen an
Schlüsselkennzahlen, die an die mittelfristige Strategie und den Shareholder
Return geknüpft sind) Aktien an der Gesellschaft zu erhalten. Der Plan zielt
weiters darauf ab, das Eingehen unnötiger Risiken zu verhindern.

Die festgelegten Leistungskriterien dürfen während der Leistungsperiode des LTIP
2013 nicht verändert werden.

Teilnahmeberechtigung

Vorstandsmitglieder sind zur Teilnahme verpflichtet. Ausgewählte Führungskräfte
des OMV Konzerns können am LTIP 2013 teilnehmen. Weiters können auch andere
Mitarbeiter des OMV Konzerns, die im Rahmen der Karriere- & Nachfolgeplanung
dafür ausgewählt wurden, am LTIP 2013 teilnehmen (,,Potentials").

Die Auswahl der Führungskräfte findet jährlich durch den Vorstand der OMV
Aktiengesellschaft statt und potentielle Aktienzuteilungen basieren auf den
Leistungen der jeweiligen Führungskraft im jeweiligen Jahr und können
entsprechend im Ausmaß von 0%, 25%, 50% oder 75% gewährt werden.

Aktienbesitzrichtlinien

Für die Teilnahme am LTIP 2013 besteht kein Erfordernis eines Vorab-Investments
in OMV Aktien, jedoch sind die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte
verpflichtet, ein angemessenes Ausmaß an Aktien an der Gesellschaft aufzubauen
und grundsätzlich bis zu ihrer Pensionierung oder ihrem Ausscheiden aus dem
Unternehmen zu halten. Das Aktienbesitzerfordernis ist als Prozentsatz des
jährlichen Bruttogrundgehalts (14-mal (i) das Jänner-Bruttogrundgehalt oder (ii)
das Bruttogrundgehalt des ersten Dienstmonats als Teilnehmer am LTIP 2013)
festgelegt:
 * Vorstandsvorsitzender: 200%
 * Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: 175%
 * Andere Vorstandsmitglieder: 150%
 * Führungskräfte: 75%

Vorstandsmitglieder müssen den erforderlichen Aktienbesitz innerhalb von 5
Jahren nach Beginn ihres jeweiligen laufenden Vorstandsvertrages erreichen.

Grundlage für die Berechnung der jeweils erforderlichen Anzahl an Aktien ist der
durchschnittliche Aktienkurs während des 3-Monats Zeitraums von 1. Jänner
2013 bis 31. März 2013 (= durchschnittlicher Schlusskurs an der Wiener Börse).
Nach Erreichung des oben genannten Prozentsatzes haben Änderungen des
Aktienkurses keinen Einfluss mehr auf die erforderliche Anzahl an Aktien. Wenn
und soweit es zu Gehaltserhöhungen bei Vorstandsmitgliedern kommt, ist die
erforderliche Aktienanzahl anzupassen.

Aktien, die im Rahmen des Matching Share Plans (MSP) 2015 für
Vorstandsmitglieder oder für Vorstandsmitglieder im Rahmen des LTIP 2013
übertragen werden sowie für frühere LTIPs getätigte Investments werden auf das
Aktienbesitzerfordernis angerechnet.

Etwaige Dividenden aus den gehaltenen erforderlichen Aktien (falls zutreffend)
werden in bar ausbezahlt. Führungskräfte trifft keine Haltepflicht, wenn das
Halten von Aktien an der Gesellschaft in Ländern, in denen diese Führungskräfte
tätig sind, gesetzlich verboten ist.

Ausmaß der Zuteilung

Die maximale Zuteilung von Aktien unter dem LTIP 2013 wird als Prozentsatz des
jährlichen Bruttogrundgehalts festgelegt:
 * 175% für den Vorstandsvorsitzenden
 * 150% für den stellvertretenden Vorstandvorsitzenden
 * 125% für die anderen Mitglieder des Vorstands
 * 112,5% für Führungskräfte

Sollte das betreffende Mitglied des Vorstands nach dem 1. Jänner 2013 bestellt
werden, so ist die Zuteilung für das Jahr 2013 anteilig zu bemessen. Dasselbe
gilt für ein Ausscheiden während des Jahres 2013. Die Zuteilung erfolgt durch
den Aufsichtsrat oder den Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats.

