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Internationaler Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre

Schiefer Haussegen in der Gemeinde Walenstadt

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Walenstadt (ots)

Wie nacheinander der Blick, das St. Galler Tagblatt, die Südostschweiz, die Appenzeller Zeitung, die Solothurner Zeitung, Wirtschaft regional des Vaterlands und weitere Zeitungen und Medien am 11., 12. und 14. November 2022 berichtet haben, läuft zurzeit ein Strafverfahren gegen sämtliche Gemeinderatsmitglieder von Walenstadt, samt Gemeindepräsident Angelo Umberg und den Gemeinderatsschreiber, wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gemäss Art. 312 StGB, der Urkundenfälschung im Amt gemäss Art. 317 StGB sowie der Unterdrückung von Urkunden gemäss Art. 254 StGB (siehe u.a. https://ots.ch/z0iz2V und https://ots.ch/oMVoGm

Hierzu hat die Anklagekammer des Kantons St. Gallen mit Entscheid vom 2. Februar 2022 der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung zur Strafuntersuchung erteilt. Die Anklagekammer - die in ca. 85% der Fälle keine Ermächtigung erteilt - wies die Rechtfertigungsversuche der Beschuldigten zurück und schrieb ausdrücklich: "Zusammengefasst ist damit die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Angezeigten wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Unterdrückung von Urkunden sowie der Urkundenfälschung im Amt zu erteilen."

Zudem hat die Regierung des Kantons St. Gallen am 18. Oktober 2022 ein Disziplinarverfahren gegen die Gemeinderatsmitglieder eröffnet, da bereits genügend objektive Anhaltspunkte bekannt sind, die das Vorliegen von Disziplinarfehlern wahrscheinlich machen.

Anlass für diese Massnahmen ist die Tatsache, dass sich die Gemeinde Walenstadt seit mehr als einem Jahrzehnt eigensinnig weigert, die Bauordnung und baupolizeiliche Massnahmen durchzusetzen - zugunsten von den Mitgliedern des Gemeinderats nahestehenden Bürgern. Entsprechend wurde der Gemeinderat Walenstadt in den vergangenen Jahren mehrfach vom Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen (dessen Entscheide vom Bundesgericht stets bestätigt wurden) aufgefordert, die Korrektur einer illegalen Mauer, die sich teilweise auf fremden Grund befindet, vorzunehmen. Die Entscheide der oberen Behörden und Gerichte wurden jedoch vom Gemeinderat Walenstadt zugunsten der Mauereigentümer stets ignoriert. Kommt hinzu, dass die Tochter des Gemeindepräsidenten im Bauunternehmen eines der Mauereigentümer angestellt ist.

Konsequenterweise wurde auch gegen die Mauereigentümer, zu denen eine Fachrichterin der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen in der Abteilung für KESB-Sachen gehört, ein Strafverfahren wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch eröffnet. Wie üblich gilt für alle Beschuldigten zurzeit noch die Unschuldsvermutung.

In der Folge musste das Departement des Innern des Kantons St. Gallen am 31. März 2023 die Gemeinde Lichtensteig als Ersatzverwaltung für diesen Fall bzgl. der einfachen Korrektur der illegalen Mauer ernennen. D.h., nach ausdrücklicher Ansicht der Gemeinde Walenstadt wie auch der Regierung des Kantons St. Gallen ist die Gemeinde Walenstadt nicht in der Lage, die Bauordnung bzgl. einer illegalen Mauer durchzusetzen, und folglich muss diese Aufgabe nun auf eine Drittgemeinde auf Kosten der Steuerzahler von Walenstadt ausgelagert werden.

Ebenso wurde nun die Einvernahme der beschuldigten Gemeinderatsmitglieder sowie des beschuldigten Ratsschreibers durch die Staatsanwaltschaft angekündigt.

Dies ist aber nicht der einzige krasse Missstand in Walenstadt: Bei der Planung für einen Umbau eines Schulhauses in Walenstadt stellte sich in den vergangenen Monaten heraus, dass die geplanten Bauarbeiten um CHF 900'000 bzw. 85% teurer sein werden, als ursprünglich vom Gemeinderat der Bürgerversammlung mitgeteilt. Unter anderem vergass der Gemeinderat, einen Lift zu planen. Dies bemerkte der Gemeinderat erst bei der letzten Gemeindeversammlung vom 8. April 2022 während der Präsentation des angeblich "behindertengerechten" Schulhauses, als ein Bürger mit einer Wortmeldung darauf hinweisen musste. Ebenso musste der Gemeinderat feststellen, dass das ursprünglich geplante Vorhaben nicht erdbebensicher ist.

Entsprechend ist das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger erschüttert, und in der Folge wurde das Referendum ergriffen. Nun muss über die Kostenerweiterung am 30. April 2023 an der Urne abgestimmt werden.

Auch besteht ein grosser Streit zwischen dem Alters- und Pflegeheim in Walenstadt und der Gemeinde Walenstadt. Notabene: Das Alters- und Pflegeheim in Walenstadt ist eine Aktiengesellschaft mit der Gemeinde als Alleinaktionärin. In deren Verwaltungsrat war auch der Gemeindepräsident als Verwaltungsratsmitglied tätig.

Konkret geht es um einen geplanten Neubau, wo die Meinungen bzgl. Kosten auseinandergehen. In der Folge haben nun nach Angaben des "Sarganserländers" vom 4. April 2023 fast alle Verwaltungsratsmitglieder (bis auf einen) ihren Rücktritt aus dem Verwaltungsrat des Alters- und Pflegeheims angekündigt (der Gemeindepräsident eingeschlossen). U.a. hat auch die ehemalige Regierungsrätin des Kantons St. Gallen, Kathrin Hilber, zusammen mit anderen Mitgliedern des Verwaltungsrats im "Sarganserländer" eine Medienmitteilung veröffentlicht. Dort heisst es im Titel: "Umgang des Gemeinderates ist niveaulos." Der aktuelle Verwaltungsrat wirft dem Gemeinderat vor, er würde mit seinen neuen Projektvorstellungen drei Jahre Arbeit und Planung bzw. CHF 1.7 Mio. "vernichten", was der Gemeinderat auch eingesteht. Gemäss Angaben im "Sarganserländer" vom 4. April 2023 wurde durch den Gemeinderat "hinter dem Rücken des Verwaltungsrates innert Wochenfrist ein befreundeter Bauexperte zugezogen, der versprach, als Totalunternehmer ein neues Altersheim um einen Drittel billiger zu erstellen"!

Vor diesem Hintergrund sind aktuell auch die selbst eingeleiteten Lohnerhöhungen der Gemeinderatsmitglieder ein Thema. Der Gemeindepräsident von Walenstadt hat für das Jahr 2021 samt Spesen rund CHF 236'000 erhalten. Notabene: Eine solche Besoldung entspricht jener des Stadtpräsidenten von Luzern mit einer um das Sechszehnfache grösseren Bevölkerung als Walenstadt. In der Folge wurde die Geschäftsprüfungskommission am 8. April 2022 von der Bürgerversammlung Walenstadt beauftragt, die Besoldung der Behördenmitglieder zu überprüfen. Gemäss Jahresrechnung 2022/2023 (S. 50) wurde die Lohnanalyse am 20. Dezember 2022 dem Gemeinderat selbst und den Präsidenten der Ortsparteien präsentiert, nicht jedoch den Bürgern der Gemeinde Walenstadt. Dies soll erst an der Bürgerversammlung vom 14. April 2023 erfolgen. Angesichts des Antrags der Geschäftsprüfungskommission an die Bürgerversammlung auf S. 49 der Jahresrechnung, wonach die Jahresrechnung 2022 und das Budget 2023 zu genehmigen sei, ist das Ergebnis der "Prüfung" durch die Geschäftsprüfungskommission schon voraussehbar.

In diesem Rahmen hat die Anwaltskanzlei Swiss Law Solutions KLG, mit Büros in Walenstadt und Zürich, die Geschäftsprüfungskommission Walenstadt auf die oben erwähnten Straf- und Disziplinarverfahren aufmerksam gemacht und auf konkrete Umstände und Dokumente hingewiesen, welche den Verdacht einer unzweckmässigen Einsetzung öffentlicher Gelder durch den Gemeinderat begründen. Aus den Akten des Falls bezüglich Amtsmissbrauch geht nämlich hervor, dass der Gemeinderat vor Erlass der eigenen, widerrechtlichen Verfügungen, den Rat mehrerer Anwaltskanzleien eingeholt hatte, diesen dann aber offenbar in den Wind schlug. Gleichzeitig muss der Gemeinderat die Anwälte mit Tausenden von Franken entlöhnt haben, denn allein schon die den Anwaltskanzleien zur Prüfung zugestellten Dossiers umfassten Tausende von Seiten.

