EANS-Adhoc: CineMedia Film AG gewinnt Schadensersatzprozess gegen HDI-Gerling Industrie-Versicherung AG
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Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG
04.01.2010
München, 04. Januar 2010: Der BGH hat mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde einen Schadensersatzanspruch der CineMedia Film AG in Höhe von 2,22 Mio. US$ zzgl. Zinsen gegenüber HDI-Gerling Industrie-Versicherung AG als verantwortlichem Completion Bond-Versicherer der Produktion "Till the End of Time" bestätigt.
Die CineMedia Film AG hatte im Jahr 2000 als Koproduzentin des Films über das Leben der amerikanischen Malerin Georgia O´Keeffe mit Ben Kingsley und Linda Fiorentino in den Hauptrollen eine Zwischenfinanzierung an den ausführenden Produzenten ART-OKO Film GmbH & Co. Filmproduktions KG ausgereicht. Nach gerichtlicher Auffassung hatte der Completion Bond-Versicherer HDI-Gerling die Produktion rechtswidrig abgebrochen. In Folge dessen konnte der Film nicht mehr realisiert werden. Die Entscheidung führt zu einem einmaligen Ertrag im Geschäftsjahr 2009, den Mittelzufluss erwartet die CineMedia Film AG im 1. Quartal 2010.
Rückfragehinweis:
Simone Kopf
CineMedia Film AG
Tel.: +49(0)89 20607 112
simone.kopf@cinemedia.de
Branche: Film/Kino
ISIN: DE0005433007
WKN: 543300
Index: CDAX
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