VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Die Sommerferien nahen
VIER PFOTEN weiss Rat für Hund und Katze
Die Sommerferien nahen
VIER PFOTEN gibt Tipps für Hund und Katze
Zürich, 26. Juni 2023 – Die Reiselust ist gross, erwartungsgemäss auch wieder in diesem Sommer. Damit beginnt auch die Planung der Tierhalterinnen und -halter. Ob es sich nun um gemeinsame Ferien mit dem Hund handelt oder eine geeignete Betreuung für die Katze oder andere Haustiere organisiert werden muss. Je sorgfältiger die Vorbereitungen sind, desto entspannter können Mensch und Tier den Urlaub antreten bzw. verbringen. Die globale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN gibt Tipps, wie das klappt.
VIER PFOTEN empfiehlt vorab eine kleine Checkliste aufzustellen. Diese kann viele Fragen abdecken, die während der Planung aufkommen, wie zum Beispiel Quarantänevorschriften, mögliche Gesundheitsgefahren für den Hund im Urlaubsland wie Parasiten oder landestypische Anforderungen an Hunde in der Öffentlichkeit. Janine Cirini, Campaignerin bei VIER PFOTEN Schweiz, rät zudem folgende Abklärungen vorgängig zu treffen: «Dürfen Hunde in Restaurants oder Hotels mitgenommen werden - wie ist es mit öffentlichen Plätzen und Badestränden? Zudem ist das Tragen eines Maulkorbs in öffentlichen Verkehrsmitteln in vielen Ländern Pflicht. Ausserdem eignet sich nicht jedes Urlaubsland für Hunde – auch wegen der klimatischen Verhältnisse. Ist es im Zielland viel zu heiss, wird der Trip für den Hund schnell zur Tortur.»
Ein hundefreundliches Transportmittel wählen
Egal ob der Hund mit im Auto, auf der Fähre oder im Zug reist: Er sollte auf alle möglichen Begebenheiten rechtzeitig vorbereitet werden. Hierzu zählt unter anderem die Gewöhnung an eine Transportbox oder an längere Autofahrten. VIER PFOTEN rät von Flugreisen mit dem Hund ab, da diese Art der Reise extrem viel Stress für das Tier bedeuten kann.
Wenn Sie mit dem Auto in die Ferien fahren, gilt besondere Vorsicht. Denn jedes Jahr sterben immer noch viele Hunde an den Folgen eines Hitzeschlags, weil ihre Besitzer die Temperaturen falsch einschätzen und ihr Tier im heissen Auto lassen. Darum appelliert VIER PFOTEN an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihren Hund niemals – auch nicht für wenige Minuten – unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurück zu lassen.
Das gehört in den «Hundekoffer»
Der Reisekoffer des Hundes sollte alles Notwendige für den Ernstfall und ein paar Dinge für eine hundefreundliche Beschäftigung beinhalten: «Auch in den Ferien ist der Hund nicht vor Krankheiten und Unfällen sicher. Deshalb sollte ein Erste-Hilfe-Set speziell für das Tier sowie eine Liste mit Tierärzten und -kliniken im Urlaubsort und auf der Reiseroute nicht fehlen», sagt Cirini. «Neben zwingend notwendigen Dokumenten, Kotbeuteln, einem Maulkorb, ausreichend Futter und Wasser sollten auch das Lieblingsspielzeug und die Lieblingsdecke Platz im Koffer finden.»
So haben auch Katzen entspannte Ferien
Für Katzen kann die Urlaubszeit alles andere als erholsam sein. Welches Urlaubsarrangement am besten zu Haltern und Katze passt, ist natürlich eine Frage der persönlichen Entscheidung. Die einzige Option, die immer vermieden werden sollte, ist, die Katze allein und unbeaufsichtigt zu lassen, selbst wenn ausreichend Futter, Wasser und Katzentoiletten bereitgestellt werden. «Viel besser ist es, eine zuverlässige Person zu beauftragen, die sich um die Katze in ihrer vertrauten Umgebung kümmert. Die beste Wahl ist jemand, der Katzen hat oder sie gut kennt», erklärt die Expertin. Die Person sollte die Katze mindestens zweimal am Tag besuchen: Füttern, die Katzentoilette säubern und mit der Katze spielen, sind dabei Teil der Routine.
Hunde- und Katzen-Hotels oder Tiersitter als Alternative
Ist es keine Option, den Hund mit auf Reisen zu nehmen oder die Katze zu Hause betreuen zu lassen, können die Tiere auch in einer örtlichen Hunde- oder Katzenpension untergebracht werden. «Die Qualität der Pensionen ist jedoch sehr unterschiedlich, daher sollten Sie sich vor der Buchung vor Ort umsehen und Fragen stellen. Während Hunde sich über andere Spielpartner freuen, müssen Katzen unbedingt in der sozialen Umgebung gehalten werden, an die sie von zu Hause gewöhnt sind, also nicht in Gruppen mit fremden Tieren», so Cirini. «In einer guten Pension stellt das Personal Ihnen Fragen zum Charakter Ihres Tieres, über Ernährungsbedürfnisse, Impfungen und tierärztliche Details.» Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, sich einen Tiersitter oder eine Tiersitterin zu suchen, der/die während der Abwesenheit im eigenen Zuhause wohnt und die Tiere in der gewohnten Umgebung betreuen kann. Findet sich im Bekanntenkreis niemand, gibt es dafür auch internationale Websites, die Tiersitter im Gegenzug für freies Wohnen vermitteln.
Eine Packliste fürs Reisen mit dem Hund sehen Sie hier im Video.
Weitere VIER PFOTEN Ratgeber zu Heimtieren finden Sie hier.
Über VIER PFOTEN VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler und Freunden in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Heim-, Nutz- und Wildtiere – wie Bären, Grosskatzen und Orang-Utans – aus nicht artgemässer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen. Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA und Vietnam sowie Schutzzentren für notleidende Tiere in elf Ländern sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen. In der Schweiz ist die Tierschutzstiftung ein Kooperationspartner vom Arosa Bärenland, dem ersten Bärenschutzzentrum, welches geretteten Bären aus schlechten Haltungsbedingungen ein artgemässes Zuhause gibt. www.vier-pfoten.ch
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Fotos und Filmmaterial
Hochaufgelöste Bilder sind hier herunterladbar.
Ein Video zur Packliste fürs Reisen mit dem Hund ist hier zu finden.
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Es kommt österreichisches Recht ohne seine Verweisnormen zur Anwendung, Gerichtsstand ist Wien.
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