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KV Schweiz verlangt substanzieller Lohnanstieg und Ausbau der Weiterbildung

Zürich (ots)

Der Kaufmännische Verband Schweiz fordert in der
heutigen Zeit des überragenden Wirtschaftswachstums neben
Reallohnerhöhungen auch eine systematische und flächendeckende
Weiterbildung zur Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit jeder und jedes
einzelnen Arbeitnehmenden.
Der Schweizer Wirtschaft geht es auch in diesem Jahr glänzend,
Umsätze und Gewinne werden laufend gesteigert. Weil die
Arbeitnehmenden massgeblich zu diesem Erfolg beitragen - ohne deren
Einsatz und Engagement wären diese Resultate erst gar nicht möglich -
müssen sie nun unbedingt massgeblich am Erfolg beteiligt werden; umso
mehr, als in den letzten Jahren die Löhne im Vergleich zum
wirtschaftlichen Aufschwung vielerorts praktisch stagniert sind.
Kaufleute arbeiten in allen Branchen. Aus diesem Grund stellt der
KV Schweiz je nach Branche modulierte Lohnforderungen. Dabei werden
Faktoren wie wirtschaftliche Gesundheit und Gewinnsteigerung, aber
auch die Lohnentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt. Bei den
diesjährigen Lohnrunden müssen insbesondere die mittleren
Einkommenskategorien verstärkt berücksichtigt werden, da diese in den
letzten Jahren zu Gunsten von Erhöhungen im Bereich der tiefen und
hohen Löhne übergangen wurden.
Boni und andere Einmalzahlungen mögen im Moment der Ausschüttung
attraktiv sein; eine nachhaltige, existenz- und einkommenssichernde
Wirkung haben letztlich aber nur Reallohnerhöhungen, weshalb sich der
KV Schweiz primär dafür einsetzt. Diese sollten in diesem Jahr
mindestens dem Wirtschaftswachstum von schätzungsweise 2.5 %
entsprechen, wobei sie in einigen Branchen - beispielsweise in Banken
und Versicherungen - aufgrund des erzielten ausserordentlichen
Wachstums massgeblich darüber liegen müssen.
Die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit ist eines der wichtigsten
Anliegen des KV Schweiz. Gerade in der jetzigen Zeit, in der ein
Fachkräftemangel droht, ist deshalb die Investition in die
Weiterbildung von grösster Wichtigkeit. Die Weiterbildung muss dabei
flächendeckend sowie für jede einzelne und jeden einzelnen
Arbeitnehmende/n systematisch und vom Einstieg ins Erwerbsleben an
erfolgen.
Fünf Tage bezahlte Weiterbildung pro Jahr muss für alle
Arbeitnehmenden minimaler Standard sein, wobei dies bei
verschiedensten Weiterbildungen nicht ausreichend ist. Die
Investition eines Teils des Gewinns in die Weiterbildung der
Arbeitnehmenden ist dabei nicht nur in deren Sinn, sondern auch die
Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft profitieren davon.

Kontakt:

Barbara Gisi
Leiterin Angestelltenpolitik
Tel.: +41/44/283'45'76
Mobile: +41/79/775'66'10
E-Mail: barbara.gisi@kvschweiz.ch

Edi Class
Generalsekretär
Tel.: +41/44/283'45'80
Mobile: +41/79/509'41'33
E-Mail: edi.class@kvschweiz.ch

Benedikt Gschwind
Ressortleiter Angestelltenpolitik
Tel.: +41/44/810'13'26
Mobile: +41/79/659'16'79
E-Mail: benedikt.gschwind@kvschweiz.ch

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