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CONCORDIA: Vertragliche Lösung im Zusatzversicherungsbereich gefunden

Luzern (ots)

Die CONCORDIA und die Spitäler von Altdorf, Stans,
Sarnen, Schwyz, Lachen und Einsiedeln haben sich über die Preise für
die Leistungen in der halbprivaten- und privaten Abteilung geeinigt
und einen 3-Jahresvertrag abgeschlossen.
Die Spitäler rechnen alle ihre stationären Behandlungen gegenüber
den Versicherern über das Fallpauschalensystem AP-DRG (DRG =
Diagnosis Related Group) ab. Jeder Behandlungsfall wird dabei einer
Fallgruppe zugeteilt. Es gibt über 600 solche Gruppen mit je einem
eigenen Kostengewicht. Voraussichtlich 2012 wird die stationäre
Leistungsfinanzierung mit Swiss-DRG schweizweit eingeführt. Die
genannten "DRG-Spitäler" der Zentralschweiz wenden APDRG (ein
Vorgängersystem von Swiss-DRG) bereits seit 2004 oder 2005 an und
sind mit dessen professioneller Beherrschung gut auf den Wechsel
vorbereitet.
Der jetzt für die nächsten drei Jahre abgeschlossene Vertrag
bringt für beide Parteien Klarheit in Bezug auf die Vergütung der
Spitalleistungen im Zusatzversicherungsbereich. Die Praxiserfahrungen
belegen, dass das von den Spitälern und der CONCORDIA vereinbarte
System die Interessen von Patientinnen und Patienten, der Spitäler
und der Versicherer zu verbinden vermag: Die Anreize, Ressourcen
möglichst effizient einzusetzen bei gleichzeitig grösstem Einsatz für
eine gute Qualität in Medizin, Pflege und Hotellerie haben sich als
wirksam erwiesen. Die Erfahrungen mit dieser zukunftsorientierten
Vergütung sind unter verschiedenen Perspektiven für beide Parteien
positiv. Deshalb haben die CONCORDIA und die Spitäler miteinander
vereinbart, diese innovative Vergütungsform weiter zu führen.
Für die Spitäler ist dieser Vertragsabschluss auch deshalb von
Bedeutung, weil viele Patientinnen und Patienten in der
Zentralschweiz bei der CONCORDIA versichert sind.

Kontakt:

Dr. Martin Patzen
Direktor Spital Lachen
Tel.: +41/55/451'30'00

Dr. Jürg Vontobel
Leiter Leistungsmanagement CONCORDIA
Tel.: +41/41/228'01'11

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