Winterspiele 2006 in Turin - IOC klagt erfolgreich die Olympia-Domain www.turin2006.com ein
Lausanne/Turin/Starnberg (ots)
Unmittelbar vor Beginn der olympischen Winterspiele in Turin am 10. Februar 2006 hat das Internationale Olympische Komitee (IOC) nochmals ein deutliches Zeichen gegen Domain-Grabbing gesetzt: vor einem US-Gericht setzte sich das IOC im Streit um die Internet-Adresse turin2006.com durch. Auch für Deutschland warnt der Onlinedienst www.domain-recht.de vor teuren Abmahnungen bei Olympia-Domains.
Gemeinsam mit dem Organisationskomitee der Winterspiele in Turin hatte das IOC im Dezember 2005 Klage gegen den Schweizer Dr. Marco Ferro beim US-Schiedsgericht des National Arbitration Forum erhoben.
Sie machten geltend, dass Ferro durch die Nutzung des Domain-Namens turin2006.com ihre Markenrechte an der Bezeichnung "Turin 2006" verletzen würde. Ferro setzte sich zur Wehr und behauptete, die ihm gehörende Internet-Adresse für die britische Indie-Band "Turin Brakes" nutzen und eine Info-Seite über deren nächste Tournee ins Netz stellen zu wollen. Doch diese Begründung überzeugte das Gericht nicht. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung hatte Ferro die Domain nämlich noch verwendet, um über eine Suchmaschine olympiabezogene Produkte wie Hotels, Reisen und Eintrittskarten zu werben. Erst nachdem er die Klage erhalten hatte, entfernte er rasch die Werbung und ersetzte sie durch eine Fan-Site. Da Ferro weder ein eigenes berechtigtes Interesse an der Domain geltend machen konnte noch sonst eine Registrierung und Nutzung in bösem Glauben widerlegen konnte, entschied das Gericht auf Übertragung der Domain an das IOC.
Das IOC unterstreicht mit diesem Verfahren einmal mehr seinen harten Kurs gegen Rechtsverletzungen durch Olympia-Domains. So waren in den letzten Jahren wiederholt Adressen wie olympic.tv, olympic.biz oder torino2006.com Gegenstand von gerichtlichen Verfahren.
Auch in Deutschland birgt die Registrierung von Olympia-Domains ein erhebliches Risiko: das bereits am 1. Juli 2004 in Kraft getretene "Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen" (OlympSchG) schützt - abgesehen von den olympischen Ringen - als olympische Bezeichnungen die Wörter "Olympiade", "Olympia", "olympisch", jeweils alleine oder in Zusammensetzung und auch in einer anderen Sprache. Inhaber der Schutzrechte sind ausschließlich das IOC und das deutsche NOK. "Wer gegen das OlympSchG verstößt, riskiert nicht nur eine kostspielige Abmahnung, sondern kann sich vor Gericht auch einem Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch ausgesetzt sehen", so Florian Hitzelberger, Jurist bei wwww.domain-recht.de. Und dabei handelt es sich keinesfalls um graue Theorie: so wurden bereits ein Metzger aus Visbek sowie ein Computershop in Leipzig im Zusammenhang mit Olympia-Werbung abgemahnt und zur Zahlung der Abmahnkosten von etwa EUR 1.600,- aufgefordert. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bald auch die ersten Fälle von Abmahnungen gegen jene Domain- Inhaber bekannt werden, deren Webadressen die geschützten olympischen Bezeichnung enthält.
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