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Advanced Medien AG - Hauptversammlungsbeschlüsse im Rahmen des gerichtlichen Freigabeverfahrens bestandskräftig

  Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
24.05.2006
München, 24. Mai 2006 -  Der Advanced Medien AG (ISIN DE 0001262186,
WKN 126218) ist heute der Beschluss des Oberlandesgerichts München
zugegangen, in dem der Senat den Freigabebeschluss des Landgerichts
München I zum Genehmigten Kapital bestätigt und die hiergegen
erhobenen sofortigen Beschwerden zurückgewiesen hat. Desweiteren hat
das Oberlandesgericht entschieden, dass der Beschluss zum
Beherrschungs- und Gewinnabführungs-vertrag ebenfalls Bestandskraft
hat.
Somit sind beide Hauptversammlungsbeschlüsse bestandskräftig und
können auch nicht mehr durch die anhängenden Anfechtungsklagen
berührt werden.
Damit ist die rechtliche Unsicherheit, die durch die
Anfechtungsklagen zweier Aktionäre gegen den Beschluss zum
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Advanced
Medien AG  und ihrer Tochtergesellschaft Atlas Air Film + Media
Service GmbH und gegen den Beschluss zum Genehmigten Kapital der
Advanced Medien AG in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11.
November 2005 entstanden ist, beendet.
Advanced Medien AG
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Susanne Rehm
Ltg. IR
Tel.: +49(0)89 613805-43
E-Mail: info@advanced-medien.de

Branche: Medien
ISIN: DE0001262186
WKN: 126218
Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Börse Berlin-Bremen / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr
Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt/General
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