Plan-Mechanismen

Die maximale Aktienanzahl, die am Anspruchstag einem Teilnehmer eingeräumt
werden kann, wird wie folgt berechnet: Der jeweilige Prozentsatz für den
Teilnehmer (wie oben dargestellt) geteilt durch den durchschnittlichen OMV
Aktienkurs (= Schlusskurs an der Wiener Börse) während des 3-Monats Zeitraums
von 1. Jänner 2013 bis 31. März 2013. Die ermittelte Zahl an Aktien wird
abgerundet.
Vor dem Anspruchstag sind die potenziellen Aktien "virtuell", das heißt, die
Teilnehmer halten die Aktien nicht und haben keine Stimm- und Dividendenrechte.
Am Anspruchstag wird die endgültige Anzahl an Aktien nach dem Erreichen der
Leistungskriterien festgelegt und dann an die Teilnehmer übertragen.
Die endgültige Anzahl der zu gewährenden Aktien errechnet sich durch
Multiplikation der maximalen Aktienzuteilung mit dem Gesamtprozentsatz der
Zielerreichung.

Leistungskriterien und Gewichtung

Die Leistungskriterien zielen auf nachhaltige Wertschöpfung in drei
Leistungsbereichen ab:
 * 50%: Total Shareholder Return relativ im Verhältnis zu einer Referenzgruppe
von anderen Unternehmen
 * 40%: Absoluter berichteter Return on Average Capital Employed, bereinigt um
durchschnittliche Akquisitionen während des dreijährigen
Leistungszeitraums
 * 10%: Nachhaltigkeitselement - Absolute "Safety Performance"
Der Wert der Leistung basiert auf der Action Item Response Rate und dem
Kontraktorenmanagement.

Im Jahr 2013 wurden die konkreten Leistungskriterien für den Leistungszeitraum
(1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2015) festgelegt und den Teilnehmern
mitgeteilt. Einmal festgelegte Leistungskriterien dürfen nicht mehr geändert
werden.

Aktienübertragung/Auszahlung

Soweit das Aktienbesitz-Erfordernis nicht erfüllt ist, erfolgt die Auszahlung
automatisch in Form von Aktien bis dieses Erfordernis erfüllt ist. Andernfalls
konnten die Vorstandsmitglieder und Führungskräfte zwischen (i) Einmalzahlung in
Aktien, (ii) einmaliger Barzahlung oder (iii) Barzahlung in Raten wählen.
Die Teilnehmer mussten diese Entscheidung spätestens im 3. Quartal des Jahres,
in welchem der Plan begann, treffen. Wenn eine solche Entscheidung aufgrund
des Vorliegens von Compliance-relevanten Informationen nicht getroffen werden
konnte, erfolgt die Zahlung automatisch in bar (Einmalzahlung). Die Übertragung
von Aktien oder Barauszahlung an die Teilnehmer erfolgt in der Regel netto nach
Abzug von Steuern (in Österreich Lohnsteuerabzug).

Wenn die Genehmigung für die Aktienübertragung durch den Aufsichtsrat am
Anspruchstag oder früher erteilt wurde, wird die Übertragung der unter dem LTIP
2013 zu übertragenden Aktien am nächsten auf den Anspruchstag folgenden Werktag
durchgeführt. Ansonsten findet die Übertragung zu Beginn des auf die Genehmigung
folgenden Monats statt, jeweils sofern dem nicht etwaige rechtliche
Beschränkungen entgegenstehen. Die Gesellschaft übernimmt nicht das
Aktienkursrisiko, welches durch eine Verzögerung oder die Übertragung
hervorgerufen wird.

Sofern eine Auszahlung in bar erfolgt, errechnet sich der Betrag vom Schlusskurs
der OMV-Aktie an der Wiener Börse am Anspruchstag, sollte dies kein Werktag
sein, vom entsprechenden Tag davor.

Sollte irgendeine Auszahlung in bar oder eine Aktienübertragung auf falschen
Informationen beruhen, werden die Beträge entsprechend korrigiert.

Regeln beim Ausscheiden von Planteilnehmern
 * Durch eigenes Verschulden ausscheidende Mitarbeiter: Noch nicht fällige
Aktienansprüche verfallen
 * Ohne eigenes Verschulden ausscheidende Mitarbeiter: Noch nicht fällige
Aktienansprüche bleiben bestehen
 * Eintritt in den Ruhestand, dauernde Erwerbsunfähigkeit: Noch nicht fällige
Aktienansprüche bleiben bestehen
 * Ableben: Noch nicht fällige Aktienansprüche werden per Sterbedatum bewertet
und in bar ausgezahlt

Change of Control (Veräußerung des Konzernunternehmens, bei dem das teilnehmende
Vorstandsmitglied beschäftigt ist)

Falls ein Kontrollwechsel bei OMV zur vorzeitigen Beendigung der Bestellung
eines Vorstandsmitglieds führt, ist die gewährte Zuteilung zur Gänze
unverzüglich in bar auszuzahlen, es sei denn die vorzeitige Beendigung erfolgt
durch
Rücktritt des betroffenen Vorstandsmitglieds (i) ohne wichtigen Grund oder ohne
Grundlage im Vorstandsvertrag, in welchem Fall dieselben Rechtsfolgen wie für
durch eigenes Verschulden ausscheidende Teilnehmer gelten oder (ii) sonst gegen
den Willen des Aufsichtsrats, in welchem Fall dieselben Rechtsfolgen wie für
ohne eigenes Verschulden ausscheidende Teilnehmer gelten.

LTIP Modell für Potentials

Beim LTIP Modell für Potentials gelten bestimmte Abweichungen vom oben
dargestellten Modell. Insbesondere besteht für die Teilnahme kein Erfordernis
eines Aktieneigenanteils. Die maximale Zuteilung für jede teilnehmende Person
beträgt
EUR 35.000,-. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich in Form von Aktien.

2. Matching Share Plan 2015

Planzweck und -ziele

Der Matching Share Plan (MSP) 2015 ist als integrierter Bestandteil der
jährlichen Bonus-Vereinbarung ein langfristiges Incentive- und
Vergütungsinstrument für die Mitglieder des Vorstands, das die Bindung an das
Unternehmen und Angleichung an Aktionärsinteressen durch ein langfristiges
Investment in
gesperrte Aktien der OMV fördert. Der Plan soll außerdem das Eingehen unnötiger
Risiken verhindern. Der MSP sieht eine Übertragung von Aktien vor, die dazu
verwendet
werden, die Eigeninvestment- und Aktienbesitz-Erfordernisse gemäß bestehenden
und künftigen Long Term Incentive Plänen zu erreichen, bis die diesbezüglichen
Erfordernisse erfüllt sind (siehe unten Übertragung/Auszahlung). Alle gemäß dem
MSP 2015 zu gewährenden Aktien werden für solche Eigeninvestment- und
Aktienbesitz-Erfordernisse verwendet, auf ein von der Gesellschaft verwaltetes
Treuhandkonto übertragen und unterliegen einer Behaltefrist.

Auf der Grundlage des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai
2015 wird an die Mitglieder des Vorstands eine Aktienzuteilung gewährt, die
100% von deren jährlichem Brutto-Cash-Bonus entspricht. Der jährliche Brutto-
Cash-Bonus kann maximal 100% des jährlichen Bruttogrundgehalts betragen und
beruht auf folgenden Leistungskriterien: 40% finanzielle Ziele, 20% Ziele
betreffend Produktion und Reserven-Ersatzrate, 20% Effizienzziele und 20%
Projektmanagement.

Die gewährten Aktien werden reduziert oder sind zurückzuerstatten, wenn ein
Rückforderungsfall eintritt. Falls die Zuteilung der Aktien oder die
Barvergütung auf einer falschen Berechnung des Bonus beruht, sind die
Vorstandsmitglieder
verpflichtet, die Vorteile, die aufgrund der falschen Werte erhalten wurden,
zurückzuerstatten bzw. zurückzuzahlen.

Die für den jährlichen Bonus definierten Performancekriterien dürfen während der
Laufzeit des MSP nicht geändert werden. Eine signifikante Änderung der
steuerlichen, rechtlichen oder Förderzins (,,Royalty")-Situation kann jedoch zu
einer Zielanpassung führen. Es gilt eine Obergrenze von 100% des Basisgehalts.

Planmechanismen

Nach der Ermittlung des jährlichen Cash-Bonus durch den Vergütungsausschuss des
Aufsichtsrats wird eine entsprechende Bonus-Zuteilung netto (nach
Steuerabzug) in Aktien der Gesellschaft gewährt, welche auf ein von der
Gesellschaft verwaltetes Treuhandkonto übertragen wird und für drei Jahre zu
halten ist. Mitglieder des Vorstands können zwischen Barzahlung und Übertragung
von Aktien wählen, wenn und soweit sie die Aktienbesitzanforderungen für den für
Vorstandsmitglieder geltenden LTIP 2013 bereits erfüllt haben. Etwaige
Dividenden aus übertragenen Aktien werden in bar an die Mitglieder des Vorstands
ausbezahlt.

Ermittlung der Anzahl von Aktien

Nach der Ermittlung des jährlichen Brutto-Cash-Bonus erfolgt eine Zuteilung von
OMV Aktien im Ausmaß von 100% des im jeweiligen Vorjahr verdienten,
jährlichen Brutto-Cash-Bonus. Die Zahl der zugeteilten Aktien wird wie folgt
berechnet:

Jährlicher Brutto-Cash-Bonus geteilt durch den durchschnittlichen Schlusskurs
der OMV-Aktie an der Wiener Börse über den 3-Monats Zeitraum von 1. November
2015 bis 31. Jänner 2016. Die ermittelte Zahl an Aktien wird abgerundet.

Tag des Inkrafttretens und Laufzeit

 * Planbeginn: 1. Jänner 2015 als integrierter Bestandteil der jährlichen Bonus-
Vereinbarung
 * Anspruchstag: 31. März 2016, nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat
 * Behaltedauer (soweit anwendbar): 3 Jahre ab dem Anspruchstag

Übertragung/Auszahlung

Wenn die Genehmigung für die Aktienübertragung durch den Aufsichtsrat am
Anspruchstag oder früher erteilt wurde, wird die Übertragung der Bonusaktien am
nächsten auf den Anspruchstag folgenden Werktag durchgeführt, ansonsten findet
die Übertragung zu Beginn des auf die Genehmigung folgenden Monats statt. Die
Gesellschaft übernimmt nicht das Aktienkursrisiko, welches durch eine
Verzögerung oder die Übertragung hervorgerufen wird.

In dem Ausmaß, in dem das Aktienbesitz-Erfordernis gemäß dem für
Vorstandsmitglieder geltenden LTIP 2013 nicht erfüllt ist, wird die Zahlung,
sofern dem nicht etwaige rechtliche Beschränkungen entgegenstehen, automatisch
in der Form von Aktien (netto nach Steuerabzug) erfolgen, bis die Anforderungen
erfüllt
sind. Sofern das Aktienbesitz-Erfordernis erfüllt ist, kann die Auszahlung auch
in bar erfolgen. Die Mitglieder des Vorstands können dann zwischen
Einmalzahlung in Aktien oder einmaliger Barzahlung wählen. Mitglieder des
Vorstands müssen diese Entscheidung spätestens im 3. Quartal des Jahres, in
welchem der Plan beginnt, treffen. Wenn eine solche Entscheidung aufgrund des
Vorliegens von Compliance-relevanter Informationen nicht getroffen werden kann,
erfolgt
die Zahlung automatisch in bar. Sofern eine Auszahlung in bar erfolgt, errechnet
sich der Betrag vom Schlusskurs der OMV Aktie an der Wiener Börse am
Anspruchstag, sollte dies kein Werktag sein, vom entsprechenden Tag davor.

Die Übertragung von Aktien oder Barauszahlung an die Teilnehmer erfolgt netto
nach Abzug von Steuern (Lohnsteuerabzug). 

Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstands

Es gelten die bereits oben für den LTIP 2013 dargestellten Regeln, wobei
abweichend davon im Fall des Ausscheidens ohne eigenes Verschulden oder aufgrund
des Eintritts in den Ruhestand oder dauernder Erwerbsunfähigkeit das
Aufrechterhalten noch nicht fälliger Ansprüche im Ermessen des Aufsichtsrats
steht.

Rückforderung

Unter den folgenden Voraussetzungen kann der Aufsichtsrat die Zahl der Aktien,
welche unter dem MSP zugeteilt wurden, reduzieren oder von
Vorstandsmitgliedern die Rückübertragung der Aktien oder die Rückzahlung von
Geldzahlungen, die aus dem MSP gewährt wurden, fordern:
 * Neufeststellung des geprüften Jahresabschlusses aufgrund eines Fehlers
 * Erhebliches Versagen des Risiko-Managements, welches zu beträchtlichen
Schäden führt (wie beispielsweise Deep Water Horizon Unfall, Texas City
Refinery Unfall)
 * Erhebliches Fehlverhalten durch ein Mitglied des Vorstands, durch welches
österreichische Gesetze verletzt werden

