EANS-Adhoc: Vorstand der Heiler Software AG beschließt Rückkauf eigener Aktien
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18.03.2011
Die Heiler Software AG mit Sitz in Stuttgart (ISIN DE0005429906) ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Februar 2011 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des Grundkapitals bis zum 23. Februar 2016 ermächtigt. Im Rahmen dieser bestehenden Ermächtigung hat der Vorstand heute ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen.
Der Aktienrückkauf soll bis zu 200.000 Stückaktien umfassen; das entspricht bis zu 1,72 % des Grundkapitals der Gesellschaft und - auf Basis des XETRA-Schlusskurses vom 17. März 2011 - einem Rückkaufvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu ca. EUR 390.000. Der Aktienrückkauf wird am 21. März 2011 beginnen und bis zum 30. Juni 2011 zeitlich befristet sein. Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse und wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (Safe Harbour) zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. L 336/33 vom 23. Dezember 2003) - (nachfol-gend: "EG-VO") unter Führung eines Kreditinstitutes durchgeführt.
Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut angewiesen, die Handelsbedingungen des Art. 5 EG-VO und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut ferner angewiesen, ihr die Informationen gemäß EG-VO für alle Transaktionen zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen trifft das Kreditinstitut die jeweiligen Entscheidungen über den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.
Bei dem beschlossenen Rückkauf eigener Aktien durch die Gesellschaft darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Kurse von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung in der Schlussauktion im XETRA-Handel (Frankfurt am Main) an den dem Erwerb vorangehenden letzten zehn Börsentagen, an denen jeweils eine Schlussauktion stattgefunden hat, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Die Gesellschaft wird die Aktien außerdem nicht zu einem Kurs erwerben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet, liegt.
Entsprechend der EG-VO wird die Gesellschaft an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem regulierten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben; dieser wird aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor Veröffentlichung des Programms abgeleitet. Das zulässige Rückkaufvolumen wird dementsprechend für die Dauer des Aktienrückkaufprogramms auf täglich 6.059 Stückaktien festgelegt.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung neben weiteren Informationen zum Rückkaufprogramm auf der Internetseite der Heiler Software AG bekannt gegeben.
Die zurückgekauften Aktien können für alle in der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung festgelegten Zwecke verwendet werden, insbesondere aber zu dem Zweck, die erworbenen eigenen Aktien im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen zu verwenden.
Stuttgart, den 18. März 2011
Heiler Software AG Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Kontakt:
Constanze Schrode-Hay
Tel.: +49 (0)711 13984150
E-Mail: chay@heiler.com
Branche: Software
ISIN: DE0005429906
WKN: 542990
Index: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
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