Leider beantwortete die Geschäftsprüfungskommission die entsprechenden Hinweise damit, dass sie diese Umstände in ihrem Bericht bzgl. der Angemessenheit der Besoldung nicht berücksichtigen werde, da der Fall für sie angeblich zu komplex wäre. Die Angelegenheit war zwar schon in den Vorjahren im Blickfeld der Geschäftsprüfungskommission, wurde aber bewusst nicht geprüft! Die Geschäftsprüfungskommission schrieb am 2. März 2023: "Aufgrund der Komplexität und des laufenden Rechtsstreits im Fall [...] hat die Geschäftsprüfungskommission schon in den Vorjahren entschieden, diesen nicht zu prüfen."Dass die Geschäftsprüfungskommission in solchen angeblich "zu komplexen" Fällen gemäss der Gemeindeordnung Walenstadt eine fachkundige externe Revisionsstelle beiziehen müsste, weiss sie nicht bzw. will sie offenbar nicht wissen. Insbesondere die Tatsache, dass gemäss Verfügung des Departements des Innern des Kantons St. Gallen vom 31. März 2023 die Gemeinde Lichtensteig baupolizeiliche Massnahmen für die Gemeinde Walenstadt wahrnehmen muss - mit entsprechenden Kosten für die Steuerzahler von Walenstadt - und dass darüber im Bericht der Geschäftsprüfungskommission kein einziges Wort verloren wird, demonstriert eine sehr sonderbare Geschäfts-"Prüfung". Das heisst auch: Der Gemeinderat Walenstadt erhält Lohn für Aufgaben, welche er selbst gar nicht wahrnimmt, sondern welche der Gemeinderat von Lichtensteig für ihn erfüllen muss!

Die für den Steuerzahler benachteiligende Nähe der Geschäftsprüfungskommission zum Gemeinderat Walenstadt wurde auch in der Fastnachtszeitung 2023 mit einer Karikatur verdeutlicht. Darin sieht man, wie die Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission und der Gemeindepräsident beim gemeinsamen Golfspielen dessen Besoldung grosszügig regeln. Auf einem Umzugswagen im Zusammenhang mit einem weiteren öffentlichen Streitpunkt wurde der Gemeindepräsident sogar schriftlich eingeladen, Walenstadt zu verlassen.

Abschliessend fällt auf, dass der Gemeinderat bei Projekten für das Alters- und Pflegeheim die Kosten beanstandet und das Sparen predigt, während er für sich selbst höhere Löhne beansprucht. Die ganze Geschichte hat Gemeinsamkeiten mit der aktuellen Situation der Credit Suisse: Masslos hohe Löhne, aber mangelnde Sorgfalt und wenig Leistung!

Wie bei der Credit Suisse sind so viele Fehler passiert, dass der Gemeinderat nicht mehr einfach auf das Vertrauen der Bürgerschaft zählen kann. In einer solchen Situation ist es für alle Beteiligten das Beste, wenn der Gemeinderat von Walenstadt samt Gemeindepräsident geschlossen zurücktritt.

Schliesslich hat der Gemeinderat den Rücktritt des Verwaltungsrates des Alters- und Pflegeheims als "richtige Lösung" begrüsst, was für ihn selbst viel angezeigter ist. Denn für alle Beteiligten - sowohl für die Steuerzahler wie auch für die Behördenmitglieder - ist ein Neubeginn das Beste!

Internationaler Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre

„Der Internationale Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein und setzt sich für Gerechtigkeit, Menschenrechte, umfassende Bildung und Friedenserziehung ein. Der Verein widmet sich u.a. der psychologischen Betreuung und der praktischen Unterstützung von Opfern von Autoritäts-, Qualifikations-, Amts- und Rechtsmissbrauch.“

Pressekontakt:

Internationaler Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre
Dr. Assad Ghaemmaghami
info@peace-academy-society.org
Tel. +41 81 710 21 21

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