CONCORDIA: Vertragliche Lösung im Zusatzversicherungsbereich gefunden
Luzern (ots)
Die CONCORDIA und die Spitäler von Altdorf, Stans, Sarnen, Schwyz, Lachen und Einsiedeln haben sich über die Preise für die Leistungen in der halbprivaten- und privaten Abteilung geeinigt und einen 3-Jahresvertrag abgeschlossen.
Die Spitäler rechnen alle ihre stationären Behandlungen gegenüber den Versicherern über das Fallpauschalensystem AP-DRG (DRG = Diagnosis Related Group) ab. Jeder Behandlungsfall wird dabei einer Fallgruppe zugeteilt. Es gibt über 600 solche Gruppen mit je einem eigenen Kostengewicht. Voraussichtlich 2012 wird die stationäre Leistungsfinanzierung mit Swiss-DRG schweizweit eingeführt. Die genannten "DRG-Spitäler" der Zentralschweiz wenden APDRG (ein Vorgängersystem von Swiss-DRG) bereits seit 2004 oder 2005 an und sind mit dessen professioneller Beherrschung gut auf den Wechsel vorbereitet.
Der jetzt für die nächsten drei Jahre abgeschlossene Vertrag bringt für beide Parteien Klarheit in Bezug auf die Vergütung der Spitalleistungen im Zusatzversicherungsbereich. Die Praxiserfahrungen belegen, dass das von den Spitälern und der CONCORDIA vereinbarte System die Interessen von Patientinnen und Patienten, der Spitäler und der Versicherer zu verbinden vermag: Die Anreize, Ressourcen möglichst effizient einzusetzen bei gleichzeitig grösstem Einsatz für eine gute Qualität in Medizin, Pflege und Hotellerie haben sich als wirksam erwiesen. Die Erfahrungen mit dieser zukunftsorientierten Vergütung sind unter verschiedenen Perspektiven für beide Parteien positiv. Deshalb haben die CONCORDIA und die Spitäler miteinander vereinbart, diese innovative Vergütungsform weiter zu führen.
Für die Spitäler ist dieser Vertragsabschluss auch deshalb von Bedeutung, weil viele Patientinnen und Patienten in der Zentralschweiz bei der CONCORDIA versichert sind.
Kontakt:
Dr. Martin Patzen
Direktor Spital Lachen
Tel.: +41/55/451'30'00
Dr. Jürg Vontobel
Leiter Leistungsmanagement CONCORDIA
Tel.: +41/41/228'01'11