Sachplan Geologische Tiefenlager - Nach dem Wie nun das Wo
Wettingen (ots)
Heute hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplanes Geologische Tiefenlager (SGT) genehmigt. Der Bundesrat hatte schon 2006 anerkannt, dass in der Schweiz Tiefenlager für alle Kategorien radioaktiver Abfälle sicher gebaut und betrieben werden können. In den nächsten Jahren werden nun unter Leitung des Bundesamts für Energie (BFE) schrittweise mögliche Standorte geprüft. Die Nagra begrüsst das Verfahren zur Standortwahl und die Führungsrolle des Bundes in der Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden.
Sicher, umweltverträglich, positiv für die Wirtschaft
Der Bundesrat hatte bereits im Juni 2006 mit der Anerkennung des Entsorgungsnachweises die technische Machbarkeit von sicheren Tiefenlagern in der Schweiz bestätigt. Gleichzeitig ist er gestützt auf eine Studie des BFE zum Schluss gekommen, "dass Entsorgungsanlagen umweltverträglich gebaut und betrieben werden können und insgesamt positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft haben. Für die Akzeptanz von Standortentscheiden sei es jedoch unerlässlich, dass die Betroffenen umfassend informiert und in das Auswahlverfahren einbezogen werden." Mit dem beschlossenen breit abgestützten Sachplanverfahren wird diesem Anliegen Rechnung getragen.
Fachwissen der Nagra gefragt
Mit der nun vorliegenden Genehmigung des Konzeptteils Sachplan Geologische Tiefenlager sind die Kriterien, das Vorgehen und die Rolle der Beteiligten klar definiert. Die Standortfrage soll in drei Etappen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden geklärt werden. Die Nagra begrüsst das Standortwahlverfahren und insbesondere die Führungsrolle des Bundes in dieser auch politisch anspruchsvollen Aufgabe. Vor allem unterstützt die Nagra, dass im Verfahren die Sicherheit nach wie vor erste Priorität haben soll. Sie wird auf der Grundlage ihrer bisherigen Arbeit und gemäss den festgelegten Kriterien des Sachplans den Behörden voraussichtlich in einigen Monaten die verlangten Vorschläge für geologische Standortgebiete unterbreiten.
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