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euro adhoc: Pixelpark AG
Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG (D)

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist
der Emittent verantwortlich.
Die vom Aufsichtsrat der Pixelpark AG beauftragte
Rechtsanwaltskanzlei hat heute ihren Abschlußbericht über die Prüfung
des Erwerbs der ZLU-Gruppe im Jahre 2000 vorgelegt. Die Untersuchung
war Ende November 2002 vom Aufsichtsrat in Auftrag gegeben worden.
Der heute vorgelegte Prüfungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass
anläßlich des Erwerbs der ZLU-Gruppe und im Zusammenhang mit der
Nachgründungsprüfung erhebliche Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind.
Wie sich dem Bericht weiter entnehmen lässt, bestehen
Schadensersatzansprüche gegen die Verkäufer, gegen die seinerzeitigen
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie gegen die mit
der Nachgründungsprüfung beauftragten externen Wirtschaftsprüfer von
PwC.
Die Schadensersatzansprüche werden im Bericht insgesamt mit
mindestens EUR 23 Mio. (DM 45 Mio.) beziffert. Aufsichtsrat und
Vorstand werden diese Ansprüche weiter verfolgen.
Berlin, 11. Februar 2003
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung        euro adhoc 11.02.2003

Rückfragehinweis:

Kathrin Puzia Tel. +49(0)30-5058-1510 E-Mail: kathrin.puzia@pixelpark.com

Branche: Internet
ISIN: DE0005143507
WKN: 514350
Index: Nemax 50, Nemax All Share
Börsen: Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr
Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Bremer Wertpapierbörse (BWB) / Freiverkehr
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
Frankfurter Wertpapierbörse / Neuer Markt

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