Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG iVm. § 65 Abs. 1a AktG
Wien (euro adhoc) -
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Aktien/Hauptversammlungsbeschlüsse
Der Vorstand der S&T System Integration & Technology Distribution AG gibt bekannt, dass auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Mai 2008 folgende Beschlüsse gefasst wurden:
a) Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG im gesetzlich zulässigen Ausmaß zu einem niedrigsten Gegenwert von Euro 1,-- und zu einem höchsten Gegenwert von Euro 150,-- bei einer Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung vom 1.11.2008 bis 31.10.2010.
b) Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien in anderer Art als über die Börse ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung unter Ausschluss einer Kaufgelegenheit beziehungsweise eines Bezugsrechts der Aktionäre bei einer Geltungsdauer der Veräußerungsermächtigung von 5 Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, wobei die Veräußerung der eigenen Aktien zu einem Preis zu erfolgen hat, der den Börsekurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung über- oder nicht wesentlich unterschreitet und die Ermächtigung ganz oder in Teilen ausgeübt werden kann.
Wien, 16.Mai 2008
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Dkfm. Armin Baltzer
Investor Relations
mailto:armin.baltzer@snt-world.com
S&T System Integration &
Technology Distribution AG
Geiselbergstraße 17-19
1110 Vienna, Austria
Phone: +43 1 367 80 88
mailto:snt@snt-world.com
www.snt-world.com
Branche: Informationstechnik
ISIN: AT0000905351
WKN:
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel