EANS-Adhoc: CineMedia Film AG - Geyer-Werke
CineMedia Film AG berichtigt
Dividendenbekanntmachung: steuerfreie Ausschüttung aus dem steuerlichen
Einlagekonto in den Jahren 2008, 2009 und 2010
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29.10.2010
München, 29. Oktober 2010: Die Dividendenausschüttungen der CineMedia Film AG in den Jahren 2008, 2009 und 2010 in Höhe von jeweils 0,13 EURO pro Aktie sind entgegen den Angaben der ehemaligen Steuerberatung der Gesellschaft nicht als steuerpflichtige Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG zu behandeln, sondern aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft und damit steuerfrei auszuschütten.
Für die Dividendenzahlung in 2010 wird die Dividendenbekanntmachung vom 07. Juli 2010 dahingehend berichtigt. Die Dividende in Höhe von 0,13 EURO pro Aktie wird ohne Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und darauf entfallendem Solidaritätszuschlag sowie etwaiger Kirchensteuer mit Wertstellung zum 07. Juli 2010 automatisch durch die Depotbank des Aktionärs seinem Konto gutgeschrieben.
Für die Dividendenausschüttung in den Jahren 2008 und 2009 von jeweils 0,13 EURO pro Aktie ergeben sich unter Annahme einer höchstmöglichen Steuerbelastung der Aktionäre Aufwendungen von ca. 430 T´EURO im Geschäftsjahr 2010, bezogen auf die Gesamtzahl der dividendenberechtigten 11.352.000 Aktien.
Der Vorstand prüft Regressansprüche der CineMedia Film AG.
Rückfragehinweis:
Simone Kopf
CineMedia Film AG
Tel.: +49(0)89 20607 112
simone.kopf@cinemedia.de
Branche: Film/Kino
ISIN: DE0005433007
WKN: 543300
Index: CDAX
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