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EANS-Adhoc: CineMedia Film AG - Geyer-Werke
CineMedia Film AG berichtigt Dividendenbekanntmachung: steuerfreie Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto in den Jahren 2008, 2009 und 2010

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
29.10.2010
München, 29. Oktober 2010: Die Dividendenausschüttungen der CineMedia
Film AG in den Jahren 2008, 2009 und 2010 in Höhe von jeweils 0,13 
EURO pro Aktie sind entgegen den Angaben der ehemaligen 
Steuerberatung der Gesellschaft nicht als steuerpflichtige 
Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG  zu 
behandeln, sondern aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft
und damit steuerfrei auszuschütten.
Für die Dividendenzahlung in 2010 wird die Dividendenbekanntmachung 
vom 07. Juli 2010 dahingehend berichtigt. Die Dividende in Höhe von 
0,13 EURO pro Aktie wird ohne Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 
darauf entfallendem Solidaritätszuschlag sowie etwaiger Kirchensteuer
mit Wertstellung zum 07. Juli 2010 automatisch durch die Depotbank 
des Aktionärs seinem Konto gutgeschrieben.
Für die Dividendenausschüttung in den Jahren 2008 und 2009 von 
jeweils 0,13 EURO pro Aktie ergeben sich unter Annahme einer 
höchstmöglichen Steuerbelastung der Aktionäre Aufwendungen von ca. 
430 T´EURO im Geschäftsjahr 2010, bezogen auf die Gesamtzahl der 
dividendenberechtigten 11.352.000 Aktien.
Der Vorstand prüft Regressansprüche der CineMedia Film AG.

Rückfragehinweis:

Simone Kopf
CineMedia Film AG
Tel.: +49(0)89 20607 112
simone.kopf@cinemedia.de

Branche: Film/Kino
ISIN: DE0005433007
WKN: 543300
Index: CDAX
Börsen: Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
Hannover / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

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