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Winterspiele 2006 in Turin - IOC klagt erfolgreich die Olympia-Domain www.turin2006.com ein

Lausanne/Turin/Starnberg (ots)

Unmittelbar vor Beginn der
olympischen Winterspiele in Turin am 10. Februar 2006 hat das
Internationale Olympische Komitee (IOC) nochmals ein deutliches
Zeichen gegen Domain-Grabbing gesetzt: vor einem US-Gericht setzte
sich das IOC im Streit um die Internet-Adresse turin2006.com durch.
Auch für Deutschland warnt der Onlinedienst www.domain-recht.de vor
teuren Abmahnungen bei Olympia-Domains.
Gemeinsam mit dem Organisationskomitee der Winterspiele in Turin
hatte das IOC im Dezember 2005 Klage gegen den Schweizer Dr. Marco 
Ferro beim US-Schiedsgericht des National Arbitration Forum erhoben.
Sie machten geltend, dass Ferro durch die Nutzung des
Domain-Namens turin2006.com ihre Markenrechte an der Bezeichnung
"Turin 2006" verletzen würde. Ferro setzte sich zur Wehr und
behauptete, die ihm gehörende Internet-Adresse für die britische
Indie-Band "Turin Brakes" nutzen und eine Info-Seite über deren
nächste Tournee ins Netz stellen zu wollen. Doch diese Begründung
überzeugte das Gericht nicht. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung hatte
Ferro die Domain nämlich noch verwendet, um über eine Suchmaschine
olympiabezogene Produkte wie Hotels, Reisen und Eintrittskarten zu
werben. Erst nachdem er die Klage erhalten hatte, entfernte er rasch
die Werbung und ersetzte sie durch eine Fan-Site. Da Ferro weder ein
eigenes berechtigtes Interesse an der Domain geltend machen konnte
noch sonst eine Registrierung und Nutzung in bösem Glauben widerlegen
konnte, entschied das Gericht auf Übertragung der Domain an das IOC.
Das IOC unterstreicht mit diesem Verfahren einmal mehr seinen 
harten Kurs gegen Rechtsverletzungen durch Olympia-Domains. So 
waren in den letzten Jahren wiederholt Adressen wie olympic.tv, 
olympic.biz oder torino2006.com Gegenstand von gerichtlichen 
Verfahren.
Auch in Deutschland birgt die Registrierung von Olympia-Domains
ein erhebliches Risiko: das bereits am 1. Juli 2004 in Kraft 
getretene "Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der 
olympischen Bezeichnungen" (OlympSchG) schützt - abgesehen von 
den olympischen Ringen - als olympische Bezeichnungen die Wörter
"Olympiade", "Olympia", "olympisch", jeweils alleine oder in
Zusammensetzung und auch in einer anderen Sprache. Inhaber der 
Schutzrechte sind ausschließlich das IOC und das deutsche NOK.
"Wer gegen das OlympSchG verstößt, riskiert nicht nur eine 
kostspielige Abmahnung, sondern kann sich vor Gericht auch einem
Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch ausgesetzt sehen", so 
Florian Hitzelberger, Jurist bei wwww.domain-recht.de. Und dabei 
handelt es sich keinesfalls um graue Theorie: so wurden bereits ein 
Metzger aus Visbek sowie ein Computershop in Leipzig im Zusammenhang
mit Olympia-Werbung abgemahnt und zur Zahlung der Abmahnkosten von 
etwa EUR 1.600,- aufgefordert. Es ist daher nicht auszuschließen, 
dass bald auch die ersten Fälle von Abmahnungen gegen jene Domain-
Inhaber bekannt werden, deren Webadressen die geschützten olympischen
Bezeichnung enthält.
Website des Branchendienstes domain-recht.de
   > http://www.domain-recht.de

Pressekontakt:

united-domains AG
Markus Eggensperger, Public Relations
Gautinger Str. 10
D-82319 Starnberg
Tel.: 0 81 51 / 3 68 67 - 10
Fax: 0 81 51 / 3 68 67 - 77
eggensperger@united-domains.de

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