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Besteuerung der Lotteriegewinne: Die neue Verrechnungssteuergrenze von 1000 Franken tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Lotterien und Wetten werden so noch attraktiver!

Basel (ots)

Ab dem 1. Januar 2013 werden die Produkte von Swisslos noch attraktiver: Alle Gewinne bis CHF 1'000.- sind ab diesem Zeitpunkt von der Verrechnungssteuer befreit.

Die Bundesversammlung hat entschieden, bei Lotteriegewinnen die Freigrenze der Verrechnungssteuer von bisher CHF 50.- auf künftig CHF 1'000.- zu erhöhen. Am 1. Januar 2013 tritt diese Regelung in Kraft.

Vorteile der neuen Regelung Bisher wurden bei jedem Gewinn über CHF 50.- 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen. Künftig sind die glücklichen Gewinner bei Lottos, Sportwetten und Losen bis zu einem Gewinnbetrag von CHF 1'000.- von der Verrechnungssteuer befreit und erhalten die gesamte Gewinnsumme ausbezahlt. Bei 90 Prozent der heute verrechnungssteuerpflichtigen Gewinne fällt die Verrechnungssteuer künftig weg.

Die Erhöhung der Verrechnungssteuergrenze bringt eine administrative Vereinfachung und senkt damit die entsprechenden Kosten. Von dieser Kostenreduktion profitieren gemeinnützigen Projekte und Institutionen, die via die kantonalen Fonds mit Swisslos-Geldern unterstützt werden.

Gewinneinlösung an den Verkaufsstellen Unter die neue Regelung fallen alle Gewinne bei Lotterie- und Sportwettenprodukten mit einem Ziehungsdatum ab dem 1. Januar 2013. Für alle Gewinne mit Ziehungsdatum im Jahr 2012 gilt hingegen noch die alte Grenze von CHF 50.-, auch wenn diese Gewinne erst im Jahr 2013 geltend gemacht oder ausbezahlt werden.

Bei den Losen ist entscheidend, wann der Gewinn eingelöst wird. Losgewinne, die nach dem 1. Januar 2013 geltend gemacht werden, unterstehen der neuen Verrechnungssteuergrenze von CHF 1'000.-.

An den Verkaufsstellen werden ab dem 1. Januar 2013 unter den genannten Voraussetzungen bei den Lottos- und Sportwetten-Produkten Gewinne bis CHF 1'000.- ausbezahlt werden können. Aus praktischen Gründen wird dieser Betrag bei den Losen auf CHF 200.- beschränkt bleiben (Ausnahme Millionenlos, dort gilt die Grenze von CHF 50.- nach wie vor). Beide Grenzen gelten selbstverständlich immer unter der Voraussetzung, dass die Verkaufsstellen über die nötige Liquidität verfügen. Alle übrigen Gewinne sind unter Vorweisung der notwendigen Unterlagen wie bisher bei Swisslos einzufordern.

Kontakt:

Willy Mesmer, Mediensprecher Swisslos
T +41 61 284 11 11, media@swisslos.ch
ausserhalb der Bürozeiten: 079 / 453 38 03

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