SGCI: Neuer Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie
Zürich (ots)
Seit dem 1. Januar 2004 gilt der neue Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie in der Schweiz (Pharmakodex). Er ersetzt den bisherigen Pharma-Fachwerbungs-Kodex (PFK). Neben der Fachwerbung für Arzneimittel regelt der Pharmakodex neu auch die Beziehungen der Pharmaunternehmen zu Ärzten und Apothekern, und zwar bei Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung sowie bei der klinischen Arzneimittelforschung.
Der Pharmakodex ist eine ethisch motivierte Vereinbarung der Pharmaunternehmen. Damit dokumentieren diese ihr Bekenntnis zur Eigenverantwortung und Selbstkontrolle in Bereichen, in denen Interessenkonflikte zu vermeiden sind. Dies gilt namentlich für die Beziehungen der Industrie zur Ärzte- und Apothekerschaft, die sich bei Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung sowie bei der klinischen Forschung ergeben können.
Ausserdem regelt der Pharmakodex, wie schon der bisherige PFK, die Fachwerbung für Arzneimittel. Die Fachwerbung richtet sich ausschliesslich an die Ärzte, Apotheker und Drogisten. Der Pharmakodex verlangt, dass sie genau, ausgewogen, objektiv und fair zu sein hat. Im Sekretariat von SGCI Chemie Pharma Schweiz sorgt ein praktizierender Arzt im Teilzeitmandat dafür, dass regelwidrige Fachwerbung überprüft und fehlbare Unternehmen zur Korrektur veranlasst.
Motiv für den neuen Pharmakodex sind die gestiegenen ethischen Anforderungen an das Verhalten der Unternehmen. Mit dem Pharmakodex verpflichtet sich die Industrie auf Verhaltensregeln, die für die Ärzteschaft analog bereits gelten (Empfehlungen der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften vom September 2002 zur Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Industrie). Diese Empfehlungen beziehen sich auf das Verhalten der Ärzte, wenn sie an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung sowie an klinischen Forschungsprojekten teilnehmen, die von der Industrie gesponsert werden.
Seit 1969 verfügt SGCI Chemie Pharma Schweiz über einen Verhaltenskodex für Pharmaunternehmen. Die schweizerische Heilmittelbehörde (heute Swissmedic) hat die eigenverantwortliche Überwachung namentlich der Fachwerbung durch die SGCI von jeher anerkannt. Sie unterstützt auch den neuen Pharmakodex.
Weitere Informationen: Pharmakodex unter http://www.sgci.ch/plugin/template/sgci/*/11386
Kontakt:
SGCI Chemie Pharma Schweiz
Dr. Dieter Grauer, Stv. Direktor
E-Mail: dieter.grauer@sgci.ch
Tel. +41/1/368'17'28
Internet: www.sgci.ch