DGAP-News: Zur Rose AG: Bundesgericht zur Zusammenarbeit zwischen Ärzten mit Zur Rose im Kanton Zürich: Entschädigungen für elektronisch rezeptierende Ärzte in Zürich eingeschränkt; Entscheid betrifft 35 Ärzte
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Zur Rose AG: Bundesgericht zur Zusammenarbeit zwischen Ärzten mit Zur
Rose im Kanton Zürich: Entschädigungen für elektronisch rezeptierende
Ärzte in Zürich eingeschränkt; Entscheid betrifft 35 Ärzte
07.07.2014 / 17:00
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Frauenfeld, 7. Juli 2014
Medienmitteilung
Bundesgericht zur Zusammenarbeit zwischen Ärzten mit Zur Rose im Kanton
Zürich: Entschädigungen für elektronisch rezeptierende Ärzte in Zürich
eingeschränkt; Entscheid betrifft 35 Ärzte
Ob ein Arzt seinen Patienten ein Medikament direkt in der Praxis abgeben
darf oder nicht, ist in der Schweiz kantonal geregelt. Im Kanton Zürich ist
die Selbstdispensation (SD) - vorbehältlich einer Bewilligung - erlaubt,
seit Mai 2012 auch in den Städten Zürich und Winterthur. Allein in diesen
beiden Städten machten per 31. Dezember 2013 bereits 777 Arztpraxen*, ein
grosser Teil davon Zur Rose-Kunden, von dieser Möglichkeit Gebrauch. Im
Kanton Zürich nutzen knapp 350 Ärzte zusätzlich den kostengünstigen
Medikamentenversand von Zur Rose, die den Patienten das bestellte
Medikament direkt nach Hause liefert. Um diesen patientenfreundlichen
Vertriebskanal günstiger und effizienter zu gestalten, übermitteln die
Ärzte Rezepte elektronisch und erbringen weitere kostensenkende Leistungen
für Zur Rose. Ein Teil der Praxen verzichtet auf die Abgabe von
Medikamenten in der eigenen Praxis und verfügt folglich über keine
SD-Bewilligung.
Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass es mit den
kantonalen Einschränkungen für die Selbstdispensation im Kanton Zürich
nicht zu vereinbaren ist, wenn die Ärzte für bestimmte Leistungen
entschädigt werden, die sie für Zur Rose erbringen. Die Frage der
Zulässigkeit von Entschädigungen wurde nicht abschliessend geklärt und ist
Gegenstand eines anderen Verfahrens am Bundesverwaltungsgericht. Von diesem
Urteil sind 35 Ärzte betroffen. "Die Wahlfreiheit des Patienten ist
Massstab und Orientierung unseres Handelns. Wir bedauern, dass mit dem
Bundesgerichtsentscheid die fortschrittlichen Akteure im Gesundheitswesen
betroffen sind", betont Walter Oberhänsli, CEO von Zur Rose.
Patientenfreundlich und diskret
Seit dreizehn Jahren ist es für Patienten möglich, Medikamente direkt von
der Versandapotheke Zur Rose zu beziehen. Der Medikamentenversand
entspricht einem Patientenbedürfnis und ist günstig. Vor allem für
chronisch kranke, gehbehinderte oder altersschwache Personen erbringt Zur
Rose wertvolle Dienste, indem sie diese periodisch mit den notwendigen
Medikamenten versorgt und weitere Leistungen übernimmt. Überdies ermöglicht
der Versand, auch Medikamente, die auf sensible Krankheiten hinweisen, zu
erwerben, ohne in die Öffentlichkeit treten zu müssen.
*) Erfahrungsbericht der Kantonalen Heilmittelkontrolle des Kantons Zürich
vom April 2014
Kontakt
Lisa Lüthi, Leiterin Kommunikation
E-Mail: lisa.luethi@zurrose.ch, Telefon: +41 52 724 08 14
Zur Rose
Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist ein führendes Unternehmen im Bereich der
Arzneimitteldistribution in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich.
Sie ist überdies die europaweite Nummer 1 im Arzneimittelversand. Zur Rose
wurde 1993 als Ärztegrossistin gegründet und betätigt sich seit 2001 auch
als Versandapotheke für Privatkunden. Der operative Sitz der Gruppe
befindet sich in Frauenfeld (CH), von wo aus auch der Schweizer Markt
bedient wird. In Deutschland und Österreich ist Zur Rose mit ihren
Tochtergesellschaften DocMorris in Heerlen (NL) und Zur Rose Pharma in
Halle an der Saale (DE) aktiv. Die Unternehmen der Zur Rose-Gruppe zeichnen
sich durch ein innovatives Geschäftsmodell aus und tragen zu einer
optimalen und effizienten Medikamentenversorgung zu tiefen Preisen bei. Zur
Rose beschäftigt an den verschiedenen Standorten über 800 Mitarbeitende. Im
Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von 911
Millionen Franken. Die Aktien der Zur Rose AG (ISIN CH0042615283) werden
auf den Handelsplattformen OTC-X der Berner Kantonalbank und KMU-X der
Zürcher Kantonalbank gehandelt. Die im Zusammenhang mit der Finanzierung
der DocMorris-Akquisition im November 2012 begebene Unternehmensanleihe
über 50 Millionen Franken ist an der Schweizer Börse SIX Exchange kotiert
(Valor 19972936, ISIN CH0199729366, Ticker ZRO12).
Ende der Medienmitteilung
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07.07.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Schweiz AG. www.eqs.com - Medienarchiv unter
http://switzerland.eqs.com/de/News
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Zur Rose AG
Walzmühlestrasse 60
8500 Frauenfeld
Schweiz
Telefon: +41 52 724 00 30
Fax: +41 52 724 00 31
Internet: www.zurrose.com
ISIN: CH0199729366, CH0042615283
Börsen: Auslandsbörse(n) SIX
Ende der Mitteilung EQS Group News-Service
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