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Die KfW wird 65 Jahre alt

Frankfurt (ots)

   - Gesetz über die KfW am 18.11.1948 in Kraft getreten
   - Verlässlicher Partner der Wirtschaft
   - Fördervolumen seit Gründung 1,3 Billionen EUR

Vor 65 Jahren, im November 1948, beschloss der Wirtschaftsrat in Westdeutschland das Gesetz über die KfW und schuf damit die Grundlage für eine nachhaltige und erfolgreiche Wirtschaftsförderung in Deutschland. Die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 18. November 1948 gegründete Förderbank nahm kurz darauf unter ihrem damaligen Namen "Kreditanstalt für Wiederaufbau" in Frankfurt ihre Tätigkeit auf. Mit der Durchleitung von Hilfsgeldern der Alliierten aus dem Marshallplan unterstützte sie maßgeblich den Wiederaufbau des kriegszerstörten Deutschland. Die Hauptaufgabe der KfW blieb über die Jahrzehnte konstant: Noch heute besteht sie darin, den Strukturwandel zu begleiten sowie zukunftsweisende Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft zu identifizieren, anzustoßen und zu finanzieren. Seit ihrer Gründung vor 65 Jahren bis heute hat die KfW hierfür ein Fördervolumen von insgesamt mehr als 1,3 Billionen EUR ausgereicht.

"Die Geschichte der KfW ist eng verbunden mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik und belegt eindrucksvoll, dass das Modell einer Förderbank ein Erfolgskonzept ist: Sie ist ein marktwirtschaftliches Instrument zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstands in Deutschland und Europa," sagt Dr. Ulrich Schröder, Vorstandsvorsitzender der KfW, und betont: "Wesentliche Grundpfeiler des Erfolgs sind die über die Jahrzehnte stabile Partnerschaft mit der Politik und die enge Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft - unseren Partnern gilt mein Dank. Ebenso danke ich herzlich allen heutigen und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrem täglichen Engagement maßgeblich dazu beitragen und beigetragen haben, den Förderauftrag der KfW erfolgreich umzusetzen."

In den Anfangsjahren lagen die Aufgaben der KfW in der Finanzierung des Wiederaufbaus der deutschen Wirtschaft und in der Beseitigung der Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg. Schon bald erweiterte sich der Förderauftrag über die Grenzen Deutschlands hinaus: Bereits Anfang der 50er Jahre führte die Förderbank erste Exportfinanzierungen durch, mit Beginn der 60er Jahre kam die Finanzierung von Hilfsprojekten in Entwicklungsländern im Auftrag des Bundes hinzu.

Besonders gefordert war die KfW in den 90er Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung. Mit maßgeschneiderten Förderprogrammen unterstützte sie den Aufbau Ost, begleitete den Strukturwandel im ostdeutschen Unternehmenssektor und sorgte mit ihren Wohnungsbauprogrammen für die Sanierung von Millionen Wohnungen im Gebiet der ehemaligen DDR. In jüngster Zeit engagierte sich die KfW mit speziellen Konjunkturprogrammen dafür, die negativen Auswirkungen der Finanzkrise auf die deutsche Wirtschaft abzumildern. Schwerpunkte ihrer aktuellen Fördertätigkeit liegen in der Finanzierung des Mittelstands, im Umwelt- und Klimaschutz sowie in der Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels in Deutschland und weltweit.

Für den Erfolg der Förderbank ausschlaggebend war von Anfang an das Prinzip, Gelder nicht als Zuschuss, sondern als Kredit auszureichen, so dass die Mittel nach Rückzahlung erneut für Förderdarlehen bereitstehen. Noch heute finanziert die KfW Förderprogramme für Gründer und Mittelstand aus Mitteln des Marshallplans - die so genannten ERP-Programme (ERP = European Recovery Program, der offizielle Name des Marshallplans).

Die KfW gehört zu 80 % dem Bund und zu 20 % den Ländern. Zur KfW Bankengruppe gehören heute zusätzlich die Tochterunternehmen KfW IPEX-Bank und DEG. Per 30.9.2013 weist die KfW Bankengruppe eine Bilanzsumme von 476,4 Mrd. EUR aus und zählt damit zu den größten Banken in Deutschland.

Im vergangenen Jahr hat die KfW Bankengruppe ein Fördervolumen in Höhe von 73,4 Mrd. EUR ausgereicht. Mehr als 90 % der Zusagen refinanziert sie - aufgrund einer expliziten Garantie des Bundes besonders günstig - über die Begebung von Anleihen am Kapitalmarkt. So kann die KfW Darlehen zu Förderkonditionen anbieten. Die Felder, auf denen sie fördernd tätig sein darf, sind im KfW-Gesetz definiert. Einige inländische Förderprogramme werden zusätzlich durch Mittel aus dem Bundeshaushalt oder Eigenleistungen der KfW verbilligt. KfW-Förderdarlehen sind grundsätzlich über die Hausbanken erhältlich, die in der Regel auch das Kreditrisiko tragen.

Weitere Informationen zu Gründung und Geschichte der KfW unter: https://www.kfw.de/65-Jahre.

Kontakt:

KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Christine Volk,
Tel. +49 (0)69 7431 3876, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: presse@kfw.de, Internet: www.kfw.de

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