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Zum vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der AERO LLOYD Flugreisen GmbH & Co. Luftverkehrs-KG

Oberursel/Ts. (ots)

Nach Anordnung des vorläufigen Verfahrens am
17.10.2003, 14 Uhr, hat sich Rechtsanwalt Dr. Gerhard Walter als
vorläufiger Insolvenzverwalter beginnend noch am Freitag über das
gesamte Wochenende einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche
Situation der Aero LLoyd verschafft. Es fanden zahlreiche Gespräche
sowohl mit Geschäftsleitung als auch mit der Hauptgesellschafterin
der Muttergesellschaft, der Bayerischen Landesbank, statt.
Nach erster Prüfung des Sanierungskonzeptes von Roland Berger ist
leider festzustellen, dass dieses Konzept im Rahmen der Insolvenz
nicht durchführbar ist. Dies hängt vor allem mit den Folgen des
Insolvenzantrages zusammen. Daher wurden und werden Alternativen
einer Restrukturierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens entwickelt,
um möglichst zu realisieren, dass erstens der Flugbetrieb wenigstens
zum Teil wieder aufgenommen werden kann und dass zweitens langfristig
möglichst viele Arbeitsplätze erhalten werden können.
Für jedwede Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs ist jedoch
zunächst eine ausreichende Finanzierung notwendig, um zu
gewährleisten, dass keine Kunde erneut von einer Minute auf die
andere ein Beförderungsproblem erdulden muss. Der entsprechende
Liquiditätsbedarf wurde am Wochenende quantifiziert. Diesbezüglich
werden am Montag weitere Verhandlungen gerade mit der Bayerischen
Landesbank stattfinden. Sobald die ausreichenden Finanzierung
gewährleistet ist, ist davon auszugehen, dass das Luftfahrtbundesamt
(LBA) die nach der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 ausgesetzte - nicht
widerrufene - Betriebsgenehmigung kurzfristig wieder erteilt.
Am Montag wird weiterhin ein Antrag auf Vorfinanzierung des
Insolvenzgeldes für die Mitarbeiter beim zuständigen Arbeitsamt
gestellt, um zu gewährleisten, dass die Gehälter möglichst annähernd
pünktlich ausbezahlt werden können. Die Mitarbeiter werden im Rahmen
einer Mitarbeiterversammlung am Mittwoch ausführlich informiert.
Minderheitsbeteiligungen der AERO LLOYD Flugreisen GmbH & Co.
Luftverkehrs KG sind vom Insolvenzantrag nicht betroffen und
weiterhin aktiv. Dies gilt vor allem für die Aero Lloyd Austria
Luftverkehrs GmbH, Aero Lloyd Flugreiseservice GmbH und die SCC Sky
Shop Catering GmbH.
Dr. Walter 
   Rechtsanwalt 
   Als vorläufiger Insolvenzverwalter

Kontakt:

Asger Schubert
Tel. +49/171-784 55 54 oder +49-6171-625-114