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euro adhoc: Advanced Medien AG
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Advanced Medien AG erhält Mittelung über vorsorgliche Ausübung von Optionsrechten durch die Altgesellschafter der Telcast Media Group GmbH

  Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
26.09.2005
München, 26.09.2005 - Der Advanced Medien AG (ISIN DE-0001262186, WKN
126218), München, ging heute mittels notarieller Urkunde die
Mitteilung zu, dass die übrigen Gesellschafter (Altgesellschafter)
der Telcast Media Group GmbH das im Beteiligungsvertrag vom
11.03.2005 vereinbarte Optionsrecht (Put-Option) vorsorglich ausgeübt
haben. Im Einzelnen besagt die Put-Option, dass den
Altgesellschaftern der Telcast Media Group GmbH nach der Übertragung
der Geschäftsanteile im Rahmen der  Call-Option auf 51% der Anteile
für die restlichen  49 % der Geschäftsanteile an der Telcast Media
Group GmbH Aktien der Advanced Medien AG im Wert von EUR 9,8 Mio. zu
übertragen sind.
Zwischen der Advanced Medien AG und den Altgesellschaftern der
Telcast Media Group GmbH wurde am 11. März 2005 ein
Beteiligungsvertrag abgeschlossen, wonach die Ad¬vanced Medien AG in
mehreren Schritten Geschäftsanteile an der Telcast Media Group GmbH
erwerben soll. Gemäß Vertrag hatte die Advanced Medien AG im ersten
Schritt im April 2005 25,1% der Anteile an der Telcast Media Group
GmbH zum Preis von Euro 2,25 Mio. übernommen. Im nächsten Schritt
wurde am 01.09.2005 die vereinbarte Call-Option zur Übertragung von
weiteren 25,9% der Geschäftsanteile an der Telcast Media Group GmbH
zum Preis von EUR 5,00 Mio ausgeübt.
Die Altgesellschafter der Telcast Media Group GmbH haben der Ausübung
dieses Optionsrechts aus der Call-Option widersprochen und den
Rücktritt gemäß Beteiligungsvertrag erklärt. Nach Auffassung der
Advanced Medien AG ist das Optionsrecht wirksam ausgeübt und der
Rücktritt nicht wirksam erklärt worden. Beide Tatsachen sind mit
Ad-hoc-Meldung vom 01. September 2005 veröffentlicht worden.
Der Vorstand der Advanced Medien AG wird die Sach- und Rechtslage
intensiv prüfen lassen. Die vorsorgliche Ausübung der Put-Option
durch die Altgesellschafter der Telcast Media Group GmbH kann erst
wirksam werden, wenn die Übertragung von 25,9% der Geschäftsanteile
aus der o.e. Call-Option vollzogen wurde. Das bedeutet, dass alleine
durch die vorsorgliche Ausübung der Put-Option seitens der
Altgesellschafter der Telcast Media Group GmbH noch keine
Verpflichtung zur Übertragung von Aktien der Advanced Medien AG an
die Altgesellschafter erwächst.
Die Advanced Medien AG ist nach wie vor daran interessiert, den
Beteiligungsvertrag mit den Altgesellschaftern der Telcast Media
Group GmbH in beiderseitigem Einvernehmen umzusetzen.
Advanced Medien AG
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Susanne Rehm
Ltg. IR
Tel.: +49(0)89 613805-43
E-Mail: info@advanced-medien.de

Branche: Medien
ISIN: DE0001262186
WKN: 126218
Index: General Standard, CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt
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