3. Zahl der zuteilbaren Aktien

Aufgrund der genannten Kriterien des LTIP 2013 und des MSP 2015 und der
Zielerreichungen kann an die einzelnen aktiven und ehemaligen Mitglieder des
Vorstands und die sonstigen Führungskräfte maximal folgende Zahl von Aktien, wie
unten dargestellt zugeteilt werden. Die tatsächliche zu übertragende Anzahl
an eigenen Aktien hängt von einem Beschluss des Aufsichtsrats der OMV
Aktiengesellschaft ab und wird separat veröffentlicht.
(i) Derzeitige und ehemalige Vorstandsmitglieder:

Vorstandsvorsitzender:                     18.007
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender:   66.784
Vorstandsmitglied zuständig für Upstream:   7.336

Vorstandsmitglied zuständig für Downstream:47.845

Die oben angegebenen Stückzahlen sind Brutto-Stückzahlen bei maximal möglicher
Zielerreichung. Die tatsächliche Zahl der übertragenen Aktien wird nach
Feststellung der tatsächlichen Zielerreichung einem Nettobetrag nach Abzug der
anfallenden Steuern und Abgaben entsprechen und nach Übertragung auf der
Homepage von OMV (http://www.omv.com/portal/01/com/omv/OMVgroup/
Investor_Relations/OMV_Share/Share_Buybacks_Sales/2016) bekannt gemacht.


(ii) Sonstige Führungskräfte und Potentials:
Sonstige Führungskräfte:     541.426
Potentials:                   22.200


Die oben angegebenen Stückzahlen sind Brutto-Stückzahlen bei maximal möglicher
Zielerreichung. Die tatsächliche Zahl der übertragenen Aktien wird nach
Feststellung der tatsächlichen Zielerreichung einem Nettobetrag nach Abzug der
anfallenden Steuern und Abgaben entsprechen und nach Übertragung auf der
Homepage von OMV (http://www.omv.com/portal/01/com/omv/OMVgroup/
Investor_Relations/OMV_Share/Share_Buybacks_Sales/2016) bekannt gemacht.

4. Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre

Wie oben dargestellt, sollen im Rahmen des Long Term Incentive Plans 2013 und
des Matching Share Plans 2015 Mitgliedern des Vorstands, weiteren
Führungskräften und Potentials des OMV Konzerns eigene Aktien der Gesellschaft
zugeteilt werden. Damit beabsichtigt OMV insbesondere, den Fokus der
teilnehmenden Personen auf den langfristigen Unternehmenswert und die
Identifikation mit dem Unternehmen zu steigern. Beim LTIP 2013 und dem MSP 2015
handelt es sich um leistungsbasierte und langfristige Incentive- und
Vergütungsinstrumente, die die mittel- und langfristige Wertschöpfung in der OMV
fördern, die Interessen des Managements und der Aktionäre in Übereinstimmung
bringen und
Risiken minimieren sollen. Dafür ist es notwendig, in Bezug auf die für den LTIP
2013 und den MSP 2015 verwendeten eigenen Aktien der Gesellschaft die allgemeine
Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen.

Der LTIP 2013 wurde von der Hauptversammlung der OMV am 15. Mai 2013 genehmigt.
Der MSP 2015 wurde von der Hauptversammlung der OMV am 19. Mai 2015
genehmigt.

Hinsichtlich der erwähnten Verwendung der eigenen Aktien überwiegt daher
insgesamt das Gesellschaftsinteresse den Nachteil der Aktionäre durch den
Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit bei einer Veräußerung der eigenen
Aktien der
Gesellschaft. Der Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit ist aus den
dargestellten Gründen bei Abwägung aller zu berücksichtigenden Umstände
erforderlich, geeignet, angemessen, liegt im Interesse der Gesellschaft und ist
daher sachlich gerechtfertigt.

Wien, im Februar 2016                         Der Vorstand und der Aufsichtsrat

Rückfragehinweis:
OMV
Investor Relations:
Felix Rüsch
Tel. +43 1 40 440-21600
e-mail:  investor.relations@omv.com

Media Relations:
Robert Lechner 
Tel. +43 1 40 440-21472
e-mail:  media.relations@omv.com
 
Internet Homepage: http://www.omv.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: OMV Aktiengesellschaft
             Trabrennstraße  6-8
             A-1020 Wien
Telefon:     +43 1 40440/21600
FAX:         +43 1 40440/621600
Email:        investor.relations@omv.com
WWW:         http://www.omv.com
Branche:     Öl und Gas Verwertung
ISIN:        AT0000743059
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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