Eidg. Abstimmung vom 28. November - KV Schweiz: 2 x Ja zu den Finanzvorlagen
Zürich (ots)
Der Kaufmännische Verband Schweiz empfiehlt, beide Finanzvorlagen anzunehmen. Die Neue Finanzordnung sichert die Haupteinnahmequellen des Bundes. Der Neue Finanzausgleich führt zu transparenteren Beziehungen zwischen Bund und Kantonen und bewirkt eine gerechtere Verteilung der Steuerressourcen unter den Kantonen. Die Kantonalisierung wichtiger Leistungen für Behinderte bereitet allerdings auch dem KV Schweiz Sorge. Der Bund muss hier mit dem vorgeschlagenen Rahmengesetz unbedingt eine weitgehende Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse garantieren.
Die Weiterführung der Direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer im Rahmen der Neuen Finanzordnung ist für den Kaufmännischen Verband Schweiz unbestritten, nur so kann der Bund seine Aufgaben weitererfüllen. Ja sagt der KV Schweiz - trotz gewisser Bedenken - auch zum Neuen Finanzausgleich (NFA). Sowohl die Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen wie auch diejenigen der Kantone unter sich bedürfen einer transparenten Neuregelung. Die "Jahrhundertvorlage" des NFA leistet dies in einem hohen Masse. Zuständigkeiten, Verbundaufgaben und Art und Weise der Zusammenarbeit werden sinnvoll geregelt. Der Ressourcenausgleich sorgt für mehr Gerechtigkeit und mehr "Chancengleichheit" zwischen wirtschaftstarken und - schwächeren Kantonen. Als positiv erachtet der KV Schweiz auch, dass neu nicht nur geografische Sonderlasten, sondern auch Mehrleistungen in Agglomerationsgebieten anerkannt werden.
Pferdefuss der Neuregelung bildet allerdings auch für den KV Schweiz die Kantonalisierung der Beiträge an den Bau und den Betrieb von Institutionen im Behindertenbereich sowie der Sonderschulung behinderter Kinder und Jugendlicher. Hier besteht tatsächlich die Gefahr, dass ein Fleckenteppich kantonaler Sonderlösungen entstehen könnte. Diesem Risiko kann und muss durch das vom Bund vorgeschlagene Rahmengesetz begegnet werden. Würde der jetzt vorgeschlagene NAF abgelehnt, verzögerte dies den Suchprozess nach einer neuen, besseren Gesamtregelung um Jahre.
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