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euro adhoc: PANDATEL AG
Fusion/Übernahme/Beteiligung
BaFin widerruft Befreiung der Dowslake Venture Ltd.

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
02.08.2007
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit 
Bescheid vom 31. Juli 2007 im Befreiungsverfahren der Dowslake 
Venture Ltd., Santa Clara, Kalifornien sowie Frau Dr. Dan Yang und 
Hern Zibin Lu, Shanghai, den Bescheid vom 17. Januar 2006 widerrufen,
wonach diese von der Abgabe eines Pflichtangebots nach § 35 WpÜG 
befreit wurden. Die BaFin führt sinngemäß aus, dass der Widerruf von 
Amts wegen zulässig sei, da er unter Ziff. 3 des bestandskräftigen 
Bescheides vom 17. Januar 2006 vorbehalten wurde.
Gemäß BaFin sei der Widerruf auch begründet, wobei sich das  
Widerrufsrecht  aus zwei Regelungen des Bescheides vom 16. Januar 
2006 ergebe. Weiter führt  die BaFin an, dass die einzige 
Voraussetzung für das Bestehen des  Widerrufsrechts sei, dass die 
Durchführung einer Sachkapitalerhöhung des  Grundkapitals der 
Pandatel AG zur Einbringung sämtlicher oder zumindest von 95 % der 
Anteile an der Dowslake Microsystems Corp. nicht bis zum 31. Dezember
2006 in das Handelsregister eingetragen werde oder die Antragsteller 
der Pandatel AG bis zu diesem Zeitpunkt nicht in anderer Weise das 
Eigentum an  sämtlichen oder zumindest 95 % der Anteile der Dowslake 
Microsystems Corp.  verschafft haben.
Diese Voraussetzung sei erfüllt, da im Handelsregister des  
Amtsgerichts Hannover nur der Beschluss der Hauptversammlung vom 27. 
März 2006  zur Kapitalerhöhung eingetragen sei, nicht jedoch auch die
Durchführung der Kapitalerhöhung. Auch sei der Bescheid unter der  
Auflage  erlassen, der  BaFin unverzüglich die Eintragung der 
Durchführung der Sachkapitalerhöhung   zur Einbringung der 
vorgenannten Anteile an der Dowslake Microsystems Corp. aufgrund 
eines Hauptversammlungsbeschlusses der Pandatel AG nachzuweisen. Da 
die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht im Handelsregister 
eingetragen wurde, könne ein derartiger Nachweis nicht erbracht 
werden.
Schließlich sei die Ausübung des Widerrufsrechts auch 
verhältnismäßig, da der Widerruf das geeignete Mittel sei, um den 
Minderheitsaktionären der Pandatel AG, welchen aufgrund der Befreiung
von den Antragstellern kein Pflichtangebot nach § 35 WpÜG 
unterbreitet wurde, doch noch eine Desinvestitionsentscheidung im 
Rahmen eines Pflichtangebots zu ermöglichen.
Diese Entscheidungsmöglichkeit den Minderaktionären einzuräumen, sei 
auch erforderlich. Denn ausgehend vom gesetzlichen Grundzustand des §
35 WpÜG sei den übrigen Aktionären im Fall der Erlangung der 
Kontrolle zwingend ein Pflichtangebot zu machen, wovon die 
Antragsteller durch Bescheid vom 16. Januar 2006 befreit worden 
seien. Da die Grundlage der Befreiung aus   heutiger Sicht entfallen 
sei, sei der Pflichtenzustand des § 35 WpÜG, wie er  ohne die 
Befreiung bestanden hätte, wieder herzustellen.
Über PANDATEL
Die PANDATEL AG hat ihren Hauptsitz in Hannover. 1988 wurde sie als 
Pan Dacom Telekommunikation GmbH gegründet. Im November 1999 ging die
Gesellschaft an die Börse und ist an der Frankfurter Wertpapierbörse 
notiert. Mehrheitsgesellschafter ist Dowslake Venture Ltd. mit Dr. 
Dan D. Yang als Vorstandsvorsitzende beider Unternehmen. PANDATEL 
liefert das gesamte Spektrum an Last-Mile-Zugangsprodukten sowie 
optischen Übertragungsprodukten an Kunden in aller Welt. Derzeit 
vertreibt PANDATEL ihre Produkte über Niederlassungen und die 
Dowslake Microsystems in den USA, Deutschland, Frankreich, 
Großbritannien, China und Singapur über Partnerschaften mit 
Wiederverkäufern und OEM-Kunden und deckt damit 86 Länder auf allen 
fünf Kontinenten ab. Mehr Informationen unter www.pandatel.de

Rückfragehinweis:

insignis GmbH
Raik Packeiser
Tel.: +49 (0)511 33 65 15 31
E-Mail: raik.packeiser@insignis.de

Branche: Telekommunikation
ISIN: DE0006916307
WKN: 691630
Index: Prime All Share
Börsen: Börse Frankfurt / Geregelter Markt/Prime Standard
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