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Die CONCORDIA übernimmt Prämienverbilligungs-Rückzahlungen für ihre Versicherten

Luzern (ots)

Der Krankenversicherer CONCORDIA erachtet den Entscheid des Kantons Luzern, von Familien schon ausbezahlte Prämienverbilligungen zurückzufordern, als skandalös. Darum übernimmt die CONCORDIA für ihre Versicherten die Rückzahlung von gut 2 Millionen Franken Prämienverbilligung an den Kanton Luzern aus einer hauseigenen Stiftung.

Der Kanton Luzern hat Mitte September das Budget für das laufende Jahr 2017 verabschiedet. Dabei hat er bei der Prämienverbilligung Sparmassnahmen von mehreren Millionen Franken beschlossen. Dies tut er unter anderem, indem er rückwirkend die massgebende Einkommensgrenze für Familien mit Kindern von jährlichen 75'000 auf 54'000 Franken reduziert. Da die Prämienverbilligungen den Anspruchsberechtigten bis September bereits ausbezahlt, respektive monatlich von der Prämie abgezogen wurden, fordert der Kanton nun dieses Geld zurück. Das Geld eintreiben für den Kanton müssen die Krankenversicherer. Bei der CONCORDIA sind rund 4100 Kunden, was rund 2200 Familien entspricht, von diesem Entscheid des Kantons betroffen.

Der Krankenversicherer CONCORDIA übt scharfe Kritik am Vorgehen des Kantons Luzern. Er ortet in der Rückforderung von bereits ausbezahlten Prämienverbilligungen einen Verstoss gegen Treu und Glauben. Die Versicherten hatten Anfang Jahr vom Kanton Luzern eine Verfügung erhalten, die ihren Anspruch auf Prämienverbilligung von Januar bis September festgelegt hat. Sie durften laut CONCORDIA davon ausgehen, dass ihnen dieses Geld zusteht und dass sie die bereits ausbezahlte Prämienverbilligung später nicht wieder zurückzahlen müssen. Hinzu kommt, dass die rückwirkend heruntergesetzte massgebende Einkommensgrenze Familien mit Kindern und Jugendlichen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen betrifft. Die Mehrheit dieser Familien dürfte von sich aus nicht im Stande sein, die Prämienverbilligungen auf einmal in der vom Kanton geforderten Frist zurückzuzahlen. "Der Kanton Luzern versetzt unsere Versicherten und uns als Krankenversicherer so in eine Zwangslage", stellt CEO Nikolai Dittli fest.

Direkt nach der Bekanntgabe der problematischen Rückforderungen des Kantons hat die CONCORDIA entschieden, dass sie den betroffenen Familien, die bei ihr versichert sind, helfen will. Konkret hat sie versprochen, von diesen Familien vorerst nichts zurückzufordern und allfällige Gerichtsverfahren, die auf den zweifelhaften Entscheid des Kantons hin angestrebt werden, abzuwarten. Heute nun hat die CONCORDIA ihre Entscheidung zu Gunsten der betroffenen Familien konkretisiert. Da Gerichtsverfahren lange dauern und die betroffenen Versicherten so lange im Ungewissen bleiben würden, übernimmt eine Stiftung der CONCORDIA-Gruppe für die bei der CONCORDIA versicherten betroffenen Familien die Rückzahlungen der Prämienverbilligungen an den Kanton Luzern.

Die CONCORDIA wird die betroffenen Familien in den nächsten Tagen persönlich mit einem Brief informieren.

Kontakt:

Astrid Brändlin, Leiterin Unternehmenskommunikation, 041 228 04 56,
astrid.braendlin@concordia.ch

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