VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Skandalös: Schwyzer Bezirksamt schützt nicht tiergerechte Schweinemast
Zürich/Schwyz (ots)
Strafanzeige von VIER PFOTEN wurde eingestellt
Hinweis: Bilder werden durch Photopress über Keystone verbreitet und sind unter http://www.newsaktuell.ch/d/galerie.htx?type=obs
Verkehrte Welt: Im Stall eines Schweinemästers im Kanton Schwyz vegetierten rund 3'000 Tiere vor sich hin. Eine Strafanzeige von VIER PFOTEN gegen den Schweinemäster wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes wurde vom zuständigen Bezirksamt nach 20 Monaten dennoch eingestellt. Weiterhin hängig ist dagegen eine Strafanzeige des Schweinemästers gegen VIER PFOTEN.
Ein besonders krasser Fall - ein industrieller Schweinemastbetrieb im Kanton Schwyz. Dort vegetierten insgesamt 3'000 Schweine in engen, dunklen Stallabteilen auf nacktem Betonboden ohne Einstreu vor sich hin. Die Tiere hatten keine artgemässe Beschäftigung, waren gestresst und verdreckt, viele in einem miserablen Gesundheitszusstand. Tote Tiere wurden einfach liegengelassen, die hygienischen Zustände waren katastrophal und entsprachen nicht einmal minimalen Standards. Zudem wurden Medikamente und Futterzusätze in grossen Mengen eingesetzt.
VIER PFOTEN war in den Besitz von Videoaufnahmen gelangt, die diese Missstände dokumentieren. Daraufhin erstattete VIER PFOTEN gegen die Verantwortlichen Strafanzeige beim zuständigen Bezirksamt wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz, Lebensmittelgesetz und Landwirtschaftsgesetz.
Gestützt auf diese Strafanzeige wurde im April 2002 durch die Kantonspolizei Schwyz zusammen mit einem Tierarzt beim Schweinemäster eine Hausdurchsuchung und Betriebskontrolle durchgeführt. Dabei sind gemäss Bezirksamt Mängel festgestellt worden, welche jedoch keine Sofortmassnahmen erfordert hätten. Dem Anschuldigten wurde aufgelegt, die Luftqualität und die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern, Beleuchtungsmängel zu beheben und für saubere Tiere und eine korrekte Führung des Behandlungsjournals zu sorgen!
Mit anderen Worten: Praktisch alle von VIER PFOTEN bemängelten Missstände wurden durch Polizei und Tierarzt bestätigt! Dennoch wurde jetzt vom Bezirksamt das Verfahren gegen den fehlbaren Schweinemäster unter fadenscheinigen Begründungen sang- und klanglos eingestellt.
VIER PFOTEN hat nun bei einem anerkannten Rechtsexperten ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die juristisch zweifelhafte Begründung der Einstellungsverfügung unter die Lupe nimmt. VIER PFOTEN fordert die zuständigen Amtsstellen zudem auf, durch eine rigorose Kontrolle sicher zu stellen, dass die beanstandeten Mängel durch den Schweinemäster dauerhaft behoben werden.
Nicht eingestellt wurde bis heute eine Strafanzeige des Schweinemästers gegen "die verantwortlichen Personen der Organisation VIER PFOTEN" wegen angeblichen Diebstahls, Hausfriedensbruchs sowie der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Und dies obwohl VIER PFOTEN klargestellt hat, dass ihr die Informationen und Aufnahmen durch Unbekannte zugespielt wurden und VIER PFOTEN keine illegalen Handlungen begangen hat.
Offenbar wird beim zuständigen Bezirksamt gerne mit zweierlei Ellen gemessen: Hier der Schutz eines fehlbaren Schweinemästers, dort ein forsches Vorgehen gegen eine Tierschutzorganisation, die unliebsame Missstände auch im Kanton Schwyz aufdeckt. VIER PFOTEN bleibt an diesem Fall dran!
Kontakt:
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