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euro adhoc: RHI AG
Recht/Prozesse
Gericht genehmigt Reorganisationspläne - US Chapter 11-Verfahren vor endgültigem Abschluss

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen
26.09.2007
Am 24. September 2007 hat das Gericht ein Urteil gefällt, in welchem 
es die Reorganisati-onspläne genehmigt und alle aufrechten Einsprüche
abgelehnt hat. Um in Rechtskraft zu erwachsen, muss dieses Urteil vom
Distriktgericht bestätigt werden. Für den Fall, dass das 
Distriktgericht dieses Urteil  bestätigt, muss zudem die 
Berufungsfrist von 30 Tagen verstrei-chen.
Wie bereits veröffentlicht, haben RHI, einige ihrer 
Konzerngesellschaften und verschiedene im Chapter 11 befindliche 
US-Gesellschaften (inklusive North American Refractories 
Compa-ny/NARCO) im April 2004 Vereinbarungen zur Regelung aller 
gegenseitigen Ansprüche und von Ansprüchen Dritter getroffen.
Beginnend mit Juni 2005 haben die in Chapter 11 befindlichen 
Gesellschaften Reorganisati-onspläne bei Gericht eingereicht, die 
diese Vereinbarungen beinhalten. Eine Bedingung für das Wirksamwerden
der NARCO Vereinbarung ist die in einem früheren Vertrag  vereinbarte
Zahlung von USD 40 Mio. durch Honeywell International Inc. an RHI 
Refractories Holding, welche mit der endgültigen Zustimmung zur 
Genehmigung des Gerichts sowie dem Wirk-samwerden der 
Reorganisationspläne fällig wird.
Sofern die Genehmigung des Gerichts im Wege der entsprechenden 
Bestätigungsentschei-dung des Distriktgerichts endgültig in 
Rechtskraft erwächst, erhalten RHI AG und ihre Beteili-gungen 
endgültige Rechtssicherheit im Zusammenhang mit allen noch 
verbliebenen Asbest Schadensansprüchen in den USA.

Rückfragehinweis:

RHI AG
Investor Relations
Mag. Barbara Potisk Tel: +43-1-50213-6117
Email: barbara.potisk@rhi-ag.com

Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
WKN: 874182
Index: ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt

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