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Greenwich Beteiligungen AG

EANS-News: Greenwich Beteiligungen AG
Ergebnisse der Sonderprüfung liegen vor

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Unternehmen


Frankfurt (euro adhoc) - Der Greenwich Beteiligungen AG (ISIN: DE 0001262111)
ist von ihren
Rechtsberatern deren vorläufige Auswertung des Sonderprüfungsberichts des
Sonderprüfers vorgelegt worden, der vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main
durch Beschluss vom 13. Januar 2011 bestellt worden war. Gegenstand der in den
Monaten Mai bis Dezember 2011 durchgeführten Prüfung waren verschiedene Fragen
über mögliche Pflichtverletzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats der
Gesellschaft im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Teilnahme an der
Kapitalerhöhung der CCP Systems AG mit Sitz in Stuttgart, die von deren
Hauptversammlung am 17. Oktober 2008 beschlossen worden war. Die Auswertung der
Rechtsberater der Gesellschaft hat ergeben, dass der Sonderprüfer keine groben
Pflichtverletzungen und keine Unredlichkeiten des Vorstands oder des
Aufsichtsrats festgestellt hat.

Zusammengefasst kommt der Sonderprüfer Dr. Alexander Düll, Falk GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, im
Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:


      Nach der Beurteilung des Sonderprüfers hat der Vorstand der Greenwich
      Beteiligungen AG bei der Entscheidung über die Teilnahme an der
      Kapitalerhöhung der CCP Systems AG die formalen Vorgaben eingehalten, die
      ihm durch Gesetz und Satzung bei der Vornahme vergleichbarer
      Entscheidungen vorgegeben sind. Der Aufsichtsrat sei im Vorfeld der
      Entscheidung über die Kapitalmaßnahme über die wirtschaftliche Situation
      der CCP Systems AG informiert gewesen und habe die Entscheidung des
      Vorstands zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung genehmigt. Die
      Entscheidung über die Vornahme der Kapitalerhöhung sei auf Basis eines
      eher vagen Informationsstands und der Erwartung erfolgt, mit einem
      geänderten Geschäftsmodell sowie einem ausgetauschten Management mit der
      von der CCP Systems AG gehaltenen Basistechnologie JScribe in der Zukunft
      wieder Erträge erzielen zu können. Sie sei daher auf Grundlage eines
      unsicheren und unzureichende Informationsstands erfolgt und sei nur
      unzureichend dokumentiert. Die Entscheidung der Greenwich Beteiligungen AG
      zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung der CCP Systems AG sei für einen
      Außenstehenden nicht zwangsläufig nachzuvollziehen. Insoweit könne nicht
      davon ausgegangen werden, dass bei der Entscheidung über die Teilnahme an
      der Kapitalerhöhung durch die Greenwich die Grundsätze ordnungsmäßiger
      Unternehmensführung vollständig beachtet worden seien.

      Nach Durchsicht der ihm überlassenen Unterlagen kann der Sonderprüfer
      keine Anhaltspunkte dafür feststellen, dass die Entscheidung der Greenwich
      Beteiligungen AG über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung am 17. Oktober
      2008 bei der CCP Systems AG durch sachfremde eigene Interessen des
      Vorstands und/oder des Aufsichtsrats beeinflusst worden war.

      Der Sonderprüfer stellt fest, dass der Aufsichtsrat der Greenwich
      Beteiligungen AG sich im Lauf des Geschäftsjahrs 2008 im Rahmen der
      ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats sowie auch außerhalb regelmäßig
      über den Stand der Verhandlungen, die geplante Kapitalmaßnahme der CCP
      Systems AG sowie deren aktuelle wirtschaftliche Situation hat informieren
      lassen. Der Aufsichtsrat habe es jedoch bei den allgemeinen Informationen
      bewenden lassen und nicht darauf gedrungen, dass der Vorstand eine
      systematische Abwägung von Chancen und Risiken aus dem zusätzlichen
      Kapitalengagement anstellte und dem Aufsichtsrat auch nachvollziehbar
      vorlegte. Damit könne festgehalten werden, dass auch der Aufsichtsrat in
      diesem Zusammenhang seinen Pflichten nicht vollumfänglich nachgekommen
      sei.

      Im Ergebnis verneint der Sonderprüfer, dass der Aufsichtsrat durch
      Nichtverfolgung etwaiger Ansprüche im Geschäftsjahr 2008 gegenüber der
      Greenwich Beteiligungen AG eine Pflichtverletzungen begangen hat. Aufgrund
      seiner Prüfung kommt der Sonderprüfer außerdem zu dem Ergebnis, dass im
      Geschäftsjahr 2008 durch den Aufsichtsrat noch nicht festgestellt werden
      konnte, ob bei der Entscheidung über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung
      der CCP Systems AG für die Gesellschaft überhaupt ein Schaden entstanden
      ist.


In der kommenden ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich im
Frühsommer 2012 stattfinden wird, ist eine detaillierte Berichterstattung über
die Sonderprüfung und deren Ergebnisse vorgesehen.


Rückfragehinweis:
Greenwich Beteiligungen AG
Ariane Seeger
Roßmarkt 14
60311 Frankfurt
Tel: 069-9709890
Fax: 069-970989-20
Mail:  info@greenwich-ag.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: Greenwich Beteiligungen AG
             Roßmarkt  14
             D-60311 Frankfurt
Telefon:     +49 (0)69 970989 0
FAX:         +49 (0)69 970989 20
Email:        info@greenwich-ag.de
WWW:         http://www.greenwich-ag.de
Branche:     Finanzdienstleistungen
ISIN:        DE0001262111
Indizes:     
Börsen:      Regulierter Markt: Berlin, Düsseldorf, Regulierter Markt/General
             Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

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