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EANS-Adhoc: Pandatel Aktiengesellschaft i.A.: Aufhebung des Joint Marketing Service and Supply Agreement mit der Dowslake Microsystem Corp.

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
Verträge
03.08.2009
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG PANDATEL AG i. A. (General Standard - 
ISIN DE0006916307) Hannover, 3. August 2009. Der Abwickler der 
Gesellschaft hat heute eine Vereinbarung über die Aufhebung des Joint
Marketing Service und Supply Agreement ("Agreement") mit der Dowslake
Microsystem Corp., Kalifornien, unterzeichnet. Das Agreement wird 
damit mit sofortiger Wirkung, d.h. mit Wirkung zum heutigen Tag, 
aufgehoben. Die Gesellschaft erspart sich mit Aufhebung des 
Agreements im Rahmen der von der Hauptversammlung beschlossenen 
Abwicklung die Zahlung von Millionbeträgen bzw. Rechtsstreitigkeiten 
darüber. Der Abschluss der Aufhebungsvereinbarung führt damit im 
Rahmen der Abwicklung der Gesellschaft im Interesse der Gesellschaft 
und deren Aktionäre zu einer wirtschaftlich vorteilhaften und 
gesicherten Vertragslage. Wesentliche Regelung der 
Aufhebungsvereinbarung ist, dass Dowslake Microsystems Corp. 
gegenüber der Pandatel AG i.A. auf sämtliche Schadenersatz- und 
sonstigen Ersatzansprüche, die sich ggf. im Zusammenhang mit der 
Nichterfüllung oder der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der 
Verpflichtungen aus dem Agreement ergeben könnten, verzichtet. Eine 
Beendigung des Agreements im Rahmen der Abwicklung der Gesellschaft 
nach Maßgabe der Regelungen des Agreements hätte dazu geführt, dass 
die Pandatel AG i.A. - auf der Basis der Bilanzpositionen zum 
31.12.2007 - einen Betrag von rund über EUR 3 Mio. an die Dowslake 
Microsystems Corp. hätte zahlen müssen. Die Pandatel AG i.A. leistet 
insbesondere im Gegenzug für die vorgenannten Verzichte eine 
einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 340.000,00 an die 
Dowslake Microsystems Corp.. Die Aufhebungsvereinbarung steht unter 
der auflösenden Bedingung der Nicht- Zustimmung durch den 
Aufsichtsrat der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft 
besteht derzeit nur aus zwei Mitgliedern und ist damit nicht 
beschlussfähig. Die gerichtliche Bestellung eines dritten 
Aufsichtsratsmitglieds ist beantragt. Der Aufsichtsrat wird 
unverzüglich nach Herstellung der Beschlussfähigkeit über die 
Zustimmung zur Aufhebungsvereinbarung entscheiden. Über PANDATEL Das 
Unternehmen, mit Hauptsitz in Hannover, wurde 1987 als Pan Dacom 
Telekommunikation GmbH gegründet. Seit November 1999 ist die 
Aktiengesellschaft als PANDATEL AG an der Frankfurter Börse notiert. 
Mehr Informationen unter www.pandatel.de Pandatel AG i.A. | Garbsener
Landstraße 10 | 30419 Hannover

Rückfragehinweis:

insignis GmbH, Agentur für Kommunikation
Raik Packeiser
Berliner Allee 9-11
30175 Hannover
Tel.+49 511 33 65 15 31
Fax +49 511 33 65 15 33
Mail raik.packeiser@insignis.de

Branche: Telekommunikation
ISIN: DE0006916307
WKN: 691630
Index: Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
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Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
Hannover / Freiverkehr
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