Chemie Pharma Life Sciences als grösste Schweizer Exportindustrie unterstützt das ausgehandelte Institutionelle Abkommen
Zürich (ots)
Die Industrien Chemie Pharma Life Sciences haben aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung ein vitales Interesse am Erhalt der bilateralen Abkommen mit der EU und unterstützen die Stabilisierung des Marktzugangs durch einen institutionellen Überbau. Für die forschungsintensive, exportorientierte chemisch-pharmazeutische Industrie sind die bestehenden bilateralen Abkommen ein wichtiger Standortfaktor ohne Aussicht auf eine gleichwertige Alternative. Folgerichtig unterstützt scienceindustries den vorliegenden Vorschlag des Bundesrates zum Institutionellen Abkommen (InstA).
Die chemisch-pharmazeutische Industrie ist mit einem Exportanteil von 45% die grösste Exportindustrie der Schweiz und damit ein wesentlicher Eckpfeiler unserer Volkswirtschaft und unseres Wohlstandes. Mit einem Anteil von 48% an den Gesamtausfuhren und 79% an den Importen ist die EU der wichtigste Handelspartner der Industrien Chemie Pharma Life Sciences. Die Bilateralen Abkommen sind eine Voraussetzung für den geregelten Zugang zum EU-Binnenmarkt und damit ein wichtiger Standortfaktor für internationale Unternehmen in der Schweiz.
Um den für die Industrie wichtigen bilateralen Weg zu erhalten, den Ausbau des Marktzugangs weiter voranzutreiben und die Erosion der existierenden Marktzugangsabkommen zu verhindern, erachtet scienceindustries ein Institutionelles Abkommen als notwendig. «Der vorliegende Entwurf des Institutionellen Abkommens sichert den Zugang zum EU-Binnenmarkt und damit die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort für alle Unternehmen, ob klein, mittel oder gross.», sagt Matthias Leuenberger, Präsident von scienceindustries.
«Ohne dieses institutionelle Rahmenabkommen würde der bewährte bilaterale Weg langsam aber sicher erodieren und damit zu unnötiger Bürokratie und höheren Kosten im Handel mit der EU führen. Im Weiteren wäre die Forschungszusammenarbeit mit der EU akut gefährdet, was für den Innovationsstandort Schweiz von grossem Nachteil wäre.» so Leuenberger weiter.
Klärungsbedarf sieht scienceindustries vor allem beim Freihandelsabkommen (FHA) von 1972, welches auch nach dessen Modernisierung nicht unter das InstA fallen sollte. In Bezug auf die Unionsbürgerrichtlinien gilt es klärend festzuhalten, dass deren Implikationen auf die Marktzugangsabkommen beschränkt bleiben. Damit kann das InstA ohne wesentliche Benachteiligungen für die Schweiz samt deren Wirtschaft und ohne Gefährdung des Freihandelsabkommens durch den Bundesrat ratifiziert werden.
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